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Bundesverfassungsgericht beginnt mit Verhandlung über AfD-nahe Stiftung
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mit der mündlichen Verhandlung über die Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung begonnen. Nach Karlsruhe gezogen war die AfD, weil sie ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt sieht. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung wird, anders als andere politische Stiftungen, nicht staatlich bezuschusst. (Az. 2 BvE 3/19)
Dabei gibt es kein Finanzierungsgesetz, dass diese Zuschüsse regeln würde. "Eine eigenständige gesetzliche Regelung existiert nicht", sagte Gerichtsvizepräsidentin Doris König in ihrer Einführung. Über die Finanzierung der Stiftungen entscheidet stattdessen der Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen.
Er orientiert sich dabei auch an einer gemeinsamen Erklärung der etablierten politischen Stiftungen von 1998. Demnach sollen Stiftungen dann gefördert werden, wenn die ihnen nahestehende Partei mindestens zweimal hintereinander in den Bundestag einzieht. Im aktuellen Haushaltsgesetz wurde außerdem festgelegt, dass nur solche Stiftungen Zuschüsse bekommen sollen, die für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.
Es sei "absurd", dass andere Fraktionen und Parteien sich "anmaßten, Richter zu spielen" über die Verfassungsmäßigkeit von Stiftungen, sagte AfD-Vize Peter Boehringer vor der Verhandlung in Karlsruhe. Die beiden Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel erklärten, die Stiftung und über sie die AfD würden "von den Konkurrenzparteien und der Bundesregierung seit 2018 systematisch benachteiligt."
Die FDP fordert derweil, staatliche Zuschüsse für die Desiderius-Erasmus-Stiftung per Gesetz zu verhindern. Es dürfe kein Geld aus Bundesmitteln dazu verwendet werden, "rechte Kaderschmieden zu fördern", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstagsausgaben).
Er forderte "ein Stiftungsgesetz mit festen Kriterien". Darin solle festgelegt werden, dass eine Stiftung erst dann Fördermittel erhält, wenn die ihr nahestehende Partei mindestens drei volle Wahlperioden im Bundestag vertreten ist. Auch die den Grünen und Linken nahestehenden Stiftungen hätten staatliche Gelder erst zwölf beziehungsweise 15 Jahre nach dem erstmaligen Einzug in den Bundestag erhalten, sagte der FDP-Politiker.
Das Bundesverfassungsgericht will nun klären, ob es ein Recht auf "gleichheitsgerechte Stiftungsförderung" gibt, wie König ankündigte. Insbesondere will es darüber verhandeln, ob die Zuschüsse in einem besonderen Gesetz geregelt werden müssen. Am Dienstag wird der Zweite Senat aber noch kein Urteil fällen. Dieses wird voraussichtlich in einigen Monaten verkündet.
Ch.Kahalev--AMWN