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Oberstes Gericht Schwedens weist Klage von Klima-Aktivisten gegen den Staat ab
Der Oberste Gerichtshof von Schweden hat eine Sammelklage hunderter junger Klima-Aktivisten gegen den schwedischen Staat abgewiesen. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass es die wegen des Vorwurfs der Untätigkeit im Kampf gegen den Klimawandel eingereichte Klage nicht zur Verhandlung annehme. Es begründete seine Entscheidung damit, dass es es nicht Sache der Gerichte sei, darüber zu entscheiden, ob die Regierung oder das Parlament bestimmte Maßnahmen ergreifen sollten.
Die Klage war von rund 300 Aktivisten eingereicht worden, unter ihnen die Klimaschutz-Vorkämpferin Greta Thunberg. Das Oberste Gericht befand jedoch: "Die politischen Körperschaften entscheiden unabhängig, welche spezifischen Klimamaßnahmen Schweden ergreifen sollte."
Das Oberste Gericht schloss jedoch nicht aus, eine Klima-Klage gegen den Staat künftig gerichtlich zu verhandeln, wenn die Klage "anders konzipiert" sei. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die jetzt abgewiesene Klage von Einzelpersonen und nicht einer Organisation eingereicht worden war.
An die Klagen durch Einzelpersonen bestünden "sehr hohe Anforderungen", führte das Gericht aus. Prinzipiell seien keine individuellen Klagen erlaubt, die sich auf den "Schutz öffentlicher Interessen" bezögen. Bei Klagen von Vereinigungen bestünden diese hohen Anforderungen hingegen nicht.
Der Kampf gegen den Klimawandel wird seit Jahren weltweit zunehmend vor Gerichten ausgetragen. In den Niederlanden errangen Umweltschützer mit einer solchen Klage gegen den Staat 2019 einen spektakulären Erfolg. Der Oberste Gerichtshof wies damals die Regierung an, die Treibhausgasemissionen bis Ende 2020 um mindestens 25 Prozent zu reduzieren.
Auch junge Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht hatten 2021 Erfolg. Die Karlsruher Richter erklärten das deutsche Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig, da es die Freiheitsrechte künftiger Generationen beeinträchtige.
X.Karnes--AMWN