
-
Fußballer Philipp Lahm und Schauspielerin Anna Loos erhalten Bundesverdienstkreuz
-
Umfrage: Deutsche haben weniger Ängste - auch weil sie krisenmüde sind
-
Weltrangliste: DFB-Team droht Topf zwei bei WM-Auslosung
-
Anklagen in Nürnberg wegen Schwarzhandel mit Coronamedikament Paxlovid
-
Versicherer: Zahl der Diebstähle versicherter Autos im vergangenen Jahr gesunken
-
Deutsches Studierendenwerk kritisiert zu hohe Wohnkosten in mittelgroßen Städten
-
Scharfe Kritik aus Unionsfraktion an EU-Plänen zu Sanktionen gegen Israel
-
EU-Daten: Im August 2025 in Europa und Mittelmeerraum so tröckene Böden wie nie
-
Continental-Sparte Aumovio legt Börsendebüt hin
-
Junge Union fordert Änderungen an Rentenplänen der Regierung
-
Dobrindt verteidigt Gespräche mit Taliban über Abschiebungen
-
Streiks und Proteste gegen Sparpläne der französischen Regierung beginnen
-
15 Verdächtige in Litauen wegen von Russland beauftragten Paketbränden in Europa angeklagt
-
100 Siege und Altersrekord: Neuer in elitärem Kreis
-
Neugebauer: WM-Zehnkampf wird eine Wundertüte
-
Messi wird in Miami verlängern - spielt er die WM?
-
US-Rapperin Cardi B erwartet ihr viertes Kind
-
Berlins Verkehrssenatorin: Finanzierung von Deutschlandticket Sache des Bundes
-
Papst Leo XVI. bremst bei Reformansätzen der katholischen Kirche
-
Siebenköpfige Schwanenfamilie sorgt für Polizeieinsatz in Mecklenburg-Vorpommern
-
NGO: Gegner der USA verbreiten Falschinformationen zu Attentat auf rechten Aktivisten Kirk
-
Umsatz von Restaurants und Hotels auch im Juli gesunken
-
UN-Bericht: Wasserkreislauf wegen extremer Klima-Schwankungen immer unberechenbarer
-
Wohnungsbau zieht an: 30 Prozent mehr Neubaugenehmigungen im Juli
-
Zahl der Hochschulabschlüsse in Deutschland um 1,9 Prozent gestiegen
-
Söder fordert "deutliche" Aufstockung des Verkehrsetats - Neubauprojekte gefährdet
-
Touristen kehren zur Inka-Ruinenstadt Machu Picchu in Peru zurück
-
Freund schwärmt von Kane: "Ganz, ganz selten"
-
WNBA: Sabally gleicht mit Phoenix aus
-
Social Media: Leverkusens Vázquez der "Instagram-König"
-
Eiskunstlauf: Gartung hofft auf Olympiaticket - Russen dabei
-
Grozer nach WM-Aus: "Versuchen, dieses Turnier zu vergessen"
-
Bahn und Straße: Krause plant Zukunft "zweigleisig"
-
Nach Kirk-Äußerungen: US-Sender ABC setzt Late-Night-Show von Jimmy Kimmel vorerst ab
-
Starmer empfängt Trump zu Gesprächen auf seinem Landsitz Chequers
-
Streiks und Proteste gegen Sparpläne der französischen Regierung
-
Merz zu Antrittsbesuch bei spanischem Regierungschef Sánchez
-
Bundestag stimmt über Haushalt für 2025 ab
-
Continental-Sparte Aumovio geht an die Börse
-
EU-Umweltminister verhandeln über Zusagen für UN-Klimakonferenz
-
Trump: Einstufung von Antifa als "terroristische Organisation"
-
CL: Siege für PSG und Inter - Liverpool jubelt spät
-
Spannungen mit den USA: Venezuela beginnt mit Militärmanöver auf Karibikinsel
-
Kane trifft: Bayern mit Rekordsieg gegen den Klub-Weltmeister
-
Rede: König Charles III. lobt Trumps "persönliches Engagement" für den Frieden
-
Dänemark kauft erstmals Langstrecken-Präzisionswaffen - Russland spricht von "Wahnsinn"
-
"Bin interessiert": Mourinho vor Rückkehr zu Benfica
-
PKK-Chef Öcalan darf erstmals seit sechs Jahren seine Anwälte treffen
-
Erstmals seit Trumps Amtsantritt: US-Zentralbank senkt Leitzins um 0,25 Punkte
-
Hautkrebs bei Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro diagnostiziert

BGH: Off-Label-Einsatz von Medikament als Zwangsmaßnahme nur in engen Grenzen
Der sogenannte Off-Label-Einsatz eines grundsätzlich zugelassenen Medikaments im Rahmen einer ärztlichen Zwangsmaßnahme ist nur unter eng definierten Voraussetzungen zulässig. Arzt und Betreuer können zusammen gegen den Willen der Betroffenen entscheiden - aber nur, wenn es eine medizinisch-wissenschaftliche Übereinstimmung gibt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag erklärte. Es ging um den Fall einer Frau mit einer wahnhaften Störung. (Az. XII ZB 361/24)
Sie hat eine Betreuerin. Rechtlich betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Wenn sie dringend medizinisch behandelt werden müssen, aber nicht einwilligen, können sie zwangsweise behandelt werden. Dafür gelten allerdings hohe Hürden.
Zwangsbehandelt werden dürfen Menschen nur dann, wenn die Behandlung unbedingt notwendig ist, weil sonst ein ernster gesundheitlicher Schaden droht, und wenn der Nutzen das Risiko überwiegt. Außerdem muss zuvor versucht werden, die Betroffenen zu überzeugen.
Am BGH ging es nun nicht um die Zwangsbehandlung an sich, sondern um den Einsatz eines Medikaments in anderer Form als bislang in der Zulassung vorgesehen, was off-label genannt wird. Der Frau sollte ein Medikament verabreicht werden, das unter anderem gegen Psychosen wirkt. Das Amtsgericht Berlin-Wedding genehmigte die Zwangsbehandlung im Juni 2024 und erlaubte zunächst auch, dass das Mittel in den Muskel gespritzt werden dürfe, wenn die Patientin es nicht einnehmen wolle.
Dagegen legte die Frau Beschwerde beim Berliner Landgericht ein. Dieses änderte die Entscheidung des Amtsgerichts im Juli ab. Es genehmigte die Injektion in den Muskel nicht. Der Verfahrenspfleger wandte sich mit einer Rechtsbeschwerde an den BGH, der nun aber die Entscheidung des Landgerichts bestätigte.
Wenn der Arzt und der für den Betroffenen handelnde Betreuer es gemeinsam entscheiden, kann ein Arzneimittel demnach off-label eingesetzt werden. Wenn sie gegen den Willen des Betroffenen so entscheiden, muss das aber auf einer medizinisch-wissenschaftlichen Grundlage geschehen. Diese könne sich etwa aus Empfehlungen nationaler und internationaler medizinischer Fachgesellschaften ergeben, wie der BGH ausführte. Dabei müssten die Leitlinien der führenden medizinischen Gesellschaften beachtet werden.
Ch.Havering--AMWN