-
Ungarn nach Berichten über Durchstechen von Infos von EU-Treffen in Erklärungsnot
-
Klimaklagen scheitern: BGH verpflichtet Autobauer nicht zu früherem Verbrenner-Aus
-
Merz "dankbar" für Vertagung von Trumps Plänen zu Angriffen auf iranische Kraftwerke
-
Wadephul nimmt deutschen Botschafter gegen israelische Kritik in Schutz
-
Merz sieht Wahlsieg in Rheinland-Pfalz als Ansporn für Reformpolitik im Bund
-
Linke sieht sich trotz verpassten Parlamentseinzugs in Rheinland-Pfalz im Aufwind
-
BVB: Book wird Kehl-Nachfolger
-
Köln: Kessler stellt Wagner Beförderung in Aussicht
-
Familienministerin weist Kritik an Umbau von Demokratieprogramm zurück
-
Kommunalwahl in Frankreich: Rechtspopulisten erobern knapp 70 Rathäuser
-
Justizministerium will noch diese Woche Entwurf gegen digitale Gewalt vorlegen
-
Chaos im Gerichtssaal: Prozess um schwerstes Zugunglück in Griechenland vertagt
-
Trump: Pläne zu Angriffen auf iranische Kraftwerke nach "sehr guten" Gesprächen vertagt
-
Ölpreis sinkt drastisch - Europas Börsen nach Trump-Ankündigung wieder im Plus
-
U21 ohne Collins und Aseko - Baur nachnominiert
-
Zwei Tote und dutzende Verletzte nach Kollision auf New Yorker Flughafen LaGuardia
-
Gericht: Todespfleger Niels Högel bleibt mindestens 28 Jahre in Haft
-
Gesetzliche Krankenversicherung: Kassen sehen Ausgaben- und nicht Einnahmeproblem
-
Apothekenpleiten auf höchstem Stand seit 2008 - Branche aber vergleichsweise stabil
-
Nach Wahldebakel in Mainz: SPD-Spitze setzt auf Reformen statt Personaldebatten
-
DFB-Elf: Stiller und Führich für Pavlovic und Nmecha
-
Kein früheres Verbrenner-Aus für BMW und Mercedes: Klimaklagen scheitern am BGH
-
Früherer französischer Regierungschef Jospin im Alter von 88 Jahren gestorben
-
Urteil aus Hessen: Mentorin darf als "toxisch" bezeichnet werden
-
Scharfe Handgranate unter Auto vor Einfamilienhaus in Niedersachsen entdeckt
-
Auf Abschiedstour: Popp fehlt dem VfL "einige Wochen"
-
Presse: Koalition könnte kostenlose Krankenversicherung für Ehepartner abschaffen
-
Prozess gegen mutmaßlichen Huthi-Rebell in München begonnen
-
Rückschlag für Nmecha: "Mehrere" Wochen Pause
-
Osterferien beginnen in zehn Bundesländern: ADAC warnt vor zahlreichen Staus
-
UNO schlägt Alarm: Die vergangenen elf Jahre waren die heißesten der Geschichte
-
Abkommen mit Australien: Von der Leyen will Rohstoffe für Unternehmen sichern
-
Einzelhandel geht von 4900 Ladenschließungen in diesem Jahr aus
-
FDP-Wahldebakel: Jungliberale fordern Rücktritt der Parteispitze
-
Wal an Ostseeküste Schleswig-Holsteins gestrandet - Tier soll gerettet werden
-
SPD-Generalsekretär gegen Klingbeil-Ablösung und will auch selbst im Amt bleiben
-
Früherer französischer Regierungschef Lionel Jospin im Alter von 88 Jahren gestorben
-
Erntemenge und Anbaufläche von Spargel in Deutschland rückläufig
-
Studie: Geringere Zufriedenheit bei verpflichtender Rückkehr aus Homeoffice
-
Mann tötet Frau und verletzt 13-jährige Tochter in Hannover lebensgefährlich
-
Zwei Tote und mehrere Verletzte nach Kollision auf New Yorker Flughafen LaGuardia
-
Prozess zum schwersten Zugunglück in Griechenland mit 57 Toten begonnen
-
Rehlinger will nicht SPD-Chefin werden - Miersch verteidigt Klingbeil und Bas
-
Bilger nach Landtagswahl: Parteiinterne Debatten halten nur Reformarbeit auf
-
NBA: Erneutes Triple Double für Jokic
-
Regierung: Stromnetz in Kuba vollständig wiederhergestellt
-
Pro-iranische Miliz im Irak verlängert Pause von Angriffen auf US-Botschaft in Bagdad
-
Medien: Book Kandidat auf Kehl-Nachfolge
-
Undav in Topform zum DFB: "Ich will spielen"
-
Iran-Krieg: EU-Rüstungskommissar fordert massive Investitionen in Luftverteidigung
Urteil: Lange zurückliegende Teilzeit darf Sozialplan-Leistungen nicht mindern
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen wegen einer lange zurückliegenden Teilzeitarbeit nicht bei Sozialplan-Leistungen benachteiligt werden. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt darf sich eine Teilzeitbeschäftigung nicht mehr nachteilig auswirken, wenn sie vor dem für den Anspruch auf die Leistung notwendigen Beschäftigungszeitraum liegt. (Az.: 9 AZR 287/24)
Damit gab das BAG der Klage einer Frau statt, die seit 1982 bei einem Unternehmen der Zigarettenindustrie in Hamburg beschäftigt war – teilweise in Teilzeit. Um Personal abzubauen, schloss das Unternehmen 2022 mit dem Gesamtbetriebsrat einen Sozialplan.
Danach konnten Beschäftigte ab 55 Jahren mit mindestens 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ein Vorruhestandsentgelt erhalten, längstens bis zum frühestmöglichen Renteneintritt. Die Höhe betrug 70 Prozent des normalen Vollzeit-Einkommens, gewichtet mit dem auf die gesamte Betriebszugehörigkeit bezogenen "individuellen Beschäftigungsgrad".
Das BAG erklärte, es sei zwar zulässig, in der Vereinbarung eine Teilzeitbeschäftigung während einer 15-jährigen Betriebszugehörigkeit mindernd anzurechnen. Teilzeitarbeit, die länger zurückliegt, dürfe aber nicht mehr mindernd berücksichtigt werden. Insoweit führe hier die Betriebsvereinbarung zu einer unzulässigen Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit.
Im Streitfall lag ein Teil der Teilzeitphase der Klägerin länger als 15 Jahre zurück. Weil sich dies nach dem Erfurter Urteil nicht mehr mindernd auswirkt, bekommt sie nun ein Vorruhestandsentgelt von 65,6 statt 58,84 Prozent des Vollzeitlohns.
S.F.Warren--AMWN