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OLG Frankfurt: Rauchmelderhersteller steht Schadensersatz von Stiftung Warentest zu
Im Rechtsstreit über die weitreichenden Folgen eines fehlerhaften "Mangelhaft"-Urteils für einen Rauchmelder hat das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main eine Pflichtverletzung der Stiftung Warentest festgestellt. Der betroffene Hersteller Pyrexx könne deshalb "dem Grunde nach Schadensersatz verlangen", entschied das OLG am Donnerstag. Die Bewertung der Tester sei geeignet gewesen, dem Ruf des Unternehmens zu schaden "und das Vertrauen in die Produkte zu schmälern". (Az. 16 U 38/25)
Hintergrund ist ein Testurteil der Stiftung aus dem Jahr 2020 für einen Rauchmelder der in Berlin ansässigen Firma Pyrexx. Dieser Rauchmelder habe zu lange gebraucht, um Alarm zu schlagen, urteilten die Tester damals und vergaben die Note "mangelhaft". Die Firma zweifelte das Ergebnis jedoch an - zurecht, wie sich später herausstellte. 2024 zog die Stiftung Warentest die Benotung schließlich zurück, da die Prüfbedingungen im beauftragten externen Labor zu einer Benachteiligung des Produkts geführt hätten.
Für Pyrexx hatte die "Mangelhaft"-Bewertung zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits schwerwiegende Folgen: Verursacht worden seien "Umsatzrückgänge und ein erheblicher Vertrauensverlust". Im Vorfeld der OLG-Entscheidung hob das Unternehmen am Donnerstag zudem hervor, dass "jeder dritte Mitarbeiter" seinen Job verloren habe. Gefordert wird ein Schadenersatz in Höhe von 7,7 Millionen Euro.
Vor dem Landgericht Frankfurt hatte das Unternehmen im März vergangenen Jahres dabei einen Erfolg erzielt: Pyrexx stehe grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zu, lautete das Urteil in erster Instanz. Dagegen legte die Stiftung Berufung ein.
Das OLG kam nun jedoch ebenfalls zu dem Schluss, dass dem Unternehmen ein Schadenersatz zusteht. Die Bewertung eines Produkts mit "mangelhaft" in einem vergleichenden Warentest stelle einen "rechtswidrigen Eingriff" in den Gewerbebetrieb dar, "wenn sie auf einem nicht sachgerecht durchgeführten Testverfahren beruht", erklärte das Gericht. Über die Höhe des Anspruchs wird demnach erneut das Landgericht befinden.
Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass eine weitere Berufung möglich ist. Die Stiftung Warentest erklärte am Donnerstag, dass sie die Entscheidung des Gerichts akzeptiere, "dass wir für unsere Pflichtverletzung haften müssen", wie Sprecher Björn Köllen-Steiner mitteilte.
Zugleich begrüßte die Stiftung, dass das OLG festgestellt habe, dass die Warentester zwar für die eigene Pflichtverletzung haften, nicht aber für den Fehler des beauftragten Prüfinstituts. Diese Entscheidung stärke den Verbraucherschutz, "da sie auch künftig vergleichende Warentests auf bewährte Weise ermöglicht", erklärte Köllen-Steiner.
Das OLG teilte hierzu mit, dass der zuständige Senat eine Ausweitung der sogenannten Fiktionshaftung "ohne eigenes Verschulden für beauftragte externe Unternehmen", wie sie vom Landgericht vorgenommen worden sei, "nicht für sachgerecht" halte. Die Stiftung Warentest hatte hierzu bereits im vergangenen Jahr die Befürchtung geäußert, dass andernfalls anbieterunabhängige, vergleichende Warentests nicht mehr möglich werden könnten, da die Risiken, für Fehler von Prüfinstituten die Haftung übernehmen zu müssen, "schlicht zu groß" seien.
Die Stiftung hob am Donnerstag zudem hervor, dass sich die Warentester ihrer "großen Verantwortung bei der Veröffentlichung von Tests bewusst" seien. Bereits 2024 seien sowohl Abläufe als auch die Zusammenarbeit mit Prüfinstituten angepasst worden, "um Abweichungen von Vorgaben wie im bisher einmaligen Rauchmelder-Fall frühzeitiger erkennen zu können".
F.Bennett--AMWN