-
EU-Kommission schlägt Abkehr vom Verbrenner-Aus vor - Autoverband: "Wirkungslos"
-
Verlag: Fast 100.000 Exemplare von Sarkozys "Tagebuch eines Häftlings" in erster Woche verkauft
-
Autoverband VDA kritisiert EU-Vorschläge scharf: "Lippenbekenntnis"
-
FIFA bietet günstigere WM-Tickets für treueste Fans
-
Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Aussetzung der Rentenreform
-
PSG-Star Dembélé ist der FIFA-Weltfußballer
-
Slalom in Courchevel: Dürr und Aicher auf Podestkurs
-
EU-Kommission will bestimmte Pestizide zeitlich unbegrenzt zulassen
-
Offiziell: FC Bayern kauft Stadion in Unterhaching
-
Irans Behörden verweigern ärztliche Untersuchung für inhaftierte Aktivistin Mohammadi
-
Urteil: Haus der Geschichte muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" nennen
-
"Vanity Fair": Stabschefin teilt gegen Trump aus - Wiles spricht von "Hetzstück"
-
Le Pen rechtskräftig wegen Verleumdung einer Flüchtlings-Organisation verurteilt
-
EU-Kommission schlägt Abkehr vom Verbrenner-Aus vor
-
Dobrindt will "überwiegenden Teil" von Afghanen mit Zusage nach Deutschland holen
-
Kreml bekräftigt nach Ukraine-Gesprächen in Berlin unveränderte Haltung
-
Frühstartrente und Reform der privaten Vorsorge: Kabinett geht dritte Säule an
-
Großrazzia gegen Sozialleistungsbetrug in Hessen - mehr als 500 Beamte im Einsatz
-
US-Arbeitslosenquote im November auf Vier-Jahres-Hoch
-
Europäische Ukraine-Initiative löst Debatte über Beteiligung der Bundeswehr aus
-
Schusswaffenangriff am Bondi Beach: Islamistisches Motiv erhärtet sich
-
Mit Auto in Liverpooler Fußballfans gerast: Gut 21 Jahre Haft für 54-Jährigen
-
"Washington Post": Pentagon will Europa-Kommando herabstufen
-
Wolken und kein aufhellender Schnee: Stockholm droht düsterster Dezember seit 1934
-
Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Unterdrückung von Nawalny-Organisationen
-
Torwart-Wahl: Berger und Neuer gehen leer aus
-
Nach Geburt getöteter Säugling: Mehrjährige Haft für Kindsmutter in Hessen
-
Durchsuchung wegen möglicher Anschlagspläne in Karlsruhe - Verdächtiger auf freiem Fuß
-
Deutsche Bahn: Erste Bauphase auf Strecke Hamburg-Berlin vor dem Abschluss
-
Leichtsinn unter Freunden: Jugendlicher stirbt nach Sturz von Motorhaube
-
Deutsche Süßwarenindustrie stellt dieses Jahr weniger Schoko-Weihnachtsmänner her
-
Untreue bei Lohnsteuerhilfeverein: Frühere Mitarbeiterin in Hessen verurteilt
-
Anschlagspläne: In Magdeburg gefasster 21-Jähriger interessierte sich für Waffen
-
Sacharow-Preis: EU-Parlament würdigt inhaftierte Journalisten in Belarus und Georgien
-
Kreml: Russland hat Plan europäischer Sicherheitsgarantien für Ukraine noch "nicht gesehen"
-
Lieferkettengesetz: EU-Parlament beschließt Aufschub und Abschwächungen
-
Mann soll 82-jährigen Vater in Essen erstochen haben - Festnahme
-
Tarifrunde zwischen DB und GDL startet am 8. Januar - Vorerst keine Streiks
-
Verbrenner-Aus: Lockerungen in Aussicht
-
FC Bayern: Musiala zurück im Mannschaftstraining
-
Ausschusschef Röwekamp für deutsche Beteiligung an Ukraine-Truppe
-
Forscher: Zärtlichkeit in Partnerschaften und Hormon fördern Wundheilung
-
Mercosur und Rindervirus: Französische Bauern protestieren weiter
-
USA stufen Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein - Mutmaßliche Drogenboote angegriffen
-
Grüne beantragen Aktuelle Stunde im Bundestag zu Gentechnik-Kennzeichnung
-
Demente Ehefrau aus Überforderung erwürgt: Bewährungsstrafe für 83-Jährigen in Hessen
-
Swiss Re schätzt Schäden durch Naturkatastrophen 2025 auf 220 Milliarden Dollar
-
Formel 1 kehrt ab 2027 nach Portugal zurück
-
Unionsfraktion will Einbindung von Bundestag bei EU-Nutzung von Russland-Vermögen
-
Biathlon: Preuß kehrt in Weltcup zurück
Roller-Akku explodiert in Homeoffice: Sprung aus Fenster ist kein Arbeitsunfall
Ein Berliner IT-Experte, der während der Arbeitszeit im Homeoffice im ersten Stock seiner Wohnung aus dem Fenster sprang, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Denn der Sprung war eine Rettungsaktion, nachdem die Akkus seines E-Rollers in der Wohnung explodiert waren, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam am Dienstag erklärte. Es handle sich nicht um einen Arbeitsunfall.
Der Softwareentwickler arbeitete im Januar 2021 in seinem Wohnzimmer und war gerade in einer Telefonkonferenz, als er plötzlich Rauch bemerkte. Als er die Tür zum Flur öffnete, sah er, wie die beiden neben der Wohnungstür lagernden Akkus explodierten. Eine Stichflamme schoss hoch, es entstand viel Qualm.
Der Mann lief zum Wohnzimmerfenster und ließ sich schließlich vom Fensterbrett in den Innenhof fallen. Beim Auftreffen auf den Boden brach er sich beide Füße. Spätere Ermittlungen der Feuerwehr ergaben, dass Defekte an den Akkus den Brand auslösten. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Fenstersprung nicht als Arbeitsunfall an.
Der Mann klagte erst vor dem Berliner Sozialgericht, hatte dort aber keinen Erfolg. Nun scheiterte er auch vor dem Landessozialgericht. Zwar ist seine Arbeit als Softwareentwickler im Homeoffice grundsätzlich versichert, wie dieses ausführte. Der Sprung aus dem Fenster stehe aber nicht im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit.
Er habe sich erst dabei verletzt und nicht schon im Flur, als er womöglich noch sein Headset trug und in der Telefonkonferenz war. Mit dem Sprung habe er sein Leben retten wollen. Es sei vollkommen nachrangig, dass er dadurch auch seine Arbeitskraft erhalten wollte.
Die Akkus, die ihm selbst gehörten, seien nicht beruflich genutzt worden - jedenfalls nicht zum Unfallzeitpunkt. Es spielt dem Urteil zufolge keine Rolle, ob der Mann mit dem E-Roller auch zur Arbeit fuhr.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landessozialgericht ließ zwar keine Revision zu, der Kläger kann die Zulassung aber noch beim Bundessozialgericht in Kassel beantragen.
Th.Berger--AMWN