
-
Nach drei Niederlagen: Messi mit Miami wieder erfolgreich
-
Oklahoma mit Hartenstein gegen Denver
-
Champions League in Sicht: BVB auf "richtig gutem Weg"
-
Kimmich scherzt über Ibiza-Pläne: "Reisen alle einzeln an"
-
Israel beruft zehntausende Reservisten ein - Netanjahu attackiert Katar
-
Lady Gaga begeistert Fans in Rio de Janeiro bei riesigem Gratis-Konzert
-
Ultrarechter Kandidat Favorit bei Präsidentenwahl in Rumänien
-
Kampf gegen Drogenhandel: Sheinbaum lehnt Trump-Angebot zu Entsendung von Soldaten ab
-
Verstappen holt die Pole Position in Miami
-
Köln patzt erneut, Regensburg steigt ab
-
US-Investor Warren Buffett gibt Führung seiner Holding zum Jahresende ab
-
Sabalenka triumphiert zum dritten Mal in Madrid
-
Königsklasse im Blick: BVB dank Guirassy und Adeyemi auf Kurs
-
Hamas veröffentlicht Video von israelischer Geisel - Mann offenbar verletzt
-
Nach Verfassungsschutz-Bewertung: Bündnisse planen Demonstrationen für AfD-Verbot
-
US-Auslandssender Voice of America kann Arbeit offenbar bald wieder aufnehmen
-
Titelserie hält: BR Volleys erneut Meister
-
Norris gewinnt turbulentes Sprintrennen in Miami
-
Spätes Eigentor verhindert Dresdens vorzeitigen Aufstieg
-
Papstwahl: Arbeiten in der Sixtinischen Kapelle laufen auf Hochtouren
-
Die Party fällt aus - aber Bayern so gut wie Meister
-
Früherer Junta-Chef Oligui legt in Gabun Amtseid als Präsident an
-
Moskau wirft Selenskyj "Drohungen" gegen Feierlichkeiten zum Weltkriegsende vor
-
Bericht: Fast 200 Polizisten stehen unter Extremismusverdacht
-
Partei von Regierungschef Albanese gewinnt Parlamentswahl in Australien
-
Nach Verfassungsschutz-Bewertung: Länder wollen AfD-Staatsbedienstete prüfen
-
Dem Aufstieg ganz nah: HSV erspielt sich ersten Matchball
-
Brorhilker fordert von neuer Regierung mehr Einsatz gegen Steuerbetrug
-
Ancelotti: Entscheidung über Zukunft am Ende der Saison
-
Partei von Regierungschef Albanese gewinnt Wahl in Australien
-
Geisterfahrer verursacht tödlichen Unfall auf der A60 in der Eifel
-
Frei kündigt häufigere Koalitionsausschüsse an - Nicht erst, "wenn es brennt"
-
Prognose: Partei von Regierungschef Albanese gewinnt Wahl in Australien
-
Rippenbruch und Lungenkollaps: Saisonaus für Bochums Hofmann
-
Gewerkschaft der Polizei warnt vor Personalproblemen bei stärkeren Grenzkontrollen
-
Trump plant zu seinem Geburtstag große Militärparade
-
Kanadas Premier verkündet umfassende Wirtschaftsreformen als Antwort auf Trump
-
Selenskyj warnt Staatenlenker vor Besuch von Weltkriegs-Siegesparade in Moskau
-
Neuer Landwirtschaftsminister will sich für mehr Tierwohl einsetzen
-
Heidenheims Müller erleidet Gehirnerschütterung
-
Kardinal Woelki: Konklave könnte diesmal länger dauern
-
Hessen und Bayern wollen nach Hochstufung AfD-Mitglieder im Staatsdienst prüfen
-
Schalke trennt sich mit sofortiger Wirkung von van Wonderen
-
Dutzende Verletzte bei russischem Drohnenangriff auf Charkiw
-
Österreichs Kanzler Stocker lehnt Brandmauer zu rechtspopulistischer FPÖ ab
-
Vidal vom Verdacht der sexuellen Nötigung freigesprochen
-
NBA: Rockets erzwingen Entscheidungsspiel gegen Warriors
-
Silver würdigt Popovich: "Generationen ausgebildet"
-
"Der nächste Superstar": Antonelli verzückt die Formel 1
-
Dank Hecking: Bochum trotz drohendem Abstieg zuversichtlich

Landgericht München I sieht Letzte Generation als kriminelle Vereinigung
Das Landgericht München I hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die Klimaschutzgruppe Letzte Generation als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Strafschutzkammer des Gerichts in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Klimaaktivisten der Letzten Generation.
Mit der Entscheidung wies das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurück. Diese haben keine weiteren Rechtsmittel mehr. Das Landgericht entschied, dass die Letzte Generation die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle.
Für die Bewertung, dass der Zweck der Vereinigung das Begehen von Straftaten sei, sei nicht die Voraussetzung, dass dies der Hauptzweck sein müsse, um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten einer von gegebenenfalls auch mehreren Zwecken sei.
Im konkreten Fall der Letzten Generation gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen entschied das Gericht, dass auch nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig.
Das Gericht hob hervor, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Dabei hob das Gericht hervor, dass Straftaten kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien.
Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der Letzten Generation. In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Das Amtsgericht München erließ im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.
P.Santos--AMWN