-
Spaniens Amnestiegesetz für katalanische Aktivisten ist mit EU-Recht vereinbar
-
Waldbrand in Müritz-Nationalpark: Lage trotz Ausbreitung unter Kontrolle
-
Umsatz mit Produkten rund um den Umweltschutz 2024 nach Jahren erstmals gesunken
-
Großbritannien verstaatlicht Stahlkonzern British Steel
-
Argentiniens Spieler sorgen mit Falkland-Botschaft nach WM-Halbfinalsieg für Ärger
-
Argentiniens Spieler sorgen mit Falkland-Botschaft nach WM-Sieg für Ärger
-
Kanzleramtschef Frei führt erneut Ranking von Abgeordnetenwatch an
-
BGH: Online-Kündigung beim Fitnessstudio darf nicht zu kompliziert sein
-
Nach Auslieferung: Neonazi Liebich in Männergefängnis verlegt
-
Zahl der Wohnungen in Deutschland steigt um knapp 200.000
-
Welthungerhilfe kritisiert Kürzungen bei humanitärer Hilfe
-
Haus mit zwei Wohnungen ist kein Einfamilienhaus: Makler vor BGH erfolgreich
-
Proteste in der Ukraine gegen Rücktritt von beliebtem Verteidigungsminister Fedorow
-
Sächsisches Justizministerium: Rechtsextremist Liebich in Männervollzug verlegt
-
Essenslieferdienst Delivery Hero einigt sich mit Uber auf Übernahme
-
Deutlich mehr E-Scooterunfälle: 38 Tote in vergangenem Jahr
-
Bericht: Zeitplan für Start des staatlichen Vorsorgedepots wackelt
-
Polizei: Achter Castortransport durch Nordrhein-Westfalen ohne Zwischenfälle
-
Schwesig bekräftigt Kritik an Einschnitten bei Unterhaltsvorschuss
-
Auto fährt im Rostocker Hafen in Warnow: Zwei Männer tot
-
Sportmediziner über WM-Halbzeitshow: "Nicht unproblematisch"
-
Chiphersteller TSMC aus Taiwan verzeichnet Gewinnplus von 77,4 Prozent
-
Kane über weitere WM: "Vier Jahre sind eine lange Zeit"
-
Kanter brennt auf neue Sprint-Chance
-
Frauenhofer-Institut sieht in Europas Autoproduktion bis zu 726.000 Jobs bedroht
-
Keine Deeskalation in Sicht: Erneut US-Angriffe auf Iran und Gegenschläge Teherans
-
Iranische Staatsmedien: Luftabwehrsysteme in Teheran aktiviert
-
Trump: Iran hat "zu Unrecht" festgehaltene US-Staatsbürgerin ausreisen lassen
-
Merz und Macron treffen sich vor deutsch-französischem Ministerrat
-
Ein- oder Zweifamilienhaus: Bundesgerichtshof urteilt über Maklercourtage
-
Urteil zu tödlichem Einsturz der Morandi-Brücke in Genua im Sommer 2018
-
Merz und Steinmeier empfangen algerischen Präsidenten Tebboune in Berlin
-
Trump richtet sich in Fernsehansprache an die Nation
-
Brasiliens Indigenen-Anführer Raoni nach einem Monat aus Krankenhaus entlassen
-
Trump: Iran hat "zu Unrecht" festgehaltene US-Staatsbürgerin freigelassen
-
Wassermangel: Deutscher Städtetag fordert bewussten Umgang mit kostbarem Nass
-
Argentiniens Spieler feiern WM-Sieg über England mit Falkland-Botschaft
-
Russland wirft Ukraine Tötung von Chefingenieur von Akw Saporischschja vor
-
Schon mehr als 260 Hektar Land von Waldbrand im Müritz-Nationalpark betroffen
-
"Ich bin sprachlos": Argentinien feiert nächste Auferstehung
-
US-Armee greift erneut Ziele im Iran an - Auch Öltanker beschossen
-
England in Schockstarre: "Fans wütend auf Tuchel"
-
"Sieg für die Ewigkeit": Pressestimmen zum WM-Halbfinale
-
Serie gebrochen: WM-Finale erstmals seit 1978 ohne Bayern-Profi
-
Messi schlägt Tuchel: Argentinien stürmt ins Finale
-
Trump begrüßt mögliches Aus für Zeitumstellung in den USA
-
Ukrainischer Verteidigungsminister Fedorow erklärt seinen Rücktritt
-
SpaceX-Aktienkurs fällt wieder unter Ausgabepreis
-
WM-Halbfinale: Argentiniens Vizepräsidentin bezeichnet Engländer als "Piraten"
-
Frankreich erlaubt Sterbehilfe für unheilbar Kranke
Nach Auslieferung: Neonazi Liebich in Männergefängnis verlegt
Der wegen Volksverhetzung verurteilte Rechtsextremist Marla-Svenja Liebich, der durch eine Änderung seines Geschlechtseintrags Schlagzeilen machte, soll seine Freiheitsstrafe in einer Männerhaftanstalt absitzen. Das entschied die Leitung des für Liebich zuständigen Frauengefängnisses in Chemnitz laut einer Mitteilung vom Donnerstag. "Gut, dass die JVA schnell Klarheit geschaffen und sich nicht auf Inszenierungen eingelassen hat", erklärte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU).
Liebich muss eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren verbüßen. Das Amtsgericht Halle in Sachsen-Anhalt verurteilte den früher unter dem Vornamen Sven bekannten Neonazi im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs. Zum Haftantritt im Chemnitzer Frauengefängnis erschien Liebich im August vergangenen Jahres nicht und setzte sich ab. Anfang April wurde Liebich in Tschechien auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen. Laut "Mitteldeutscher Zeitung" trug er Männerkleidung und hatte einen kahlrasierten Kopf.
Am Mittwoch wurde Liebich nach Deutschland ausgeliefert. Nach Angaben der Frauenhaftanstalt Chemnitz wurde Liebich am Mittwoch zunächst dort aufgenommen. Die Anstaltsleitung habe jedoch entschieden, "dass eine Unterbringung der Person Liebich nach Abwägung aller maßgeblichen Aspekte des Einzelfalls in der JVA Chemnitz nicht erfolgen kann". Liebich sei daher noch am Abend in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Zeithain im Landkreis Meißen verlegt worden.
Liebich war über Jahrzehnte eine bundesweit bekannte Figur der rechtsextremen Szene. Ende 2024 änderte Liebich den Geschlechtseintrag von männlich in weiblich, nachdem zuvor das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten war. Der geänderte Geschlechtseintrag führte dazu, dass Liebich zum Haftantritt in ein Frauengefängnis geladen wurde.
Kritiker wie Bürgerrechts- und Transgenderorganisationen äußerten in der Vergangenheit allerdings den Verdacht, dass es sich bei dem Geschlechterwechsel um eine gezielte Provokation des Rechtsextremisten gegen das neue Selbstbestimmungsgesetz handeln könnte. Noch 2022 hatte Liebich Teilnehmende einer Pride-Parade in Halle als "Parasiten der Gesellschaft" bezeichnet.
"Tricks, Täuschungen und Spielchen führen im Rechtsstaat nie zum Erfolg", erklärte Landesjustizministerin Geiert in Dresden. Mit der Verlegung in den Männervollzug habe die Anstaltsleitung "auch eine Entscheidung zu Gunsten der Sicherheit der Frauen im Justizvollzug in Chemnitz getroffen".
"Für die Freiheitsstrafe gilt: Der Staat bestimmt für die Dauer des Freiheitsentzugs die Bedingungen der individuellen Lebensführung – und nicht der Gefangene selbst", betonte Geiert. "Dies geschieht unter Beachtung der Grundrechte – nicht mehr, aber auch nicht weniger." Geiert appellierte an den Gesetzgeber, das Selbstbestimmungsgesetz zügig zu reformieren.
Nach Angaben der JVA-Chemnitz prüft eine Haftanstalt ganz allgemein bei der Aufnahme eines oder einer Gefangenen die sachgerechte Unterbringung in Bezug auf das Geschlecht. Vom Grundsatz der Geschlechtertrennung könne im Einzelfall unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der betreffenden Gefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels sowie der Sicherheit und Ordnung der Anstalt abgewichen werden.
Maßgeblich sei der Schutz Gefangener vor Übergriffen durch andere Häftlinge unabhängig vom Geschlecht der verurteilten Person. Nach Abwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Aspekte werde entschieden, "ob bei transgeschlechtlichen Personen eine Unterbringung im Frauen- oder Männervollzug" angezeigt sei.
Der Fall Liebich löste in Deutschland eine Debatte über mögliche Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes aus. Das Regelwerk ermöglicht eine Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags beim Standesamt ohne medizinische Nachweise. Die Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr eine Überprüfung des Gesetzes an.
Der Presserat wies im übrigen im vergangenen Jahr eine Beschwerde gegen die Verwendung von Liebichs früherem Vornamen Sven in Berichten zurück. Das Gremium zur freiwilligen Selbstkontrolle der Medien hielt es demnach ebenfalls für "wahrscheinlich, dass Marla-Svenja Liebich die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen".
G.Stevens--AMWN