-
Tod von Jugendlichem bei Zahnbehandlung: Bewährungsstrafe für Narkosearzt in Hamburg
-
Iran lässt Öltanker aus Malaysia durch Straße von Hormus
-
Finanztip kritisiert Kostenproblem bei neuer privater Altersvorsorge
-
Zwei Pferde verenden bei Unfall mit Kutsche in Potsdam
-
IOC kehrt ab Olympia 2028 zu Geschlechtstests zurück
-
Warnung von Wohnungsbauwirtschaft und Verbänden: Zu wenig Neubau
-
Chemieagenda: Bundesregierung will Unternehmen bei Energiepreisen entlasten
-
Venezuelas entmachteter Präsident Maduro soll in New York vor Gericht erscheinen
-
Stellwerksignale an Bahnstrecke in Sachsen manipuliert - Landeskriminalamt ermittelt
-
"Ruinöse Importschwemme": Thyssenkrupp fährt Spezialstahlproduktion weiter zurück
-
Sechs Festnahmen bei Durchsuchungen gegen Ausbeutung und Schleusungen in Hessen
-
Französischer Ex-Bischof wegen Vergewaltigung zu Schadensersatz verurteilt
-
GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"
-
Musiala trainiert individuell beim FC Bayern
-
Veruntreutes Vermögen von Filmstar Ursula Andress: Beschlagnahmung in Italien
-
Jugendschutz: Brüssel sieht Mängel bei Porno-Seiten und geht gegen Snapchat vor
-
Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD
-
EU-Parlament ebnet Weg für Abschiebezentren in Drittländern
-
Entlassung von Polizeianwärtern wegen Zweifeln an Verfassungstreue rechtens
-
Filmemacher und Schriftsteller Alexander Kluge mit 94 Jahren gestorben
-
WTO-Chefin sieht schlimmste Störungen des globalen Handelssysstems seit 80 Jahren
-
Finnlands Staatschef Stubb: Ukraine-Verhandlungen womöglich vor dem Aus
-
Dobrindt: Einigung mit Drittstaaten zu Abschiebezentren bis Ende 2026 angestrebt
-
Beben bei Audi: Hülkenberg erfuhr es von seiner Mutter
-
Kanada ruft G7 zu gemeinsamer Anstrengung für Deeskalation im Iran-Krieg auf
-
Verbände fordern Rücknahme von Zulassungsstopp für Integrationskurse
-
Urteil: Keine Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Angela Merkel an Sachbuchautor
-
Mehr Transparenz an den Zapfsäulen: Bundestag stimmt für neue Spritpreisregeln
-
Trump: "Die USA brauchen nichts von der Nato" - Drohungen gegen Iran verstärkt
-
Ökonomen senken Wachstumsprognosen für Deutschland und die EU
-
Biber fluten Wald: Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von Eigentümern
-
EU-Kommission stellt mangelnden Jugendschutz bei Porno-Anbietern fest
-
EU-Kommission geht wegen Mängeln beim Jugendschutz gegen Snapchat vor
-
Stiftung Warentest: Nicht alle Abnehmspritzen halten Versprechen ein
-
Verteidigungsausgaben: Sieben Nato-Staaten bei mehr als drei Prozent des BIP
-
SPD im Bundestag gegen höhere Mehrwertsteuer - Esdar: Trifft die falsche Gruppe
-
EU-Parlament stimmt für Umsetzung von US-Handelsdeal - und stellt Bedingungen
-
Bischofskonferenzvorsitzender Wilmer wird neuer Bischof in Münster
-
EU-Parlament stimmt für Verbot von KI-Systemen für Porno-Deepfakes
-
EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren in Ländern außerhalb der EU
-
Einzelhandel erwartet schlechteres Ostergeschäft als im Vorjahr
-
Panikkäufe und Milliardenhilfen: Asiatische Staaten kämpfen mit Folgen des Krieges
-
DFB-Elf: Abschlusstraining mit komplettem Kader
-
Wirtschaftsministerin Reiche offen für mögliche Erhöhung der Pendlerpauschale
-
Siebeneinhalb Jahre Haft für Mord an demenzkrankem Vater in Bayern
-
Beschwerden nach Zeitumstellung: Frauen laut Umfrage deutlich häufiger betroffen
-
Lebensmittelvergiftung: Sängerin Rosalía muss Konzert in Italien abbrechen
-
Chemiekonzern BASF eröffnet riesiges neues Werk in China
-
Klagen von russischen Geschäftsleuten gegen Sanktionen scheitern vor EuGH
-
Nur eine Erhöhung am Tag: Bundestag bringt neue Regeln für Tankstellen auf den Weg
Verbraucherschützer hoffen in Kampf gegen Abschwächung von Fluggastrechten auf EU-Parlament
Nach einer Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf eine Abschwächung der Fluggastrechte hoffen Verbraucherschützer, dass das Europaparlament sich gegen die Änderungen stellt. "Reisende müssen nun darauf hoffen, dass das Europäische Parlament die Aushöhlung der Fluggastrechte noch verhindert", erklärte Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Freitag. "Es darf hier kein Zurück beim Verbraucherschutz geben." Eine Mehrheit der 27 EU-Länder hatte sich dafür ausgesprochen, dass Fluggäste künftig erst ab vier Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben.
Bislang haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden zu spät ist. Abhängig von der Flugstrecke wird eine Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro fällig.
Mit den nun beschlossenen Änderungen würden Millionen von Reisende, die derzeit noch einen Anspruch auf Entschädigung hätten, "in Zukunft leer ausgehen", fuhr Gurkmann fort. Die vzbv-Expertin nannte die europäischen Fluggastrechte einen "der größten verbraucherpolitischen Erfolge" der EU und bemängelte, dass der Rat das EU-Parlament mit kurzen Verhandlungsfristen unter Zeitdruck setze. "Das wird dieser wichtigen Reform nicht gerecht", sagte Gurkmann.
Die EU-Verkehrsministerinnen und -minister hatten sich am Donnerstag darauf geeinigt, dass Passagiere für Flüge über eine Entfernung bis zu 3500 Kilometer sowie alle innereuropäischen Flüge ab vier Stunden Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 300 Euro haben sollen. Bei längeren Strecken würden Passagiere ab einer Verspätung von sechs Stunden 500 Euro erhalten.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) zeigte sich mit dieser Abschwächung der Fluggastrechte noch nicht zufrieden. BDL-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang forderte die EU-Gesetzgeber auf, in weiteren Beratungen "praktikable und ausgewogene Lösungen zu finden". Er verwies am Freitag erneut auf eine Umfrage im Auftrag des Verbands, wonach knapp drei Viertel der befragten Fluggäste bei einer Verspätung ihr Flugziel noch am selben Tag erreichen möchten - und dafür in Kauf nehmen, dass eine Entschädigung erst ab fünf Stunden Verspätung fällig würde.
Laut BDL geben höhere Schwellen den Fluggesellschaften die nötige Zeit, im Störungsfall eine "angemessene" Weiterreise für die Passagiere zu organisieren - etwa eine Ersatzmaschine bereitzustellen, Umbuchungen vorzunehmen oder das betroffene Flugzeug zu reparieren. "Diese Handlungsspielräume bestehen bei der willkürlich festgelegten und unrealistischen Schwelle von drei Stunden nicht", kritisierte Hauptgeschäftsführer Lang.
Grundlage für den Beschluss der EU-Verkehrsminister waren Vorschläge der EU-Kommission aus dem Jahr 2013. Brüssel wollte die Schwelle ursprünglich noch weiter anheben: auf fünf Stunden für kürzere Strecken und bis zu zwölf Stunden für längere Flüge. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Beratungen zwischen Europaparlament, Mitgliedstaaten und Kommission.
Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, die Schwelle für alle Flüge bei drei Stunden zu belassen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sagte am Donnerstag, die Bundesregierung hoffe darauf, den Verbraucherschutz in den kommenden Verhandlungen noch zu verbessern. "Die Bundesregierung hat sich bis zum Schluss für die Beibehaltung des aktuellen Schutzniveaus eingesetzt, wurde aber von einer Mehrheit der Staaten überstimmt", erklärte Gurkmann vom vzbv.
Neben der höheren Schwelle sieht der Beschluss weitere Änderungen an den Rechten für Fluggäste vor, einige davon im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Fluggesellschaften sollen bei Verspätungen etwa automatisch ein Formular verschicken, mit dem Passagiere eine Entschädigung beantragen können. Die EU-Länder forderten die Kommission zudem auf, eine automatisierte Auszahlung der Entschädigung zu prüfen, was bislang nicht vorgesehen ist.
A.Malone--AMWN