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Versuchter Mord an Hamburger Hells-Angels-Boss: Bewährungsstrafen für Helferinnen
Sieben Jahre nach dem versuchten Mordanschlag auf einen früheren Regionalchef der Rockergruppe Hells Angels sind die Mutter und eine Schwester des Anstifters zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sprach die 57 und 37 Jahre alten Frauen am Montag nach Angaben einer Sprecherin wegen Beihilfe schuldig. Eine weitere Schwester wurde freigesprochen.
Bei dem Mordanschlag im August 2018 war der frühere Regionalchef der Hells Angels an einer Kreuzung in unmittelbarer Nähe der Reeperbahn in seinem Auto von mehreren Pistolenschüssen getroffen worden. Er überlebte mit schwersten Verletzungen und ist seitdem querschnittsgelähmt. Als Drahtzieher der Tat verurteilte das Landgericht im April 2020 einen früheren Anführer einer mit den Hells Angels konkurrierenden Rockergruppierung zu lebenslanger Haft. Auch sein Vater und seine ehemalige Freundin wurden zu langen Haftstrafen verurteilt.
Das Motiv des Mordanschlags auf das zur Tatzeit 38-jährige Opfer war nach früheren Feststellungen des Gerichts Rache. Demnach wollten sich der Anstifter und seine damalige Freundin für einen früheren Überfall rächen, bei dem sie selbst einige Jahre zuvor schwer verletzt worden waren. Der Drahtzieher selbst saß bei der Tat im Gefängnis, seine Verwandten und seine frühere Freundin halfen ihm bei der Ausführung.
Die Expartnerin etwa steuerte das Auto, aus dem ein angeheuerter Auftragsschütze beim Halt an einer roten Ampel auf den Luxussportwagen des Opfers feuerte. Bei dem bezahlten Schützen handelte es sich um einen psychisch kranken Mann. Er wurde zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, die er in einer Psychiatrie verbringen sollte.
Der Prozess gegen Mutter und Tochter des Anstifters begann im April 2024. Die nun zu zwei beziehungsweise einem Jahr auf Bewährung verurteilten Frauen sollen insgesamt 250.000 Euro an das Opfer zahlen. Sie waren nach Feststellungen des Gerichts am Tattag selbst nicht dabei und halfen nur vor der Tat. So hätten sie mit im Auto gesessen, als - vergebens - nach dem späteren Opfer gesucht worden sei.
Das Gericht berücksichtigte nach Angaben der Sprecherin auch, dass die beiden in eine Familie eingebunden waren, die keinen Widerspruch duldete. Das Urteil gegen sie ist noch nicht rechtskräftig.
M.Fischer--AMWN