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Regierung einigt sich auf Kriterien für Aufnahme verfolgter Putin-Gegner
Die Bundesregierung hat sich auf Erleichterungen für die Aufnahme von besonders gefährdeten Kreml-Kritikern aus Russland verständigt. Betroffen sind unter anderem Aktive aus den Bereichen Medien, Wissenschaft und Menschenrechte, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin mitteilte. Er bestätigte damit einen Bericht der Funke Mediengruppe.
Beteiligt an der Einigung waren demnach neben dem Innenressort das Auswärtige Amt und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Den Betroffenen solle eine Aufnahme und ein längerfristiger Aufenthalt in Deutschland auf Grundlage von Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz gewährt werden, sagte der Sprecher. Dabei geht es um eine Aufnahme "aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen" und "zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland".
Von der Regelung profitieren sollen demnach unter anderem Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sowie Mitarbeitende von ausländischen Organisationen, die in Russland als "unerwünscht" eingestuft sind. Auch einzelne Personen, die dort als "ausländische Agenten" betrachtet werden, sollen unter die Schutzregelung fallen.
Hinzu kommen Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Opposition in Russland, die sich gegen den Ukraine-Krieg positioniert haben und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft. Dies gilt jeweils insbesondere dann, wenn Organisationen oder individuell Betroffene etwa durch ihre Tätigkeit einen Bezug zu Deutschland haben.
Mit Blick auf Journalistinnen und Journalisten sagte der Ministeriumssprecher, diese sollten auch "die Möglichkeit erhalten, von Deutschland aus weiter frei zu berichten. Entsprechendes gelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die wegen ihrer Kritik am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ihre Arbeit in Russland "nicht mehr frei und unabhängig ausüben können".
Die Aufnahmezusage umfasst demnach auch die Kernfamilien der Betroffenen. Details zum Verfahren müssten aber noch geklärt werden. Laut Innenressort müssen die Menschen "ihre Verfolgung im Einzelfall glaubhaft machen". Um wie viele Russinnen und Russen es hier gehe, "ist nicht seriös zu prognostizieren", sagte der Sprecher.
Die deutschen Botschaften sollen der Verständigung zufolge entsprechende Visa für diese Menschen ausstellen. Dies können auch Vertretungen Deutschlands in Drittstaaten übernehmen. In dem Funke-Bericht werden besonders die Türkei und Georgien genannt, wo sich derzeit viele Russinnen und Russen im Exil aufhalten. Für Deutschland erhalten betroffene Menschen aus Russland bislang in der Regel nur ein begrenztes Schengen-Visum für maximal 90 Tage.
In den vergangenen Wochen hatten das Innenministerium und das Auswärtige Amt über die rechtliche Kriterien und das Verfahren für die Aufnahme von verfolgten Menschen aus Russland gestritten. Dabei ging es auch um die Sicherheitsüberprüfung der Betroffenen durch deutsche Behörden. Sowohl Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) als auch Außenministerin Annalena Baerbock und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (beide Grüne) hatten sich aber für schnellere und unbürokratische Aufenthaltschancen für Putin-Gegner ausgesprochen.
J.Williams--AMWN