-
"Verwerflich": Eberl kritisiert Upamecano-Berichterstattung
-
Klingbeil wünscht sich "Kraft und Mut für große Rentenreform" im kommenden Jahr
-
US-Richterin hebt Mordurteil im Prozess um Tod von Rap-Star Jam Master Jay auf
-
FC Bayern in Heidenheim "wahrscheinlich" ohne Kimmich
-
Premierensieg für Taubitz im Olympia-Winter
-
Rettungsschwimmer am Bondi Beach in Sydney gedenken der Anschlagsopfer
-
NBA: OKC verspielt Sieg - Knicks-Serie endet
-
Musk gewinnt Berufung zu milliardenschwerem Gehaltspaket bei Tesla
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua schickt Paul zu Boden
-
Konkurrenzkampf im DFB-Tor: Johannes bleibt "entspannt"
-
Dreesen sieht "gute Gründe" für Upamecano-Verbleib in München
-
Lipowitz: "Radsport ist nicht alles für mich"
-
Kehl sieht "positive Entwicklung" beim BVB - und will mehr
-
Gedenken ein Jahr nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit Kanzler Merz
-
Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
Nach tödlichem Angriff auf US-Soldaten: USA starten Militäroperation gegen IS in Syrien
-
Kehl: Geldstrafe für Adeyemi nach Wutausbruch
-
Nach Schlotterbeck-Kritik: BVB siegt am 116. Geburtstag
-
US-Regierung veröffentlicht Teil der Epstein-Akten
-
Gouverneur: Mindestens sieben Tote bei russischem Raketenangriff in Region Odessa
-
Achte Pleite in Serie: Bayern in der EuroLeague im freien Fall
-
Trumps Name prangt fortan an renommiertem Kulturzentrum in Washington
-
Brasilien: Gericht lehnt Berufung von Ex-Präsident Bolsonaro ab
-
US-Außenminister Rubio spielt AfD-Kontakte herunter
-
Weitere Runde von Ukraine-Verhandlungen in Florida - Europäer beteiligt
-
Ausgleich in letzter Sekunde: Dämpfer für Hertha BSC
-
Darmstadt verspielt Sieg in Paderborn
-
Shein entgeht Sperre seiner Plattform in Frankreich - Paris kündigt Berufung an
-
Treffen zwischen Vertretern der USA, Europas und der Ukraine am Freitag
-
Positiver Dopingtest: Taylor von Darts-WM ausgeschlossen
-
Russland-Nähe: Polnischer Außenminister verleiht Orban symbolisch Lenin-Orden
-
Kramp-Karrenbauer zur Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung gewählt
-
Skispringer Hoffmann überrascht: Quali-Sieg in Engelberg
-
Fed-Mitglied: Inflationszahlen der Trump-Regierung zu positiv
-
Trump billigt Gesetz: 76.000 US-Soldaten bleiben vorerst in Europa
-
Umfrage: 45 Prozent der Deutschen empfinden Smartphones an Heiligabend als störend
-
Epstein-Akten: US-Regierung will zunächst nur Teile veröffentlichen
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgespräche zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Mit angeblich sicheren Tresorfächern: Betrüger erbeuten mehrere hunderttausend Euro
-
Bundesgerichtshof bestätigt Betrugsurteil gegen früheren Audi-Chef Stadler
-
Bundesrat beschließt höhere Strafen und strengere Regeln für E-Scooter
-
Landgericht Mannheim verhängt Haftstrafen wegen Verkaufs von Luxusautos nach Russland
-
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Sparpaket für Krankenkassen kann kommen
-
Biathlon: Nawrath im Sprint auf Platz zehn
-
Baden-Württemberg: 19-Jähriger soll 65-Jährigen getötet haben
-
Frau in hessischer Klinik mit Armbrust erschossen: Mordurteil gegen 59-Jährigen
-
Gaza-Gespräche in Miami: Hamas fordert Ende israelischer "Verstöße" gegen Waffenruhe
-
Hinterrücks mit Beil angegriffen: 51-Jähriger wegen Tötung von Onkel verurteilt
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Februar über Weg zu Heizungsgesetz
-
Onlinehändler Shein entgeht einer Sperre seiner Plattform in Frankreich
Dieselskandal: Französische Justiz macht mit Urteil zu Verjährungsfrist Weg frei für neue Klagen
Zehn Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals hat die Justiz in Frankreich erstmals über die Verjährungsfrist für Zivilklagen entschieden - und damit den Weg für neue Klagen frei gemacht. Der Besitzer eines betroffenen Fahrzeugs kann dessen Kauf fünf Jahre lang nach Bekanntwerden des Fehlers anfechten - und nicht nur fünf Jahre nach dem Kauf, wie der Kassationsgerichtshof in Paris am Mittwoch urteilte.
Das Gericht gab damit einem Fahrzeugkäufer Recht, der mehr als fünf Jahre nach dem Kauf seines Autos über die Manipulation seines Motors informiert worden war. Der Käufer sei beim Einreichen seiner Klage "noch innerhalb der Frist" gewesen, erklärte das Gericht nun. Es argumentierte, dass die Fünf-Jahres-Frist "nicht mit der Lieferung" des Fahrzeugs begonnen habe, sondern "mit dem Erhalt des Schreibens", in dem er über die Rückrufaktion informiert wurde.
Der Diesel-Skandal war im September 2015 öffentlich geworden, als der größte deutsche Autokonzern Volkswagen eingestanden hatte, bei Millionen Diesel-Fahrzeugen getrickst zu haben, um bei Abgastests die Grenzwerte einzuhalten. Bei bestimmten Dieselmotoren der Marken Volkswagen, Seat, Audi und Skoda war demnach eine illegale Software verbaut worden, die den Ausstoß von Stickoxid auf dem Prüfstand senkte, nicht aber im Straßenverkehr. Weltweit waren nach Konzernangaben elf Millionen Autos betroffen.
Seitdem wurden mehrere Prozesse auch gegen weitere Hersteller angestrengt. In Frankreich hat die Staatsanwaltschaft bisher vier Verfahren wegen Betrugs eingeleitet: Im Februar erhob die Staatsanwaltschaft Klage gegen Volkswagen. Sie wirft dem Unternehmen vor, dass wegen des Dieselskandals fast einer Million Autofahrern in Frankreich Kosten durch Inspektionen und Reparaturen entstanden seien. Ins Visier der Justiz gerieten zudem die französischen Autofirmen Peugeot-Citroën und Renault und der italienische Autobauer Fiat.
Ch.Havering--AMWN