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Unter-13-Jährige auf Instagram und Facebook: Brüssel wirft Meta fehlende Alterchecks vor
Der US-Digitalkonzern Meta lässt nach Einschätzung aus Brüssel Unter-13-Jährige seine Plattformen Instagram und Facebook nutzen und verstößt damit gegen EU-Recht. Es reiche nicht aus, dass Nutzende zur Alterskontrolle bei ihrer Anmeldung ein Geburtsdatum angeben müssen, urteilte die EU-Kommission am Mittwoch. Dem Konzern droht nun ein Bußgeld.
Laut Geschäftsbedingungen sind Instagram und Facebook ab 13 Jahren erlaubt. Die Realität sieht jedoch anders aus. "Beim Erstellen eines Kontos können Minderjährige unter 13 Jahren ein falsches Geburtsdatum eingeben", erklärte die Kommission. Seitens Meta gebe es keine "wirksamen Kontrollen" der Angaben.
"Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen nicht bloß eine schriftliche Erklärung sein, sondern müssen die Grundlage für konkrete Maßnahmen zum Schutz der Nutzer bilden – einschließlich von Kindern", mahnte EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen. Meta muss nun strengere Alterskontrollen einführen.
Der Konzern hat die Möglichkeit, auf die Vorwürfe aus Brüssel zu reagieren und Dokumente einzusehen. Bleibt die Kommission danach bei ihrer Einschätzung, droht ein Bußgeld in Höhe von maximal sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Kommission kann außerdem täglich fällige Bußgelder verlangen, bis die Plattformen einlenken.
Für die Zukunft hat die Kommission eine eigene App für Alterskontrollen entwickeln lassen, die in einigen Monaten einsatzbereit sein soll. Die App soll einen Personal- oder Reisepass auslesen und das Alter speichern, ohne weitere Daten an die Plattformen weiterzugeben. Damit sollen sich Nutzende dann online anmelden. Mehrere EU-Länder wollen ein gesetzliches Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige durchsetzen.
Das Verfahren gegen Meta wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) läuft seit fast zwei Jahren. Neben der fehlenden Alterskontrollen bemängelt die Kommission, dass die Plattformen süchtig machende Algorithmen nutzten, um die Nutzenden vor dem Handybildschirm zu fesseln, und Minderjährige so schädigten. Dieser Teil der Ermittlungen ist aber noch nicht abgeschlossen.
Die Kommission hat bereits ähnliche Vorwürfe gegen die Videoplattform Tiktok und mehrere Pornoseiten erhoben. Außerdem laufen Verfahren gegen Snapchat und Youtube. Mehr als zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des DSA hat Brüssel aber erst eine Strafe verhängt: gegen die Plattform X wegen mangelnder Transparenz.
O.Johnson--AMWN