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Freispruch für deutschen Maddie-Verdächtigen in anderen Fällen wird von BGH überprüft
Der Freispruch für den deutschen Maddie-Verdächtigen in einem Vergewaltigungsprozess wird vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft. Er verhandelt am 11. Januar in Leipzig über die Revisionen von Staatsanwaltschaft und zwei Nebenklägerinnen, wie er am Freitag in Karlsruhe ankündigte. Christian B. ist Tatverdächtiger im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann - hier geht es aber um andere Vorwürfe. (Az. 6 StR 173/25)
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte B. wegen fünf Sexualverbrechen angeklagt, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal an teils unbekannten Frauen sowie Kindern verübt haben sollte. Das Landgericht der niedersächsischen Stadt sprach ihn aber im Oktober 2024 von allen Vorwürfen frei.
Objektive Beweise wie Fingerabdrücke oder DNA gab es nicht. Die Anklage stützte sich vor allem auf Zeugenaussagen. Diese stufte das Landgericht aber insgesamt als nicht glaubwürdig oder nicht ausreichend für eine Verurteilung ein.
Die Staatsanwaltschaft legte in vier der fünf Fälle Revision ein, um das Braunschweiger Urteil vom BGH überprüfen zu lassen. Dabei geht es um zwei Vergewaltigungsvorwürfe und zwei Vorwürfe von Kindesmissbrauch. Zwei mutmaßliche Opfer einer Vergewaltigung beziehungsweise eines Kindesmissbrauchs zogen als Nebenklägerinnen ebenfalls vor den BGH.
B. wird von der Staatsanwaltschaft auch als Mordverdächtiger im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Maddie betrachtet, Anklage erhob sie bislang jedoch nicht. Der unter anderem mehrfach wegen Sexualverbrechen vorbestrafte B. verbrachte viele Jahre seines Lebens im Gefängnis. Zuletzt verbüßte er bis September 2025 eine siebenjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung in Portugal. Er ist seitdem in Freiheit, wird aber unter anderem von der Polizei überwacht.
Die dreijährige Maddie war im Mai 2007 aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen. Seither fehlt von dem kleinen Mädchen jede Spur, der Kriminalfall sorgt seit jeher für großes Medieninteresse. Nach Angaben deutscher Ermittlungsbehörden lebte B. früher zeitweise in Portugal.
P.Stevenson--AMWN