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Online-Glücksspiele aus Malta: EuGH-Gutachten macht deutschen Spielern Hoffnung
Im Rechtsstreit zwischen einem deutschen Spieler und zwei Glücksspielunternehmen mit Sitz in Malta macht ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) betroffenen Spielern ein wenig Hoffnung. Klagen gegen die Anbieter sind nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts am EuGH kein Missbrauch des EU-Rechts, wie aus seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen hervorgeht. Malta steht bei anderen EU-Staaten schon länger in der Kritik, weil es Online-Glücksspielanbieter zu stark schütze.
Auch in Deutschland gab es schon einige Gerichtsverfahren. Die EU-Kommission leitete im Juni ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Mittelmeerstaat ein. Er verstoße gegen seine Verpflichtungen, weil maltesische Gerichte die Vollstreckung von Urteilen aus anderen EU-Staaten gegen Glücksspielunternehmen systematisch ablehnten. Außerdem halte Malta ausländische Kläger davon ab, vor maltesischen Gerichten gegen diese Unternehmen zu klagen.
In dem Fall, der beim EuGH liegt, geht es um einen Mann aus Thüringen, der zwischen 2019 und 2021 online Geld bei Automatenspielen und Lotterien einsetzte und verlor. In Deutschland war das ein Experimentierzeitraum. Nach dem Ende des staatlichen Sportwettenmonopols sollten private Anbieter erstmals die Möglichkeit bekommen, Online-Sportwetten anzubieten.
Allerdings durften die Länder sie nur erlauben, wenn die Anbieter eine Konzession in Deutschland hatten. Die Anbieter hatten zwar eine Lizenz aus Malta, aber keine in Deutschland. Nun argumentieren sie, dass die deutschen Vorschriften hier nicht angewendet werden dürften, denn das sei ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit.
Das maltesische Gericht setzte das Verfahren aus und befragte den EuGH. Der Generalanwalt befasste sich in seinem Gutachten inhaltlich nur mit einer der Fragen. Die Anbieter finden nämlich, dass solche Klagen einen Missbrauch des EU-Rechts darstellten und mögliche Ansprüche darum so nicht geltend gemacht werden könnten. Der Generalanwalt sah das anders - denn hier gehe es nur um deutsches Recht.
Daraus können Spieler allerdings noch keine Ansprüche ableiten. Denn das Gutachten des Generalanwalts ist kein Urteil. Wann der EuGH die Fragen aus Malta beantwortet, ist noch nicht bekannt. Danach muss das maltesische Gericht im konkreten Fall entscheiden.
Auch in Deutschland steht noch eine wichtige Entscheidung in diesem Themenkomplex an. Dabei geht es um Online-Sportwetten, die ebenfalls aus Malta heraus angeboten wurden. Der deutsche Bundesgerichtshof stellte dem EuGH dazu Fragen, die ebenfalls noch nicht beantwortet sind.
M.Fischer--AMWN