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Bundestag beschließt Frühstartrente
Der Bundestag hat am Freitag die Frühstartrente beschlossen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen schon Kinder an die private Altersvorsorge herangeführt werden. Heranwachsende von sechs bis 18 Jahren bekommen dabei eine staatliche Förderung zum Aufbau eines Vorsorgedepots.
Geplant ist, dass der Staat monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Depot einzahlt. Dieser Betrag kann von Eltern oder Großeltern durch freiwillige Einzahlungen von bis zu 6840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ergänzt werden. Das Depot können die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen.
Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, fließt die staatliche Förderung in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.
Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen.
Ab Volljährigkeit kann das Altersvorsorgedepot eigenständig weiter bespart werden. Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist möglich.
F.Pedersen--AMWN