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Union weist SPD-Vorschlag für höhere Beitragsbemessungsgrenze zurück
Der Vorstoß der SPD für eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung stößt beim Koalitionspartner CDU/CSU auf Widerstand. "Wir müssen als Koalition darauf achten, dass niemand über Gebühr belastet wird – auch nicht der gutverdienende Facharbeiter", sagte Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Stattdessen müsse das System "effizienter werden".
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, hatte in der "Bild"-Zeitung vom Samstag vorgeschlagen, die Beitragsbemessungsgrenze etwa auf das Niveau der Rentenversicherung anzuheben. Dies könne "ein Beitrag zur finanziellen Entlastung der Krankenkassen sein, ohne die Versicherten über Gebühr zu belasten". Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bei 5512,50 Euro, die der Rentenversicherung bei 8050 Euro.
Unterstützung erhielt Pantazis von dem Grünen-Gesundheitsexperten Janosch Dahmen sowie vom Sozialverband Deutschland (SoVD). Kritik kam hingegen außer von der Union auch vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie dem AfD-Politiker René Springer.
Für eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen sprach sich in den RND-Zeitungen auch der Linken-Gesundheitsexperte Ates Gürpinar aus. Er forderte sogar eine Erhöhung auf 15.000 Euro monatlich, wobei auch Miet- und Kapitaleinkünfte berücksichtigt werden sollten. Zudem warb Gürpinar unabhängig davon für eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, bis zu der die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschrieben ist.
Zurückhaltend äußerten sich die gesetzlichen Kassen selbst. "Ob Gutverdiener oder auch Privatversicherte stärker an der solidarischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt werden sollten, ist eine politische Entscheidung, bei der zuerst der Bundestag gefordert ist", sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, den RND-Zeitungen. Die Krankenkassen würden die politischen Vorgaben dann umsetzen.
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, wandte sich unterdessen dagegen, im Rahmen des von der Regierung geplanten Primärarztsystems auch die freie Wahl des Hausarztes oder der Hausärztin einzuschränken. Patientinnen und Patienten müssten "die Wahlmöglichkeit für den passenden Hausarzt als ihre Hauptvertrauensperson behalten" und dürften nicht einfach zugeteilt werden, stellte sie klar. Grundsätzlich befürwortete Bentele aber das Primärarztsystem, das vor einem Facharztbesuch die Konsultation von Hausarzt oder Hausärztin vorsieht.
D.Cunningha--AMWN