-
Kommunalwahlen in Paris: Fünf Kandidaten in der zweiten Runde
-
Asiens Fußballverband hofft weiter auf Irans WM-Teilnahme
-
Trendergebnis: CDU liegt bei Kommunalwahl in Hessen vor SPD und AfD
-
Flughafen von Dubai nimmt Betrieb nach Drohnenvorfall und Brand teilweise wieder auf
-
Israel hat "gezielten Bodeneinsatz" im Südlibanon begonnen
-
NHL: Draisaitl trifft und verletzt sich
-
Justizministerium: Zahl der Fahrgäste ohne Ticket im DB-Fernverkehr gestiegen
-
Nervenstarker Sinner gewinnt erstmals Indian Wells
-
Trump fordert Nato-Beteiligung in Straße von Hormus
-
Hautkrebsfrüherkennung: Mehrheit nutzt Screening nicht
-
Oscars: "One Battle After Another" triumphiert über "Blood & Sinners"
-
Frankreich: Prozess gegen Dschihadisten wegen Völkermords an Jesiden
-
Berufungsprozess gegen Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy beginnt
-
Steinmeier besucht Panama zum Auftakt von Mittelamerika-Reise
-
SPD und CDU in Brandenburg unterzeichnen Koalitionsvertrag
-
EU-Energieminister beraten vor dem Hintergrund steigender Öl- und Gaspreise
-
EU-Außenminister beraten in Brüssel über Kriege in Ukraine und Nahost
-
Niederländischer Regierungschef Jetten zu Antrittsbesuch bei Merz
-
Flugbetrieb am Flughafen von Dubai nach Drohnenvorfall vorübergehend eingestellt
-
Trump: Abkommen mit Kuba wird "sehr bald" zustandekommen
-
Trump: Iran nicht "bereit" für Abkommen zur Beendigung des Krieges
-
Behörden: Drohnenvorfall löst Feuer nahe internationalem Flughafen von Dubai aus
-
Trump: Ausbleibende Hilfe in Straße von Hormus wäre "schlecht" für Zukunft der Nato
-
Trump und Starmer beraten über Blockade der Straße von Hormus
-
Fünf Verletzte durch Raketenangriff auf Flughafen von Bagdad
-
Rechtspopulisten behaupten sich bei Kommunalwahlen in Frankreich
-
Iranische Führung kündigt Anhebung des Mindestlohns um 60 Prozent an
-
Kasachstan beschließt per Referendum neue Verfassung
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Präsidentschaftskandidat Philippe in Le Havre vorn
-
Spiele beendet: Paralympisches Feuer in Norditalien erloschen
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Sozialist Grégoire in Paris weit vorn
-
Undav entscheidet: VfB holt Big Points gegen Leipzig
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Rechtspopulisten siegen offenbar in mehreren Städten
-
Israel will noch "tausende Ziele" im Iran angreifen
-
Israel öffnet Grenzübergang Rafah ab Mittwoch für "begrenzten" Personenverkehr
-
BBL: Bayern verlieren in Bamberg - Alba erlebt Debakel
-
Netanjahu macht sich über Internet-Gerüchte über seinen angeblichen Tod lustig
-
Liverpool patzt gegen strauchelnde Spurs
-
Wadephul sieht keine Notwendigkeit für Beteiligung an Hormus-Mission
-
Barca hält Real auf Distanz
-
Windchaos in Oslo: Raimund tritt nicht an, Schreck bei Hoffmann
-
Eiskalte Mainzer verstärken Bremer Abstiegsangst
-
Vier Wochen vor der Wahl in Ungarn: Großdemonstrationen beider Lager
-
Druck und Gremien-"Horror": Ex-SPD-Generalsekretär Kühnert blickt kritisch zurück
-
Niedrige Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen in Frankreich
-
Erst Tor, dann Rot: Schalker Schock nach Dzeko-Platzverweis
-
Hohe Spritpreise: Union und SPD drohen Branche mit staatlichen Eingriffen
-
99 Prozent Wahlbeteiligung: Parlamentswahl im kommunistischen Vietnam
-
FC Bayern will Sperre für Díaz verhindern
-
Iranische Staatsmedien: Auch Kapitänin von Frauenmannschaft zieht Asylantrag zurück
Berliner Urteil: Gebührenbescheid nach Klebeaktion von Klimaaktivist unzulässig
Das Land Berlin muss womöglich im großen Stil gegen Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation verhängte Gebührenbescheide nach Klebeaktionen zurücknehmen. In einem Eilverfahren gab das Oberverwaltungsgericht Berlin einem Vertreter der Letzten Generation Recht, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Es hob rechtskräftig und unanfechtbar einen Gebührenbescheid über 241 Euro auf, weil dieser nach Gerichtsangaben auf eine falsche Rechtsgrundlage gestützt war.
Das Land Berlin war vor das Oberverwaltungsgericht gezogen, nachdem vor einem Jahr das Berliner Verwaltungsgericht bereits entschieden hatte, dass die Polizei zu Unrecht Gebühren nach Klebeaktionen der Letzten Generation erhoben hatte. Die Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts betonte, dass nur über einen Einzelfall entschieden wurde. Sollten die anderen Gebührenbescheide auch auf falschen Rechtsgrundlagen beruhen, seien sie aber auch unzulässig. Demnach dürfen Gebühren erhoben werden - dies muss aber auf der richtigen Rechtsgrundlage erfolgen.
Nach Angaben des Vereins Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft wurden in Berlin für das Lösen der auf Straßen festgeklebten Klimaaktivisten von der Fahrbahn knapp 1300 Gebührenbescheide über jeweils 241 Euro verschickt. Nach Darstellung des Vereins handelt es sich in dem entschiedenen Fall um einen Präzedenzfall, auch in den anderen Fällen müsse nun die Gebühr zurückerstattet werden. Sollte dies zutreffen, müsse das Land mehr als 300.000 Euro ersetzen.
D.Sawyer--AMWN