
-
Attentat auf Trump-Vertrauten Kirk: Verdacht gegen Tyler R. laut FBI erhärtet
-
Finanzgericht: Verlust durch Schockanruf ist keine außergewöhnliche Belastung
-
WTO-Abkommen gegen Überfischung in Kraft getreten
-
Erster Prozess gegen britischen Ex-Soldaten wegen "Bloody Sunday" von 1972
-
Mit Weltrekord: Überflieger Duplantis macht Titel-Hattrick klar
-
Grüne dringen auf Klausur auf finanzielle Entlastung für Kommunen
-
Trump deutet Einigung mit China über Tiktok an - Telefonat mit Xi
-
Bekannt aus "Der Tinder-Schwindler": Israelischer Betrüger in Georgien festgenommen
-
Verteidigung plädiert in Fall von Linksextremistin Hanna S. auf Freispruch
-
Rubio sichert Israel die "unerschütterliche Unterstützung" der USA zu
-
Miersch nach NRW-Kommunalwahl: "Lehnen uns nicht zurück"
-
Adlige und Vergewaltiger in England wegen Todes ihrer neugeborenen Tochter vor Gericht
-
Ungewöhnliche Post für Bundespolizei: Kinderballon fliegt von Oberhausen bis Hamburg
-
Bundesregierung: Treffen zu Afghanistan-Abschiebungen keine Anerkennung der Taliban
-
Bericht: Mehr als 1200 Ukrainer von russischen Streubomben getroffen
-
Berichte über zeitnahe Bergung Dahlmeiers "unzutreffend"
-
Bochum trennt sich von Hecking und Dufner
-
Umstrittener Kampfsportler McGregor zieht Präsidentschaftskandidatur in Irland zurück
-
Ministerin Reiche: Weniger Subventionen für Erneuerbare - dafür mehr CCS
-
Sachsen: Kutscher rammt auf Flucht vor Polizeikontrolle Streifenwagen
-
Nach Trickbetrug: Ehepaar aus Wuppertal erhält Gold in Wert von 350.000 Euro zurück
-
Ermittler finden Vater und achtjährigen Sohn tot in Wohnung in Baden-Württemberg
-
Europameister in Frankfurt gefeiert: "Das ist crazy"
-
Europäische Textilhersteller fordern EU-Vorgehen gegen Billigmode aus China
-
Mehr als 20 Wanderer von Hornissen in Wandergebiet in Rheinland-Pfalz gestochen
-
Schleswig-Holstein: Drohne entdeckt hunderte Cannabispflanzen in Maisfeld
-
"Inakzeptabel" - Vuelta-Chef verurteilt Proteste
-
Berichte: Sinan Selen wird neuer Verfassungsschutzpräsident
-
Oppositionschef droht Absetzung: Türkisches Gericht verschiebt CHP-Entscheidung
-
Bundesregierung sieht nach NRW-Wahl keinen Anlass für Kurskorrektur
-
Analyse: Steigender Meeresspiegel wird bis 2050 1,5 Millionen Australier bedrohen
-
Zahl der Rechtsextremisten in Thüringen steigt: Großteil der Anhänger in AfD
-
Junges Brüderpaar soll Anschlag geplant haben: Prozess in Mannheim begonnen
-
Spanien kündigt ESC-Boykott bei Teilnahme Israels an
-
Jedes dritte Unternehmen in Deutschland nutzt mittlerweile KI
-
Union und SPD wollen nach Dämpfer in NRW auf Bundesebene liefern
-
Grüne dringen auf finanzielle Entlastung für Kommunen
-
Reiche will fixe Einspeisevergütung für neue Solaranlagen abschaffen
-
Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen: CDU und AfD zufrieden - SPD enttäuscht
-
Militärregierung in Myanmar sagt Wahlen in Dutzenden Wahlkreisen ab
-
Brand an Bahnstrecke bei Hannover: Polizei schließt Anschlag nicht aus
-
Parteichef droht Absetzung: Gerichtsentscheidung zur CHP in der Türkei verschoben
-
Umfrage: Mehrheit im Sommerurlaub gut erholt - jeder Siebte aber nicht
-
SPD dringt auf zügige Verhandlungen mit Union über Reform der Erbschaftsteuer
-
Prinz Harry hat trotz seiner explosiven Autobiografie ein "reines Gewissen"
-
Studie: Verluste durch Extremwetter in Europa diesen Sommer bei 43 Milliarden Euro
-
Gerichtsverhandlung gegen CHP in der Türkei begonnen: Parteichef droht Absetzung
-
Kurz vor Traubenernte: Diebe räumen zwei Weinberge in Rheinland-Pfalz leer
-
Kurz vor Traubenernte: Diebe räume zwei Weinberge in Rheinland-Pfalz leer
-
Mord an 14-Jähriger in Sachsen-Anhalt: Strafe wegen Beihilfe wird neu verhandelt

Urteil: Private Krankenversicherung muss Speziallinsen bei Grauem Star bezahlen
Eine private Krankenversicherung muss einem Urteil aus Hessen zufolge die Kosten für die Implantation von sogenannten trifokalen Linsen bei einem Grauen Star bezahlen. Die fragliche Operation war medizinisch notwendig, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Dass sich die Patientin für Speziallinsen entschied statt für Standardlinsen, war demnach ebenfalls medizinisch notwendig. (Az.: 7 U 40/21)
Geklagt hatte eine Frau gegen ihre private Krankenversicherung. Sie litt unter Hornhautverkrümmung und Altersweitsichtigkeit. Ob sie auch einen Grauen Star auf beiden Seiten hat, war zwischen den Parteien umstritten. Die Versicherung lehnte die Kostenerstattung für die Implantation der trifokalen Linsen in Höhe von rund 5700 Euro ab, weil die Frau keinen behandlungsbedürftigen Grauen Star gehabt habe.
Das Landgericht Wiesbaden wies die Klage der Frau in erster Instanz ab. In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht der Frau nun allerdings Recht. Sie habe zum Zeitpunkt der Implantation tatsächlich unter einem Grauen Star gelitten, entschieden die Richter.
Laut einem Gutachter basierte die Entscheidung für die Operation nicht allein auf dem Befund und dem Grad der Linsentrübung, sondern auch auf den subjektiven Beschwerden der Patientin. Auch wenn die Sehschärfe noch durchschnittlich gut sei, könne die von der Patientin wahrgenommene verstärkte Blendungsempfindlichkeit die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen, befand das Gericht.
Th.Berger--AMWN