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Kabinett beschließt strengere Regeln für Aussagen wie "umweltfreundlich" in Werbung
Für Werbung mit Aussagen wie "umweltfreundlich", "klimaneutral" und "biologisch abbaubar" sollen künftig schärfere Vorschriften gelten. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem allgemeine Umweltaussagen über ein Produkt wie "nachhaltig" oder "umweltfreundlich" nur noch zulässig sind, wenn sie auch belegt werden können. Beziehen sich die Aussagen nur auf einen Teilaspekt des Produkts, dürfen die Hersteller sie nicht auf das gesamte Produkt bezogen verwenden.
Bei Werbeaussagen wie "umweltfreundlich" bleibe viel zu oft "unklar, was genau damit gemeint ist - und ob die Aussage auch stimmt", erklärte Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD). Das solle sich ändern. Der Gesetzentwurf setzt Vorgaben einer entsprechenden EU-Richtlinie um. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte, die geplante Regulierung sei "ein wichtiger Meilenstein, um Greenwashing zu verhindern".
Demnach muss bei in die Zukunft gerichtete Werbeaussagen wie 'bis 2030 sind alle unsere Verpackungen vollständig recyclingfähig' (...) künftig ein realistischer, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan beigefügt sein, wie das Bundesverbraucherschutzministerium erklärte. Werbung mit dem Etikett "klimaneutral" soll nicht zulässig sein, wenn die "Klimaneutralität" durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten erreicht wird. Nachhaltigkeitssiegel, die ökologische oder soziale Merkmale eines Produkts hervorheben, müssen demnach künftig von staatlicher Seite festgesetzt sein oder auf einem extern überprüften Zertifizierungssystem beruhen.
Darüberhinaus ist ein Werbeverbot für Produkte mit einer bewusst herbeigeführten Begrenzung der Haltbarkeit vorgesehen. Dieses Verbot soll immer dann gelten, wenn von einer solchen Vorgehensweise Kenntnis besteht, und zwar nicht nur für den Hersteller, sondern auch im Handel. Betroffen wären etwa Verkäuferinnen und Verkäufer von Elektrogeräten, "die wissen, dass die Herstellerin oder der Hersteller der Elektrogeräte absichtlich Bauteile von schlechter Qualität eingebaut hat, damit Verbraucherinnen und Verbraucher das Elektrogerät häufiger ersetzen müssen", erläuterte das Ministerium.
Strengere Regeln soll es dem Gesetzentwurf zufolge auch für Online-Designmuster bei Finanzdienstleistungsverträgen geben. Konkret soll bei mehreren Auswahlmöglichkeiten nicht eine davon hervorgehoben werden dürfen - etwa durch einen vergrößerten "Zustimmungs-Button". Außerdem darf "eine für Verbraucherinnen und Verbraucher vorteilhafte Entscheidung" auch nicht anderweitig erschwert werden.
P.Mathewson--AMWN