
-
Holocaust-Überlebende Margot Friedländer wird mit Großem Bundesverdienstkreuz geehrt
-
Finanztip: Große Unterschiede bei Programmen für die Steuererklärung
-
Final Four: Füchse gegen Nantes - Magdeburg gegen Barcelona
-
Zwischen Obst und Gemüse versteckt: Drogen im Wert von einer Million entdeckt
-
Knappes Rennen zwischen Labor und Konservativen bei Parlamentswahl in Australien erwartet
-
Alonso gut gelaunt: "Nichts Neues zu sagen"
-
Bundesfinanzhof klärt Kindergeldanspruch bei Freiwilligem Wehrdienst
-
US-Richter erklärt Trumps Abschiebungen per Kriegsgesetz für rechtswidrig
-
Nach Ausscheiden aus Amt: Scholz freut sich auf mehr gemeinsame Zeit mit Ehefrau
-
Verfassungsschutz stuft nun gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
-
Dobrindt geht von "gerichtlicher Überprüfung" der AfD-Einstufung aus
-
Zollstreit: EU könnte USA zusätzliche 50 Milliarden Euro für US-Produkte anbieten
-
Ter Stegen gibt Comeback für Barcelona
-
AfD will sich gegen Verfassungsschutz-Einstufung "juristisch zur Wehr setzen"
-
530 Millionen Euro Strafe gegen Tiktok wegen Transfers von Daten nach China
-
Prozess um Lieferung von Elektronik für Drohnen an Russland in Hamburg begonnen
-
BASF hält Folgen der US-Zollpolitik für zunächst "überschaubar"
-
Schätzung: Solarstrom wird dieses Jahr in Deutschland Braunkohle überholen
-
Nach Gewalt gegen Drusen in Syrien: Israel greift Ziele in Damaskus an
-
Faeser zu AfD-Verbot: Kein Automatismus nach Einstufung durch Verfassungsschutz
-
Totes Neugeborenes in Baden-Württemberg: Baby lebte laut Obduktion bei Geburt
-
AfD-Vize Brandner: Verfassungsschutz-Einstufung ist "rein politisch" motiviert
-
Geplante Etatkürzungen: Berlins Kultursenator Joe Chialo tritt zurück
-
Faeser: Neue Einstufung der AfD ist "klar und eindeutig"
-
Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
-
ZDF-"Politbarometer": Union vergrößert Abstand zur AfD wieder
-
FC Bayern: Freund bestätigt Dier-Abschied
-
Tote in Güllebecken in Sachsen: Identität von Mann und Frau geklärt
-
Neuer-Comeback? Entscheidung im "letzten Moment"
-
Britische Rechtspopulisten gewinnen Sitz im Unterhaus und legen in Kommunen zu
-
Ifo: Deutsche sind mehr im Homeoffice als Beschäftigte in anderen Ländern
-
Temperatursturz: Nach dem sommerlichen Wetter kommen Gewitter und Hagel
-
Amazon steigert Gewinn und Umsatz - Prognose aber unter den Erwartungen
-
Trump droht mit Sanktionen auf iranische Ölkäufe "jeder Größenordnung"
-
Vor Konklave: Arbeiter errichten Schornstein auf Dach der Sixtinischen Kapelle
-
Nur sechs Stimmen Vorsprung: Reform UK gewinnt bei Nachwahl Parlamentssitz von Labour
-
NHL: Draisaitl und Edmonton weiter - Stützle raus
-
Proteste in USA gegen Trump-Regierung bei Kundgebungen zum 1. Mai
-
NHL: Stützle und Ottawa scheitern im "Battle of Ontario"
-
NBA: Schröder und Detroit in Play-offs ausgeschieden
-
Rumänien wählt neuen Präsidenten - Ultrarechter Simion mit guten Aussichten
-
Doubleheldin Schüller: Echt "platt", aber Party geht immer
-
Müller hat Abschied "noch nicht ganz realisiert"
-
Apple vermeldet Rekordgewinn - und fürchtet Kosten in Millionenhöhe wegen US-Zöllen
-
Israel greift Ziele nahe syrischem Präsidentenpalast in Damaskus an
-
Vergewaltigungsvorwürfe: Russell Brand muss sich vor Gericht verantworten
-
Gericht in London urteilt im Berufungsprozess um Polizeischutz für Prinz Harry
-
US-Zoll auf Päckchen aus China verdreifacht sich auf 90 Prozent
-
US-Bundesrichter: Trumps Abschiebungen per Kriegsgesetz "rechtswidrig"
-
kicker: Leverkusen legt sich auf ten Hag fest

Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst kommt wieder vor Gericht
Die Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst im September 2018 kommt erneut vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster ließ die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom September 2021 zu, wie es am Freitag mitteilte. Das Verwaltungsgericht hatte damals entschieden, dass die Räumung im rheinischen Braunkohlerevier rechtswidrig war.
Es beschloss außerdem, dass die Berufung vom Oberverwaltungsgericht nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden könne. Dieses stützte seine Entscheidung nun auf besondere Schwierigkeiten der Rechtssache. Die "entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Urteil" bedürften näherer Überprüfung, erklärte es.
Wann eine mündliche Verhandlung stattfinden werde, sei derzeit aber noch nicht absehbar. Eingelegt hatte die Berufung die Stadt Kerpen, die vor dem Kölner Gericht unterlegen war.
Die Stadt hatte die Baumhäuser und andere Teile des Protestcamps im Herbst 2018 auf Anweisung des Landesbau- und -heimatministeriums räumen lassen, laut Verwaltungsgericht gegen ihren eigenen Willen. Das Gericht sah damals verschiedene rechtliche Mängel. So sei die Brandschutzbegründung erkennbar "nur vorgeschoben worden". Tatsächlich sei es um die "Entfernung der Braunkohlegegner" gegangen.
Der Wald sollte ursprünglich für eine Erweiterung eines Braunkohletagebaus gerodet werden und wurde dadurch zu einem symbolischen Brennpunkt von Protesten gegen die Kohleverstromung. Nach der Einigung auf den deutschen Kohleausstieg ist die Rodung inzwischen vom Tisch.
P.Santos--AMWN