-
CNH-Regelung in Brasilien: Automatische Ausstellung vs. Antrag beim Detran
-
Tuchel verteidigt Ben White gegen England-Fans
-
Musikreview: Panchiko, Keane Baldwin und CATHEDRA. im Fokus
-
Sisi ehrt gefallenen Offizier mit Hochzeit seiner Tochter
-
Nvidia-Deal mit Deutschland: KI-Souveränität oder neue Abhängigkeit?
-
Todesfall von Eva Geller erhöht Opferzahl der Bondi-Strand-Massaker auf 16
-
Türkei und Südafrika stärken diplomatische und wirtschaftliche Bindungen
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Lärmschutz bei Windrädern
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über den Lärmschutz bei Windrädern. Dabei geht es insbesondere um die Frage, inwieweit bei der Genehmigung neuer Anlagen eine Vorbelastung durch schon bestehende Windräder zu berücksichtigen ist. (Az. 7 C 4.24)
Der Klägerin war eine Genehmigung zum Bau und Betrieb von Windrädern im Landkreis Prignitz (Brandenburg) erteilt worden. Dabei sah eine Nebenbestimmung für Nachtzeiten einen von der jeweiligen Windgeschwindigkeit abhängigen "schallreduzierten Betriebsmodus" vor. Wegen der damit verbundenen Leistungseinbußen wendet sich die Betreiberin gegen diese Auflage.
D.Sawyer--AMWN