-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
-
Bundestag macht Weg für erneuten Tankrabatt frei
-
Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken
-
Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern
-
Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"
-
Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion
-
Papst Leo XIV. warnt in Frankreich vor "Wettrüsten"
-
US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X
-
Selenskyj: Trump gibt grünes Licht für Herstellung von Patriot-Raketen in Ukraine
-
Papst bedankt sich bei Macron und Bauleuten für Wiederaufbau von Notre-Dame
-
Kreml: EU-Sanktionen gegen Journalistin Fedorova sind "rechtswidrig"
-
Niedersachsen: AfD wählt Fraktionschef Wichmann zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Seniorin aus Frust erstochen: Lebenslage Haft für 56-Jährigen in Aachen
-
19-Jähriger soll im Saarland Frau erstochen haben - Festnahme
-
Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens
-
Ausfall der Lenkung droht: VW und Audi rufen knapp eine Million Pkw in die Werkstätten
-
Unfälle mit E-Scootern: Künftig haften bei Unfällen auch Vermieter
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
Studie: Deutsche Konzerne im europäischen Vergleich führend - beim Stellenabbau
-
Antragsloses Kindergeld kommt: Bundesrat gibt grünes Licht
-
Bundestag beschließt Polizeireform - im zweiten Anlauf
-
Papst Leo XIV. zu Besuch in Frankreich eingetroffen
-
Havertz und Musiala reisen ab - Klopp nominiert nach
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abfangraketen
-
Iran legt den USA Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen einer Woche vor
-
Europas Top-Ligen greifen in FIFA-Machtkampf ein
-
VW und Audi müssen knapp eine Million Autos in Deutschland zurückrufen
-
Sachsen:45-Jähriger soll Hörgeschädigte mit falschen Anlagen betrogen haben - Anklage
-
Schwesig: Tankrabatt allein reicht nicht - Debatte im Bundesrat
-
Krankenkasse DAK erfasst 30 Prozent mehr neue Fälle von Abrechnungsbetrug
-
Pomp für Chinas Präsidenten: Trump empfängt Xi zu Staatsbankett im Weißen Haus
-
Bundestag berät erstmals über Frühstartrente - Klingbeil: Signal für Gerechtigkeit
-
Schlag gegen Cyberkriminelle: Mehr als 9000 betrügerische Rufnummern abgeschaltet
-
Britischer Weltumwanderer hängt nach 50.000 Kilometern am Ärmelkanal fest
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten erneut beschädigt
-
Wadephul berät bei Besuch in Kanada über vertiefte Zusammenarbeit
-
Papst Leo XIV. zu Staatsbesuch in Frankreich eingetroffen
-
Bundesgerichtshof: Einzelner Eigentümer kann Kunst an Hochhausfassade nicht verbieten
-
Rhein kritisiert im Bundesrat Stopfen von Haushaltslöchern
-
Rheinland-Pfalz behält Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz - Protest der AfD
-
US-Ölsektor warnt vor möglichem Exportverbot für Diesel
-
Klopp-Debüt sorgt für Top-Quote bei RTL
-
Zentralrat der Juden bezweifelt Linken-Versprechen zu Kampf gegen Judenhass
-
Zahl auf Wohngeld angewiesener Haushalte steigt um 7,2 Prozent
-
Auftragseinbruch für das Baugewerbe im Juli
-
Schwesig fordert Bund-Länder-Gipfel zu strittigen Sozialreformen
-
Voigt verlangt Mitspracherecht für Länder bei Kür von Bundespräsidenten-Kandidat
-
UN-Vollversammlung verabschiedet Resolution zu Maßnahmen gegen Anstieg des Meeresspiegels
-
Studie: Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände kann sinnvolle Ergänzung sein
Prinz Harry mit Klage für Polizeischutz bei Großbritannien-Besuchen gescheitert
Prinz Harry ist vor einem Londoner Gericht mit seiner Klage für regelmäßigen Polizeischutz während seiner Großbritannien-Besuche gescheitert. Die Entscheidung der Behörden, dem jüngeren Sohn von König Charles III. nach seinem Rückzug von seinen royalen Pflichten Polizeischutz nur noch von Fall zu Fall zu gewähren, sei nicht zu beanstanden, entschied der Londoner High Court am Mittwoch. Der in den USA lebende Prinz kündigte Berufung an.
Richter Peter Lane legte eine 52-seitige Begründung seiner Entscheidung vor. Die Entscheidung der britischen Regierung, Prinz Harry nicht die selben Sicherheitsmaßnahmen zuzugestehen wie aktiven Mitgliedern des Königshauses, sei "rechtlich einwandfrei", heißt es darin.
Das britische Innenministerium reagierte "erfreut" auf die Gerichtsentscheidung. Die Entscheidungen der Regierung über ihr Vorgehen beim Personenschutz seien "gründlich und verhältnismäßig", hieß es aus dem Ministerium. Der Anwalt der Regierung hatte argumentiert, die Regelung für Harry sei seinem "veränderten Status" geschuldet.
Prinz Harry kündigte Berufung an. Schließlich verlange der Herzog von Sussex "keine Vorzugsbehandlung", sondern nur eine "gerechte und rechtsgemäße" Anwendung der Personenschutzregeln, legte sein Sprecher dar.
Harry und seine Frau, die frühere US-Schauspielerin Meghan Markle, hatten sich 2020 von ihren royalen Pflichten zurückgezogen. Sie leben mit ihren Kindern Archie und Lilibet in Meghans Heimat Kalifornien. Die britischen Behörden hatten in der Folge entschieden, über Polizeischutz für Prinz Harry und seine Familie nur noch von Fall zu Fall zu entscheiden und ihn nicht mehr grundsätzlich zu gewähren.
"Das Vereinigte Königreich ist meine Heimat. Das Vereinigte Königreich ist zentraler Bestandteil des Erbes meiner Kinder", hatte Prinz Harry in einer schriftlichen Stellungnahme dargelegt, die im Gericht verlesen worden war. Er könne Großbritannien mit seiner Familie aber nicht besuchen, "wenn es nicht möglich ist, sie zu schützen".
"Ich kann das Leben meiner Frau nicht derart gefährden und angesichts meiner Lebenserfahrung bin ich auch zurückhaltend, mich selbst unnötigerweise zu gefährden", betonte Harry. Seine Anwälte argumentierten zudem, Prinz Harrys Leibwachen hätten keine ausreichenden Befugnisse, um ihn im Vereinigten Königreich angemessen schützen zu können. Außerdem hätten sie keinen Zugang zu Informationen des britischen Geheimdienstes.
Das Angebot von Prinz Harry, für die Kosten eines kontinuierlichen Polizeischutzes in Großbritannien selbst aufzukommen, wurde bereits von den Behörden abgelehnt. Harrys Klage dagegen wurde im Mai vergangenen Jahres abgewiesen.
Prinz Harry besucht sein Heimatland nur noch selten. Das Verhältnis zur Königsfamilie, insbesondere zu seinem älteren Bruder, Kronprinz William, ist zerrüttet. Nach dem Bekanntwerden einer Krebserkrankung seines Vaters Charles III. Anfang Februar hatte Prinz Harry den König aber sogleich in London besucht.
Prinz Harrys Mutter Prinzessin Diana war 1997 bei einem Unfall gestorben, als ihr Wagen in Paris von Paparazzi verfolgt worden war. Nach diesem traumatischen Ereignis in seiner Kindheit kämpft Harry rigoros für seine Privatsphäre und die seiner Familie. Immer wieder zog er gegen Boulevardmedien vor Gericht.
Anfang des Monats einigte er sich nach einem langwierigen Rechtsstreit um von Journalisten angezapfte Handys mit dem Medienkonzern Mirror Group Newspapers (MGN). Laut Harrys Anwalt muss das Medienhaus Prinz Harry eine "beträchtliche" Summe als Schadenersatz zahlen.
S.F.Warren--AMWN