-
Iran bekräftigt Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen sieben Tagen
-
Zidane: Verletzter Mbappé verlässt Frankreichs Teamquartier
-
Italien verliert auch unter Mancini - Zidane startet mit Sieg
-
Italien verliert auch unter Maldini - Zidane startet mit Sieg
-
Trump postete höchstwahrscheinlich KI-retuschiertes Bild von Xis Staatsbesuch
-
Klub-WM: Füchse Berlin erledigen erste Pflichtaufgabe
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Facebook-Mutter Meta unterliegt vor US-Gericht
-
EM-Countdown: DHB-Frauen gewinnen ersten Test in Spanien
-
Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht
-
Putin: Russland bereitet sich nicht auf "irgendeine Art von Kampf mit Europa" vor
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien "auf das Schärfste"
-
Berlin: Linke stimmt auf Parteitag für Sondierungen mit Grünen und SPD
-
Schwere Kämpfe zwischen Tigray-Rebellen und Armee - Internetausfall in Nordäthiopien
-
Libanons Regierungschef Salam warnt vor "Vakuum" nach Abzug von UN-Friedensmission
-
"Zerstörende Dimension erreicht": Berliner Linke weist Antisemitismusvorwurf zurück
-
US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten
-
Trump nennt Gipfel mit Xi erfolgreich und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien
-
Russland: Politikwissenschaftler Kynew wegen Drogenvorwürfen festgenommen
-
Münchner Migrationskonferenz: Pläne für Frontex-Ausbau zu "Rückführungsagentur"
-
Selenskyj: USA erlauben Ukraine Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
"Paradies der Maschinen": Papst Leo XIV. warnt vor KI-Auswüchsen
-
Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris
-
Pistorius würdigt in Ungarn "Neustart" in den bilateralen Beziehungen
-
Medien: Manchester City in 114 Anklagepunkten schuldig
-
Davidstern aus NS-Gedenkort in Chemnitz gestohlen und Schautafel beschädigt
-
Besuch bei Unesco: Papst Leo XIV. warnt vor Risiken der KI
-
Scharfe Kritik an Stopp von Stolpersteinen in sächsischem Heidenau
-
Trump nennt Gipfel mit Xi "produktiv" und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
17 Cent weniger Steuern pro Liter: Neuer Tankrabatt kommt zum 1. Oktober
-
Tankrabatt kommt zum 1. Oktober: Gesetz passiert Parlament
-
CDU-Politiker Reddig warnt vor verwässerter Rentenreform - und droht mit Nein
-
Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben
-
Formel 1: Russell holt Pole in Baku - Antonelli nur 16.
-
Friedensorganisation: Bundesregierung konterkariert Ziel einer atomwaffenfreien Welt
-
Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt
-
Rummenigge hat nicht für Eberls Vertragsverlängerung gestimmt
-
Mehr als hunderttausend Studierende warten auf Wohnheimplätze in Deutschland
-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
-
Bundestag macht Weg für erneuten Tankrabatt frei
-
Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken
-
Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern
-
Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"
-
Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion
-
Papst Leo XIV. warnt in Frankreich vor "Wettrüsten"
-
US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X
-
Selenskyj: Trump gibt grünes Licht für Herstellung von Patriot-Raketen in Ukraine
-
Papst bedankt sich bei Macron und Bauleuten für Wiederaufbau von Notre-Dame
-
Kreml: EU-Sanktionen gegen Journalistin Fedorova sind "rechtswidrig"
Höchststrafe für Axtmörder aus nordrhein-westfälischen Kalletal
Das Landgericht im nordrhein-westfälischen Detmold hat den Axtmörder von Kalletal zur Höchststrafe verurteilt. Der 37-Jährige muss wegen Mordes aus Heimtücke und Vergewaltigung lebenslang in Haft, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP am Freitag. Zudem stelle das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt.
Darüber hinaus verhängte es eine anschließende Sicherungsverwahrung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen Sommer im nordrhein-westfälischen Kalletal einen Mann mit einer Axt tötete.
Demnach floh der Mann im März 2022 mit seiner heute 25-jährigen Lebensgefährtin und deren beiden minderjährigen Söhnen aus Kiew vor dem Ukraine-Krieg nach Deutschland. Zwischen einem 39-Jährigen, der sich um die Familie kümmerte, und der Frau soll sich eine Beziehung entwickelt haben. Zwischen der Frau und dem 37-Jährigen kam es zur Trennung.
Aus Wut und Verzweiflung darüber tötete der 37-Jährige sein schlafendes Opfer im vergangenen Juni nachts in dessen Wohnung in Kalletal mit einer Spaltaxt. Der Mann starb unmittelbar an den Folgen des Hiebs. Anschließend vergewaltigte der 37-Jährige seine Exfreundin und zwang sie mit ihren beiden kleinen Kindern danach zur Flucht in ein Auto.
Bei einer Verkehrskontrolle im niedersächsischen Rinteln am darauffolgenden Morgen flüchtete er zu Fuß. Seine im Wagen sitzende Exfreundin berichtete den Beamten anschließend von der Tat.
Nach dem Mann wurde wochenlang mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet, unter anderem mit Plakaten an Raststätten und Parkplätzen an der A2 sowie Flugblättern für Lastwagenfahrer und Autofahrer. Rund einen Monat nach seiner Flucht wurde der Angeklagte in Brandenburg an der deutsch-polnischen Grenze von Spezialeinsatzkräften festgenommen.
Den Mord gestand der Mann zum Prozessauftakt im Januar. Die Vergewaltigung hingegen bestritt er, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Es sei lebensfremd, dass sich die Frau freiwillig zu sexuellen Handlungen habe hinreißen lassen, kurz nachdem ihr Lebensgefährte mit einer Axt ermordet wurde, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Verteidigung hatte lebenslange Haft wegen Mordes gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Verhängung der anschließenden Sicherungsverwahrung jedoch verneint.
D.Cunningha--AMWN