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Opfer politischer Verfolgung in DDR sollen besser entschädigt werden
Opfer von politischer Verfolgung in der früheren DDR sollen besser entschädigt werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetz zu, das unter anderem eine höhere Opferrente und eine Entschädigung für Zwangsumsiedlungen vorsieht. Die monatliche Opferrente soll von bisher 330 Euro auf 400 Euro steigen.
Nach der Erhöhung ist eine Dynamisierung der Rentensätze vorgesehen, die Zahlung soll zudem nicht mehr an eine Bedürftigkeit gekoppelt sein. Nach Angaben der Bundesregierung beziehen derzeit rund 38.000 Menschen diese Opferrente.
Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass Opfer von Zwangsaussiedlung aus dem Gebiet der früheren innerdeutschen Grenze der DDR Anspruch auf eine Einmalzahlung von 7500 Euro haben. Die Bundesregierung geht hier von etwa 400 bis 800 Berechtigten aus.
Vereinfacht werden soll die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden bei SED-Opfern. Liegen bei ihnen bestimmte Schädigungen vor, soll von einem ursächlichen Zusammenhang ausgegangen werden.
Vorgesehen ist zudem, dass die Stiftung für ehemalige politische Verfolgte Leistungen aus einem geplanten Härtefallfonds beziehen kann. Hintergrund ist, dass die Möbelhauskette Ikea angekündigt hatte, diesem Fonds sechs Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Eine unabhängige Untersuchung hatte ergeben, dass in der DDR politische Häftlinge und Strafgefangene unter Zwang Möbel für den Konzern herstellen mussten.
M.Thompson--AMWN