-
Hunderttausende strömen in Paris zur Freiluft-Messe mit Papst Leo XIV.
-
Verkehrsminister Bilger unzufrieden mit Sanierungstempo der Bahn
-
SPD droht mit Blockade der Pflegereform im Kabinett
-
Bürgerschaftswahl in Bremen: Linke geht mit Fraktionschefin Leonidakis ins Rennen
-
Rotes Telefon für KI: USA und China richten Hotline für Zwischenfälle ein
-
Landtagswahl in Schleswig-Holstein: Fraktionschef Dirschauer ist SSW-Spitzenkandidat
-
DFB-Team trainiert mit Wirtz und Burkardt
-
Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch millionenschweren Vergleich ab
-
Explosion in Haus nahe Akropolis in Athen: Ein Todesopfer aus Trümmern geborgen
-
Polizei in Delmenhorst meldet einen Toten und einen Schwerverletzten
-
Krankenhausgesellschaft fordert schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse
-
Papst Leo XIV. ruft zu würdevollem Umgang mit Migranten auf
-
116 Millionen Dollar: Basketballstar Curry bleibt bei Warriors
-
USA und China richten Kommunikationskanal für KI-Zwischenfälle ein
-
Klopp wirbt für Olympia: "Es wird Zeit"
-
OpenAI: Von Nutzern hochgeladene Bilder landen irrtümlich auf externen Internetseiten
-
Ernüchterung in Italien: "War das schon alles?"
-
Klopps Heimdebüt: Wirtz ersetzt Musiala
-
Bericht: Trump lehnt Irans Hormus-Vorschlag ab - erneute Huthi-Angriffe
-
Lula verbietet Online-Wettplattformen neun Tage vor Präsidentenwahl
-
Papst Leo XIV. feiert am Samstag riesige Messe in Paris
-
Wadephul hält Rede bei UN-Generaldebatte in New York
-
Entscheidung über deutschen Olympiabewerber - München oder Köln mit Rhein und Ruhr
-
Gewerkschaften und Linkspartei machen mit Aktionstag mobil gegen Sozialkürzungen
-
Europäische Minister tagen in München zur "Umsetzung der Migrationswende"
-
Bericht: Experten erwarten Rentenplus von bis zu 4,7 Prozent
-
Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink
-
Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab
-
Bericht: OpenAI stoppte Training von KI-Modell Astra wegen Sicherheitsproblemen
-
Iran bekräftigt Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen sieben Tagen
-
Zidane: Verletzter Mbappé verlässt Frankreichs Teamquartier
-
Italien verliert auch unter Mancini - Zidane startet mit Sieg
-
Italien verliert auch unter Maldini - Zidane startet mit Sieg
-
Trump postete höchstwahrscheinlich KI-retuschiertes Bild von Xis Staatsbesuch
-
Klub-WM: Füchse Berlin erledigen erste Pflichtaufgabe
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Facebook-Mutter Meta unterliegt vor US-Gericht
-
EM-Countdown: DHB-Frauen gewinnen ersten Test in Spanien
-
Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht
-
Putin: Russland bereitet sich nicht auf "irgendeine Art von Kampf mit Europa" vor
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien "auf das Schärfste"
-
Berlin: Linke stimmt auf Parteitag für Sondierungen mit Grünen und SPD
-
Schwere Kämpfe zwischen Tigray-Rebellen und Armee - Internetausfall in Nordäthiopien
-
Libanons Regierungschef Salam warnt vor "Vakuum" nach Abzug von UN-Friedensmission
-
"Zerstörende Dimension erreicht": Berliner Linke weist Antisemitismusvorwurf zurück
-
US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten
-
Trump nennt Gipfel mit Xi erfolgreich und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien
-
Russland: Politikwissenschaftler Kynew wegen Drogenvorwürfen festgenommen
-
Münchner Migrationskonferenz: Pläne für Frontex-Ausbau zu "Rückführungsagentur"
-
Selenskyj: USA erlauben Ukraine Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
Bundessozialgericht billigt Einkommensanrechnung beim neuen Grundrentenzuschlag
Bei dem 2021 eingeführten sogenannten Grundrentenzuschlag müssen Rentner einer Gerichtsentscheidung zufolge die Anrechnung des Einkommens ihrer Ehepartner hinnehmen. Die Ungleichbehandlung gegenüber nichtverheirateten Paaren sei nicht verfassungswidrig, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag. (Az. B 5 R 9/24 R)
Der Zuschlag zur Rente wurde 2021 eingeführt. Er soll die Leistung von Bürgern würdigen, die wegen niedriger Einkommen trotz langjähriger überwiegender Vollzeitarbeit kein ausreichendes Rentenniveau erreichen. Zumindest teilweise sollen diese Menschen vor dem Gang zum Sozialamt bewahrt werden. Erforderlich sind 33 Beitragsjahre, Kindererziehungs- und Pflegezeiten zählen mit.
Nach Angaben der Rentenversicherung gibt es bundesweit 2,8 Millionen Rentner, die diese Voraussetzungen im Grundsatz erfüllen. In einem komplizierten Verfahren werden allerdings – mit Freibeträgen und in Stufen – eigene Einkünfte und auch die des Ehepartners teilweise angerechnet. Den Grundrentenzuschlag bekommen – automatisch und ohne Antrag - daher nur 1,4 Millionen Rentner.
Die Klägerin aus Nordrhein-Westfalen würde ohne dies Anrechnung einen Zuschlag von 37 Euro monatlich bekommen. Durch die Anrechnung fällt der Zuschlag ganz weg. Sie meint, dass das Einkommen ihres Ehemannes außen vor bleiben müsse, weil dies auch bei nichtverheirateten Paaren so sei.
Wie schon die Vorinstanzen wies nun auch das BSG die Klage ab. Die Anrechnung auch des Ehegatteneinkommens verletze die Verfassung nicht.
Der Zuschlag sei "eine nicht beitragsgedeckte Leistung", erklärten die Richter zur Begründung. Er sei vollständig aus Steuermitteln finanziert. Verfassungsrechtliche Eigentumsansprüche bestünden daher nicht. Zwar sei der Zuschlag an die Beitragszeiten gebunden, habe aber letztlich "einen sozialen Bezug". Bei solchen Leistungen habe der Gesetzgeber einen sehr weiten Entscheidungsspielraum.
Dabei habe der Gesetzgeber den Zuschlag nur den Rentnern zukommen lassen wollen, die sonst tatsächlich kein ausreichendes Einkommen haben. Die teilweise Anrechnung von Einkünften durch Arbeit, Kapital oder Mieten sei daher gerechtfertigt.
Dazu trage auch die Anrechnung des Ehegatteneinkommens bei. Die Ungleichbehandlung gegenüber nicht verheirateten Paaren sei dem weiteren Ziel geschuldet, der Rentenversicherung eine "vollautomatische und unbürokratische" Abwicklung zu ermöglichen. Das sei durch einen Datenabgleich mit der Finanzverwaltung nur bei Ehepaaren möglich, nicht aber bei unverheirateten Paaren.
Insgesamt seien Ehepartner aber dennoch besser abgesichert, betonte das BSG - etwa durch die gegenseitigen Unterhaltspflichten und die mögliche Hinterbliebenenversorgung. Die Ungleichbehandlung beim Grundrentenzuschlag liege daher noch im Ermessensspielraum des Gesetzgebers und sei nicht verfassungswidrig.
O.Norris--AMWN