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Bundesrat fordert Änderungen am neuen Heizungsgesetz - aber keine scharfe Kritik
Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag - Linke prüft Klage
Das Heizungsgesetz bleibt hochgradig umstritten: In der ersten Lesung im Bundestag betonten Union und SPD am Donnerstag die Freiheit der Hauseigentümer bei der Wahl der Heizung. Die AfD kritisierte, das Gebäudemodernisierungsgesetzsei de facto "Habecks Heizungshammer durch die Hintertür". Grüne und Linke bemängelten einen klimapolitischen Rückschritt und hohe Kosten für Mieter "in der größten Ölkrise aller Zeiten weltweit". Die Linke prüft eine Klage.
Das Kabinett hat die Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes aus der Zeit der Ampel-Regierung beschlossen. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll so langfristig möglich bleiben. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden (Biotreppe). Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Wirtschaftsministerin Reiche sagte am Donnerstag im Bundestag, die bisherigen Regelungen seien kompliziert, bürokratisch und wenig flexibel. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungssetz gebe der Staat den Weg vor - "die Bürgerinnen und Bürger entscheiden". Sie hätten nun "Zeit für Anpassungen". Reiche betonte, das Gesetz stehe nicht im Gegensatz zur CO2-Reduktion, und verwies auf die "Biotreppe".
Reiche sagte, die Wärmepumpe werde "in den allermeisten Gebäuden Leittechnologie sein". Die Förderung für den Einbau "setzen wir fort, das ist fest verabredet". Steigende Stückzahlen "sollen dazu führen, dass die Preise sinken".
Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, das neue Gesetz sei ein "Heizungshammer" wie das alte Gesetz aus dem Haus des ehemaligen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck. Die "Biotreppe" sei ein "faktisches Verbot von Öl und Gas" - denn Biogas sei nicht in ausreichendem Maß verfügbar und "schon heute dreimal so teuer wie Erdgas". Er kritisierte, dass die Regierung erst 2030 prüfen will, ob "genügend von dem Biomist da ist".
Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleeberg rechtfertigte sich dafür, dass die SPD das derzeit noch gültige und von der Partei selbst mit erarbeitete Heizungsgesetz ändert. Das Heizungsgesetz der Ampel habe "nicht die erforderliche Akzeptanz" gehabt. 30 Prozent der Haushalte hätten keine Option gesehen, "das zu realisieren". Der "neue Weg in die Wärmewende" biete mehr Wahlfreiheit.
Die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Gesetz "jetzt schon gescheitert". Angesichts der "größten Ölkrise aller Zeiten" wirke das geplante Gesetz "aus der Zeit gefallen". Es sei "das Ergebnis eines völlig überdrehten Furors gegen Robert Habeck", das Ergebnis einer "Spirale der Wut".
Dröge kritisierte außerdem, Wirtschaftsministerin Reiche habe kleine Unternehmen wie Bäckereien oder Friseursalons "vergessen" - für sie gibt es nicht wie für Mieterinnen und Mieter eine Kostenbremse, wenn Vermieter eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Diese Unternehmen "werden schlichtweg allein gelassen", kritisierte Dröge.
Laut Gesetzentwurf sollen Vermieter beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung 50 Prozent der Kosten tragen, die für die "Biotreppe", Netzentgelte und CO2-Preis anfallen. Der Deutsche Mieterbund begrüßte dies - "derzeit tragen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt etwa 70 Prozent dieser Kosten". In sehr ineffizienten Gebäuden allerdings könne es durch die 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mietende kommen. Der Mieterbund verlangt daher, dass Vermieter den CO2-Preis vollständig tragen sollen.
Die Sprecherin der Linken für Klimagerechtigkeit, Violetta Bock, nannte den Gesetzentwurf im Bundestag verfassungswidrig. Die Linken-Fraktion prüfe eine Klage. Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergibt sich laut der Linken-Fraktion ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich bestehender Klimaschutzmaßnahmen. Dies verpflichte den Gesetzgeber, bei jeder Änderung von rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, dass die Alternative zum bestehenden gesetzgeberischen Schutzkonzept die Klimaziele des internationalen und europäischen Rechts im Ergebnis gleich geeignet und wirksam erreichen muss. Auch Umweltverbände haben bereits Klagen gegen das Gesetz angekündigt.
Das Gesetz wird jetzt in den Ausschüssen des Bundestags weiter beraten. Der Bundesrat berät am Freitag über das neue Heizungsgesetz. Die zuständigen Ausschüsse haben den Gesetzentwurf als "handwerklich mangelhaft" kritisiert, er führe zu "übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand". Wichtige Fragen des Vollzugs blieben aufgrund der fehlenden Definitionen mehrerer Rechtsbegriffe offen. Auch der Nationale Normenkontrollrat hatte den Entwurf als nicht praxistauglich eingestuft.
A.Rodriguezv--AMWN