-
Fast drei Jahre Haft für früheren Bundestagsabgeordneten wegen Kindesmissbrauchs
-
Nach tödlichem Angriff auf Klinik in Kabul: Taliban drohen Pakistan mit Rache
-
"Nicht unter Wert verkaufen": Merz rät EU zu machtbewusstem Auftreten
-
Sondervermögen: Klingbeil weist Vorwürfe der Zweckentfremdung zurück
-
Pentagon: KI-Unternehmen Anthropic stellt "unakzeptables Risiko" für Armee dar
-
Fast acht Jahre Haft für Betreiber von krimineller Handelsplattform in Hessen
-
Irans Präsident bestätigt Tötung von Geheimdienstminister Chatib
-
Kündigung von Lebensversicherung: Kapitalmarktabhängige Stornogebühr ist zulässig
-
Urteil: Abtreibungsgegner in Aachen dürfen gegenüber von Frauenarztpraxis beten
-
Iran-Krieg: USA lockern Schifffahrtsregeln für 60 Tage
-
Cum-Ex: Forderung von 40 Millionen Euro gegen Bankier Olearius wird neu geprüft
-
Merz mahnt vor EU-Gipfel konkrete Schritte für mehr Wettbewerbsfähigkeit an
-
Mindestens 14 Tote bei Israels Angriffen im Libanon - Armee nimmt Litani-Fluss ins Visier
-
Sprengstoffalarm unterbricht Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette
-
Meningitiswelle in England: Premier ruft Club-Besucher zu Antibiotika-Behandlung auf
-
Bayern: Durchsuchungen bei Korruptionsermittlungen in Landkreis Miltenberg
-
Trump: Könnte Verbündete bei Sicherung der Straße von Hormus alleine lassen
-
Grab von Kaiser Otto in Magdeburg: Gebeine laut Untersuchung echt
-
Merz offen für deutsches Engagement in Straße von Hormus - nach Kriegsende
-
Krankenkasse muss Schwerkrankem nicht zugelassenes Mittel nicht zahlen
-
"Nicht unter Wert verkaufen": Merz fordert Selbstbehauptung der EU auch gegen USA
-
"Korruption" beim Afrika-Cup?: Senegal fordert Aufklärung
-
Anklage fordert mehr als sieben Jahre Haft für Mette-Marits Sohn wegen Vergewaltigung
-
Mainz will Geschichte schreiben: "Geschieht nicht jedes Jahr"
-
Nach mehreren Polizeieinsätzen: Kemptener Laufenten wieder zu Hause
-
"Schlüsseldatum der Geschichte": Bundestag begeht Tag der Demokratiegeschichte
-
Behörden: Zwölf Tote durch israelische Angriffe auf das Zentrum von Beirut
-
Wadephul und Frankreichs Außenminister rufen im Iran-Krieg zur Deeskalation auf
-
NGO: "Hunderte" Tote und Verletzte bei Angriff auf Entzugsklinik in Kabul
-
Baden-Württemberg: 16-jähriger Motorradfahrer stirbt bei Unfall in Gegenverkehr
-
E-Scooter-Vermieter sollen künftig bei Unfallschäden haften
-
EU Inc.: Neue Unternehmensform soll Startups beim Gründen und Wachsen helfen
-
Vier Tage vor Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: Enges Rennen zwischen CDU und SPD
-
Medien: Grünes Licht für Urbig
-
Grüne richten wegen Weimer Fragen an Regierung - Aktuelle Stunde im Bundestag
-
Cum-Ex: Einziehung von 40 Millionen Euro bei Bankier Olearius wird neu geprüft
-
Tarifstreit: WNBA und Spielerinnen erzielen mündliche Einigung
-
Norwegen: Anklage fordert mehr als sieben Jahre Haft für Mette-Marits Sohn
-
Mehrere Brandstiftungen an Bahnstrecke in Bayern - Staatsschutz ermittelt
-
Israel: Iranischer Geheimdienstminister Chatib getötet
-
Bundesregierung beschließt Strategie für Verdopplung von Rechenzentrumskapazität
-
Sondervermögen: Koalition verteidigt Verwendung der Gelder - Kritik reißt nicht ab
-
Haftstrafe für ranghohen PKK-Funktionär in Stuttgart
-
Brombeerkoalition in Thüringen: Abgeordnete Hupach ist neue BSW-Fraktionschefin
-
Cum-Ex: Einziehung mutmaßlicher Taterträge von Bankier Olearius wird neu geprüft
-
Kabinett beschließt Kindergeld ohne Antrag ab Geburt
-
Gericht: Keine Kostenübernahme für dreiwöchige Japanreise trotz Behinderung
-
Finanzwende begrüßt neuen Schufa-Score als "wichtigen ersten Schritt"
-
Start der rot-schwarzen Landesregierung: Neue Minister in Brandenburg vereidigt
-
Krankenkasse: Alleinerziehende psychisch besonders stark belastet
Prinz Harry mit Klage für Polizeischutz bei Großbritannien-Besuchen gescheitert
Prinz Harry ist vor einem Londoner Gericht mit seiner Klage für regelmäßigen Polizeischutz während seiner Großbritannien-Besuche gescheitert. Die Entscheidung der Behörden, dem jüngeren Sohn von König Charles III. nach seinem Rückzug von seinen royalen Pflichten Polizeischutz nur noch von Fall zu Fall zu gewähren, sei nicht zu beanstanden, entschied der Londoner High Court am Mittwoch. Der in den USA lebende Prinz kündigte Berufung an.
Richter Peter Lane legte eine 52-seitige Begründung seiner Entscheidung vor. Die Entscheidung der britischen Regierung, Prinz Harry nicht die selben Sicherheitsmaßnahmen zuzugestehen wie aktiven Mitgliedern des Königshauses, sei "rechtlich einwandfrei", heißt es darin.
Das britische Innenministerium reagierte "erfreut" auf die Gerichtsentscheidung. Die Entscheidungen der Regierung über ihr Vorgehen beim Personenschutz seien "gründlich und verhältnismäßig", hieß es aus dem Ministerium. Der Anwalt der Regierung hatte argumentiert, die Regelung für Harry sei seinem "veränderten Status" geschuldet.
Prinz Harry kündigte Berufung an. Schließlich verlange der Herzog von Sussex "keine Vorzugsbehandlung", sondern nur eine "gerechte und rechtsgemäße" Anwendung der Personenschutzregeln, legte sein Sprecher dar.
Harry und seine Frau, die frühere US-Schauspielerin Meghan Markle, hatten sich 2020 von ihren royalen Pflichten zurückgezogen. Sie leben mit ihren Kindern Archie und Lilibet in Meghans Heimat Kalifornien. Die britischen Behörden hatten in der Folge entschieden, über Polizeischutz für Prinz Harry und seine Familie nur noch von Fall zu Fall zu entscheiden und ihn nicht mehr grundsätzlich zu gewähren.
"Das Vereinigte Königreich ist meine Heimat. Das Vereinigte Königreich ist zentraler Bestandteil des Erbes meiner Kinder", hatte Prinz Harry in einer schriftlichen Stellungnahme dargelegt, die im Gericht verlesen worden war. Er könne Großbritannien mit seiner Familie aber nicht besuchen, "wenn es nicht möglich ist, sie zu schützen".
"Ich kann das Leben meiner Frau nicht derart gefährden und angesichts meiner Lebenserfahrung bin ich auch zurückhaltend, mich selbst unnötigerweise zu gefährden", betonte Harry. Seine Anwälte argumentierten zudem, Prinz Harrys Leibwachen hätten keine ausreichenden Befugnisse, um ihn im Vereinigten Königreich angemessen schützen zu können. Außerdem hätten sie keinen Zugang zu Informationen des britischen Geheimdienstes.
Das Angebot von Prinz Harry, für die Kosten eines kontinuierlichen Polizeischutzes in Großbritannien selbst aufzukommen, wurde bereits von den Behörden abgelehnt. Harrys Klage dagegen wurde im Mai vergangenen Jahres abgewiesen.
Prinz Harry besucht sein Heimatland nur noch selten. Das Verhältnis zur Königsfamilie, insbesondere zu seinem älteren Bruder, Kronprinz William, ist zerrüttet. Nach dem Bekanntwerden einer Krebserkrankung seines Vaters Charles III. Anfang Februar hatte Prinz Harry den König aber sogleich in London besucht.
Prinz Harrys Mutter Prinzessin Diana war 1997 bei einem Unfall gestorben, als ihr Wagen in Paris von Paparazzi verfolgt worden war. Nach diesem traumatischen Ereignis in seiner Kindheit kämpft Harry rigoros für seine Privatsphäre und die seiner Familie. Immer wieder zog er gegen Boulevardmedien vor Gericht.
Anfang des Monats einigte er sich nach einem langwierigen Rechtsstreit um von Journalisten angezapfte Handys mit dem Medienkonzern Mirror Group Newspapers (MGN). Laut Harrys Anwalt muss das Medienhaus Prinz Harry eine "beträchtliche" Summe als Schadenersatz zahlen.
S.F.Warren--AMWN