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Lauberbachs Cannabis-Eckpunkte kommt am Mittwoch im Bundeskabinett
Das Bundesregierung will am Mittwoch über die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Legalisierung von Cannabis beraten. Seine Eckpunkte zum geplanten Gesetz seien innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, berichtete die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Mittwochsausgabe) am Dienstag. Demnach sollen künftig Erwerb und Besitz "bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis" zum Eigenkonsum straffrei sein. Die Grünen zeigten sich zufrieden mit Lauterbachs Vorlage.
"Die jetzt überarbeiteten Eckpunkte sind eine sehr gute Grundlage für einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis", sagte die Grünen Cannabis-Expertin Kirsten Kappert-Gonther der Nachrichtenagentur AFP. Im Vergleich zu der Vorlage aus der vergangenen Woche seien einige Punkte deutlich verbessert worden. "Die Eckpunkte sind der Startschuss für das wichtige Ampel-Projekt der Cannabislegalisierung, deren Ziel ein besser Jugend- und Gesundheitsschutz ist."
Nach Angaben von Kappert-Gonther ist eine Obergrenze für den Cannabis-Wirkstoff THC für Menschen über 21 nunmehr vom Tisch. "Das ist notwendig, denn sonst gäbe es einen Schwarzmarkt für besonders starkes Cannabis." Für junge Erwachsene werde geprüft, ob eine Obergrenze zur Prävention beiträgt oder nicht.
Entscheidend sei, dass mit der Legalisierung Jugend- und Gesundheitsschutz besser durchgesetzt werden können, sagte Kappert-Gonther. Dafür müsse der illegale Handel weitgehend eingedämmt werden. "Zu restriktive Regeln wären kontraproduktiv." Der Erwerb und Besitz von einer Höchstmenge bis 30 Gramm Cannabis orientiere sich an den Regeln in Kanada, wo gute Erfahrungen gemacht werden. "Auch der Anbau für den Eigenbedarf soll in einem sinnvollen Umfang ermöglicht werden."
Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb soll das 18. Lebensjahr festgelegt werden, wie es der Rheinischen Post" zufolge in Lauterbachs Eckpunkten heißt. Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz werde geprüft, ob für die Abgabe an Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr eine Obergrenze für den berauschenden Wirkstoffs THC festgelegt wird, wie die Zeitung weiter berichtete. "Der maximale THC-Wert für Nutzhanf sollte entsprechend des ab 1. Januar 2023 geltenden EU-Rechts zum Beispiel auf 0,3 Prozent festgelegt werden."
Vorgesehen ist demnach, Produktion, Lieferung und Vertrieb von Cannabis "innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens" zuzulassen. Eigenanbau zum Eigenkonsum soll in begrenztem Umfang gestattet sein und straffrei bleiben. Genannt werden "drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person".
"Mit Inkrafttreten der geplanten Neuregelung sollen laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden", zitierte die "Rheinische Post" weiter aus den Eckpunkten. Anbau und Vertrieb von Genusscannabis sollen einer strikten staatlichen Kontrolle unterliegen. Der Vertrieb dürfe "mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und gegebenenfalls Apotheken erfolgen". Werbung für Cannabisprodukte werde untersagt. Für Minderjährige sollen "die bisher strafrechtlich bewehrten Verhaltensweisen, insbesondere Anbau, Erwerb und Besitz von Genusscannabis weiterhin verboten" bleiben.
D.Sawyer--AMWN