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Anklage gegen drei Verdächtige wegen Fortführung von Islamistengruppe Kalifatsstaat
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat gegen drei Verdächtige Anklage wegen der Fortführung der islamistischen Organisation Kalifatsstaat erhoben. Zwei 49- und 62-jährigen Angeschuldigten aus Bad Kreuznach sowie einem 44-Jährigen aus Köln wird vorgeworfen, von Anfang November 2020 bis Ende Juni dieses Jahres als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Vereinigung des als "Kalif von Köln" bekannt gewordenen und in Istanbul lebenden Islamisten Metin Kaplan aufrechterhalten zu haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.
Alle drei sitzen bereits in Untersuchungshaft. Den Ermittlungen des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz zufolge waren die beiden Verdächtigen aus Bad Kreuznach als Hauptverantwortliche eines dort ansässigen Vereins damit betraut, durch Spendensammlungen bei den Gemeindemitgliedern, den Vertrieb von Kalendern und Büchern sowie den Verkauf von Lebensmitteln in einem vereinseigenen Laden Gelder zu erwirtschaften und diese an den Kalifatsstaat weiterzugeben. Sie sollen demnach auch direkte Anweisungen von Kaplan persönlich erhalten haben.
Bei dem Angeschuldigten aus Köln handelt es sich den Ermittlungen zufolge um einen Angehörigen der zweitobersten Ebene des Kalifatsstaats, der unter anderem die Gelder entgegennahm. Zwei der Angeschuldigte machten bisher keine Angaben zu den Vorwürfen. Ein Mann räumte den Ermittlern zufolge den objektiven Sachverhalt zwar ein, bestritt aber, wissentlich für die verbotene Vereinigung tätig geworden zu sein.
Das Landgericht Koblenz muss nun über die Zulassung der Anklage wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot entscheiden. Das Verfahren gegen weitere acht Beschuldigte, die sich auf freiem Fuß befinden, wurde abgetrennt. Über eine Anklageerhebung wurde in diesen Fällen noch nicht entschieden.
Ziel der Vereinigung ist nach Angaben der Ermittler, einen islamischen Staat auf Grundlage des Korans als Verfassung und der Scharia als allein geltendem Recht zu errichten. Kaplan wurde im Jahr 2000 wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt und 2004 aus Deutschland in die Türkei abgeschoben. Die Organisation Kalifatsstaat wurde im Dezember 2001 verboten, weil sie sich in ihren Zielen gegen die Demokratie richtet.
Im Jahr 2005 verurteilte ein türkisches Gericht Kaplan zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Diese wurde 2010 auf 17 Jahre und sechs Monate reduziert. 2016 wurde Kaplan wegen einer Krebserkrankung vorzeitig aus der Haft entlassen.
L.Miller--AMWN