
-
Haft für Hauptangeklagten in Prozess um Millionenbetrug mit Coronatests im Saarland
-
Frankreich holt drei Frauen und zehn Kinder aus Gefangenenlagern in Syrien zurück
-
Kommunale Schulden: Städtetagspräsident dringt auf Reform von Staatsfinanzen
-
Fußgänger wird bei Essen auf Autobahn von Fahrzeug erfasst und stirbt
-
Steinmeier empfängt Polens Präsidenten Nawrocki zu Antrittsbesuch in Berlin
-
Paus: Regierung verschwendet Geld aus Sondervermögen für Konsumausgaben
-
Ministerin Hubig will Mietpreisbremse stärken - Mietrechtskommission startet
-
Durchsuchungen bei mutmaßlichen Rechtsradikalen: Verdacht des Waffenbesitzes
-
Rubio: Trump plant für kommende Woche Treffen mit Selenskyj
-
Trump will 15-Milliarden-Dollar-Klage gegen "New York Times" einreichen
-
Niedersachsen: Mann schwimmt Auto in Hafenbecken hinterher und ertrinkt
-
Klüssendorf wirbt für Umbau des Sozialstaats - Gegen pauschale Leistungskürzungen
-
Deutsche Post dringt auf "nennenswerte" Erhöhung des Briefportos
-
Heftige Angriffe auf die Stadt Gaza: Israels Armee geht mit "eiserner Faust" gegen Hamas vor
-
Könnte "sofort losgehen": Terzic will zurück an die Seitenlinie
-
Football: Kein Sieg zum Geburtstag für Pete Carroll
-
NFL: Erneute Niederlage für Johnson und die Texans
-
Basketballer wollen Jugend inspirieren: "Auch unser Ziel"
-
TTBL-Gipfel: Duda und Co. gucken "nicht auf Tabellenführung"
-
Duplantis: Weltrekord als Entschädigung für Geisterspiele
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 16. September
-
Niedrigere US-Zölle auf japanische Autos treten Dienstag in Kraft
-
Polens Präsident Nawrocki reist erstmals seit Amtsantritt nach Deutschland
-
UN-Menschenrechtsrat berät über israelischen Angriff in Doha
-
Tarifverhandlungen für Beschäftigte in der Stahlindustrie starten
-
Urteil in Prozess um tödlichen Messerangriff auf Polizist in Mannheim erwartet
-
Bundestag beginnt Schlussdebatte über Bundeshaushalt 2025
-
Arabische und muslimische Staaten fordern "Überprüfung" von Beziehungen zu Israel
-
Nach Kirk-Attentat: US-Regierung will "heimische Terrorbewegung" zerschlagen
-
US-Militärvertreter als Beobachter bei Manöver von Belarus und Russland
-
Tiktok: Trump sieht mit China möglichen "Deal"
-
Sinan Selen wird neuer Verfassungsschutzpräsident
-
Mehr als 100 Jahre nach Sinken: Erste Objekte von "Titanic"-Schwesterschiff geborgen
-
Nach Vuelta-Abbruch: UCI kritisiert spanische Regierung
-
England: Haftstrafen für Adlige und Partner wegen fahrlässiger Tötung ihres Babys
-
Medien: Gladbach stellt Seoane frei
-
Steinmeier empfängt nach Eklat israelischen Dirigenten Shani
-
Katar: Israel wollte mit Angriff in Doha Gaza-Verhandlungen torpedieren
-
Attentat auf Trump-Vertrauten Kirk: Verdacht gegen Tyler R. laut FBI erhärtet
-
Finanzgericht: Verlust durch Schockanruf ist keine außergewöhnliche Belastung
-
WTO-Abkommen gegen Überfischung in Kraft getreten
-
Erster Prozess gegen britischen Ex-Soldaten wegen "Bloody Sunday" von 1972
-
Mit Weltrekord: Überflieger Duplantis macht Titel-Hattrick klar
-
Grüne dringen auf Klausur auf finanzielle Entlastung für Kommunen
-
Trump deutet Einigung mit China über Tiktok an - Telefonat mit Xi
-
Bekannt aus "Der Tinder-Schwindler": Israelischer Betrüger in Georgien festgenommen
-
Verteidigung plädiert in Fall von Linksextremistin Hanna S. auf Freispruch
-
Rubio sichert Israel die "unerschütterliche Unterstützung" der USA zu
-
Miersch nach NRW-Kommunalwahl: "Lehnen uns nicht zurück"
-
Adlige und Vergewaltiger in England wegen Todes ihrer neugeborenen Tochter vor Gericht

BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant
Im Rechtsstreit über die Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die Bundesnetzagentur hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe der Behörde Recht gegeben. Die Bundesnetzagentur durfte demnach die Öffentlichkeit darüber informieren, dass sie einem Energielieferanten die Tätigkeit zum Schutz der Kunden untersagte. Der Gasanbieter hatte im Zuge der steigenden Energiepreise im Dezember 2021 die Lieferung eingestellt und 370.000 Kunden gekündigt. (Az. EnVR 10/24)
Im März 2023 wollte er wieder Kunden beliefern. Die Bundesnetzagentur leitete ein Verfahren zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ein und verbot dem Anbieter Ende Juni, Haushaltskunden zu beliefern. Im Juli 2023 informierte sie die Öffentlichkeit per Pressemitteilung, um die es nun vor Gericht ging.
Das Unternehmen argumentierte, dass solche Informationen von einer Behörde einen Verlust der Reputation zur Folge hätten und sogar die Existenz vernichten könnten. Es verwies darauf, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu dem Zeitpunkt nicht bestandskräftig war.
Diese wurde Ende November 2023 gerichtlich aufgehoben, das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt die Untersagung zum Zeitpunkt Juni 2023 aber weiter für gerechtfertigt. Später wurde dem Energieanbieter unter Auflagen wieder erlaubt, Haushalte mit Gas zu beliefern.
Der BGH entschied nun, dass die Pressemitteilung veröffentlicht werden durfte. Sie durfte demnach auch den Hinweis enthalten, dass der Energielieferant nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten habe, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen.
Die Behörde habe hier das Interesse der Öffentlichkeit an Information höher gewichten dürfen als die Interessen der Firma, erklärte der BGH. Die zugrunde liegende Regelung im Energiewirtschaftsgesetz solle behördliches Handeln transparenter machen und es ermöglichen, die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren.
L.Miller--AMWN