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Sachverständigenrat warnt vor Abbau ökologischer Standards im Umweltrecht
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat vor einer Aufweichung des Umweltrechts gewarnt. "In jedem Fall müssen ökologische Standards gewahrt werden", erklärte Ratsmitglied Annette Elisabeth Töller am Donnerstag anlässlich der Vorlage des SRU-Sondergutachtens "Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität". Kritisiert wird darin vor allem eine unzureichende Anwendung der in Deutschland durchaus anspruchsvollen ökologischen Vorgaben.
Verwiesen wird als Beispiele für Vollzugsdefizite in dem Bericht etwa darauf, dass verbindliche Luftqualitätsziele für Stickstoffdioxid in vielen Städten erst Jahre nach dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Vorgaben erreicht worden seien. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten im Handel Produkte auch mit nicht zugelassenen gefährlichen Chemikalien erwerben und selbst in Schutzgebieten verschlechtere sich weiterhin der Erhaltungszustand vieler geschützter Tier- und Pflanzenarten.
"Vollzugsdefizite untergraben den Schutz von Umwelt und Gesundheit, den der Gesetzgeber vorgesehen hat", warnen die Expertinnen und Experten. "Manche Gesetze sind unklar formuliert oder enthalten komplizierte Ausnahmen. Sie sind dann für die Verwaltung schwer zu handhaben", erklärte Ratsmitglied Wolfgang Köck.
Kontraproduktiv sei dabei vor allem, "wenn Gesetzgebungsprozesse unter hohem Zeitdruck ablaufen und Beteiligungsfristen teilweise nur wenige Tage betragen", kritisierte Köck. Häufig seien schlecht gemachte gesetzliche Regelungen auf Bundesebene "eine Ursache für mangelhafte Implementation" vor Ort", warnte Töller.
Offen zeigt sich der Sachverständigenrat für Reformen. Wenn Regelungen, etwa durch aufeinanderfolgende Reformen, überkomplex oder gar widersprüchlich geworden seien, sollten sie vereinfacht werden. Pauschale Instrumente, etwa wonach für jede neue Vorgabe eine andere entfallen müsse oder eine bloße 1:1-Umsetzung von EU-Recht "werden der Komplexität der Aufgabe allerdings nicht gerecht", warnte Töller. Bei der Gesetzgebung sollten Behörden, die mit der Anwendung von Umweltrecht befasst sind, mit eingebunden werden.
Um eine angemessene Umsetzung des Umweltrechts sicherzustellen, dringt der Sachverständigenrat zudem auf "eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung der Behörden". Auch sollten dort Aufgaben stärker gebündelt und Kooperationen über verschiedene Zuständigkeiten hinweg verbessert werden. "Digitalisierung kann die Umsetzung erleichtern, indem sie Prozesse beschleunigt und automatisiert", heißt es weiter.
L.Durand--AMWN