-
Sexueller Missbrauch: Bill Cosby muss Frau Millionen-Entschädigung zahlen
-
Militärmaschine mit 125 Insassen in Kolumbien abgestürzt
-
Neuer Audi Q9 im Realitätscheck
-
Trump vertagt Angriffspläne auf iranische Kraftwerke - Teheran dementiert Gespräche mit den USA
-
Dacia Striker: Schön und solide?
-
TotalEnergies beendet Windpark-Projekte vor US-Ostküste
-
Skoda Peaq: Neuer elektrischer 7‑Sitzer
-
Zahlreiche Tote bei Absturz von kolumbianischem Militärflugzeug befürchtet
-
Trump-Regierung setzt ICE-Mitarbeiter an Flughäfen ein
-
Abzocke an deutschen Zapfsäulen?
-
Dürr sucht die Machtprobe: Rücktritt als FDP-Chef - und erneute Kandidatur
-
Neuer vollelektrischer Mercedes GLC
-
Katalonien-Tour: Lipowitz-Kollege Evenepoel Auftaktzweiter
-
FDP-Vorstand tritt geschlossen zurück - Dürr will erneut als Chef antreten
-
Bundeswehrverband sieht deutlich höheren Personalbedarf in der Truppe
-
Scheidender Mainzer Ministerpräsident Schweitzer will in Landespolitik bleiben
-
Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus
-
Trump vertagt Angriffspläne auf iranische Kraftwerke - Ölpreis gibt nach
-
Justizreferendum in Italien: Niederlage für Meloni zeichnet sich ab
-
FDP-Chef Dürr bietet Rücktritt an - Neuwahl von Parteispitze im Mai
-
Reiter meldet sich krank: Grüner Krause übernimmt Münchner Oberbürgermeistergeschäfte
-
Prognosen: Knapper Ausgang bei Referendum zu Justizreform in Italien
-
Bas warnt SPD vor Selbstzerfleischung - Koalition will Reformen durchziehen
-
Schnieder will nach CDU-Wahlsieg in Rheinland-Pfalz Sondierungen mit SPD vorbereiten
-
Debatte über Abschaffung von kostenloser Krankenversicherung für Ehepartner
-
IEA-Chef warnt vor schwerer Energie-Krise - Ölpreis höchst volatil
-
Sloweniens Liberale stehen nach Sieg bei Parlamentswahl vor schwierigen Koalitionsgesprächen
-
Kommunalwahl in Frankreich: Rückenwind für RN und links-grüne Siege in Metropolen
-
Gericht weist Klage von jüdischem Studenten gegen Freie Universität Berlin ab
-
Ungarn nach Berichten über Durchstechen von Infos von EU-Treffen in Erklärungsnot
-
Klimaklagen scheitern: BGH verpflichtet Autobauer nicht zu früherem Verbrenner-Aus
-
Merz "dankbar" für Vertagung von Trumps Plänen zu Angriffen auf iranische Kraftwerke
-
Wadephul nimmt deutschen Botschafter gegen israelische Kritik in Schutz
-
Merz sieht Wahlsieg in Rheinland-Pfalz als Ansporn für Reformpolitik im Bund
-
Linke sieht sich trotz verpassten Parlamentseinzugs in Rheinland-Pfalz im Aufwind
-
BVB: Book wird Kehl-Nachfolger
-
Köln: Kessler stellt Wagner Beförderung in Aussicht
-
Familienministerin weist Kritik an Umbau von Demokratieprogramm zurück
-
Kommunalwahl in Frankreich: Rechtspopulisten erobern knapp 70 Rathäuser
-
Justizministerium will noch diese Woche Entwurf gegen digitale Gewalt vorlegen
-
Chaos im Gerichtssaal: Prozess um schwerstes Zugunglück in Griechenland vertagt
-
Trump: Pläne zu Angriffen auf iranische Kraftwerke nach "sehr guten" Gesprächen vertagt
-
Ölpreis sinkt drastisch - Europas Börsen nach Trump-Ankündigung wieder im Plus
-
U21 ohne Collins und Aseko - Baur nachnominiert
-
Zwei Tote und dutzende Verletzte nach Kollision auf New Yorker Flughafen LaGuardia
-
Gericht: Todespfleger Niels Högel bleibt mindestens 28 Jahre in Haft
-
Gesetzliche Krankenversicherung: Kassen sehen Ausgaben- und nicht Einnahmeproblem
-
Apothekenpleiten auf höchstem Stand seit 2008 - Branche aber vergleichsweise stabil
-
Nach Wahldebakel in Mainz: SPD-Spitze setzt auf Reformen statt Personaldebatten
-
DFB-Elf: Stiller und Führich für Pavlovic und Nmecha
Bundesgerichtshof urteilt über Kaffeewerbung mit reduziertem Preis
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (08.45 Uhr) um die korrekte Art, für reduzierte Produkte zu werben. Er verkündet sein Urteil über eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Lebensmittelhändler Netto Marken-Discount. Netto warb 2022 in einem Prospekt mit gleich vier Zahlen für Kaffee. (Az. I ZR 183/24)
Angegeben waren der aktuelle Verkaufspreis, der durchgestrichene Preis der Vorwoche und eine Ermäßigung; in einer Fußnote stand außerdem der bisherige beste Preis aus den vergangenen 30 Tagen. Die Wettbewerbszentrale hält dies für irreführend. Die neue Preisangabenverordnung sieht vor, dass bei Werbung mit Ermäßigung der niedrigste Gesamtpreis der vergangenen 30 Tage für das Produkt angegeben werden muss. Der BGH entscheidet nun, was das im konkreten Fall bedeutet.
D.Moore--AMWN