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Gericht: Hundebesitzerin darf Pit-Bull-Mischling nicht halten
Die Haltung eines Pit-Bull-Mischlings ist einer Frau aus Nordrhein-Westfalen laut einem Gerichtsurteil zu Recht untersagt worden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies die Berufung der Klägerin am Dienstag zurück, wie ein Gerichtssprecher sagte. Im konkreten Fall hatte die Stadt Solingen der Frau die Haltung des Hunds untersagt, weil es sich um eine Kreuzung eines American Pit Bull Terriers handelte.
Zur Begründung hieß es, der Pit Bull Terrier wie auch seine Kreuzungen zählten nach dem nordrhein-westfälischen Landeshundegesetz zu den gefährlichen Hunden. Dazu gehören ebenso die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Bereits im Jahr 2022 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Einschätzung der Stadt geteilt, dass es sich bei dem fraglichen Hund um einen Pit-Bull-Mischling handelte. Es wies die Klage der Halterin deshalb ab. Nun scheiterte die Halterin auch vor dem Oberverwaltungsgericht. Die Revision wurde nicht zugelassen, wogegen Beschwerde eingelegt werden kann.
F.Bennett--AMWN