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Dackel als Jagdhund ausgebildet: Halterin muss trotzdem volle Hundesteuer zahlen
Eine Frau, die einen Jagderlaubnisschein hat und ihren Rauhaardackel zum Jagdhund ausbildete, muss für diesen trotzdem die volle Hundesteuer der Stadt Münster zahlen. Sie pachtet selbst kein Jagdrevier und hat auch keinen eigenen Jagdbezirk, wie das Verwaltungsgericht der nordrhein-westfälischen Stadt am Mittwoch erklärte. Damit stehe ihr keine Ermäßigung zu.
Die Halterin meldete den Dackel 2018 als zweiten Hund bei der Stadt an und stellte einen Antrag auf Ermäßigung. Wer zur Jagdausübung berechtigt ist, kann sich die Hundesteuer in Münster für einen Hund um die Hälfte senken lassen, wenn das Tier entsprechend ausgebildet ist und zum Jagen eingesetzt wird.
Die Stadt setzte für 2023 aber den vollen Satz fest, weswegen die Frau für ihre beiden Hunde insgesamt 264 Euro zahlen musste. Dagegen zog sie vor Gericht. Sie gab an, dass der Dackel zum Jagdhund ausgebildet sei. Er habe die Brauchbarkeitsprüfung abgelegt. Sie selbst habe einen Jagdschein und dauerhaft die Möglichkeit, jagen zu gehen.
Wer eine Jagdausübungsberechtigung hat - also eine Eigenjagd oder ein Revier pachtet - darf anderen eine Jagderlaubnis erteilen. Der Jagdgast muss einen Jagdschein besitzen. Die Stadt Münster nahm solche Jagdgäste aber nicht in die Ermäßigung bei der Hundesteuer auf, wie das Gericht ausführte.
Die Klägerin könne das auch nicht verlangen, denn die Stadt habe eine weitgehende Gestaltungsfreiheit bei der Erschließung von Steuerquellen. Es sei die persönliche Entscheidung der Frau, jagen zu gehen oder sich einen Jagdhund zu halten. Daraus ergebe sich kein Anspruch auf steuerliche Ermäßigung.
Gegen das Urteil kann noch die Zulassung der Berufung beantragt werden, über die das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Dackel werden häufig als Jagdhunde eingesetzt. Da sie klein sind, können sie beispielsweise in Fuchsbauten eindringen.
O.Norris--AMWN