
-
Münster setzt Ausrufezeichen - Regensburg vor Abstieg
-
Paderborn schlägt Schalke und springt auf Rang drei
-
Auto fährt in Stuttgart in Menschengruppe - Drei Schwerverletzte
-
US-Außenminister Rubio spricht nach AfD-Einstufung von "Tyrannei" in Deutschland
-
Prinz Harry will Versöhnung mit seiner Familie
-
US-Regierung fordert Abspaltung der Google-Werbeplattform
-
Schwarz knackt Europarekord über 800 m Freistil
-
Nach 29 Jahren: Popovich nicht mehr Trainer der Spurs
-
Künftiger Kanzleramtschef Frei kündigt schärfere Grenzkontrollen ab Dienstag an
-
Armee in Uganda verschärft Vorgehen gegen Opposition
-
Landesminister Pegel fordert Einblick in AfD-Gutachten für Bundesländer
-
Pakistan ruft Bevölkerung in Kaschmir zum Anlegen von Notvorräten auf
-
Trump will öffentlichen Sendern PBS und NPR Geld streichen
-
530 Millionen Euro Strafe gegen Tiktok wegen Übermittlung von Nutzerdaten nach China
-
Explodierte Gasflasche in Niendorf mit elf Verletzten: Ermittlungen zur Ursache
-
US-Jobwachstum im April etwas höher als erwartet
-
Niederlage für Prinz Harry in Prozess um Polizeischutz in Großbritannien
-
Holocaust-Überlebende Margot Friedländer wird mit Großem Bundesverdienstkreuz geehrt
-
Finanztip: Große Unterschiede bei Programmen für die Steuererklärung
-
Final Four: Füchse gegen Nantes - Magdeburg gegen Barcelona
-
Zwischen Obst und Gemüse versteckt: Drogen im Wert von einer Million entdeckt
-
Knappes Rennen zwischen Labor und Konservativen bei Parlamentswahl in Australien erwartet
-
Alonso gut gelaunt: "Nichts Neues zu sagen"
-
Bundesfinanzhof klärt Kindergeldanspruch bei Freiwilligem Wehrdienst
-
US-Richter erklärt Trumps Abschiebungen per Kriegsgesetz für rechtswidrig
-
Nach Ausscheiden aus Amt: Scholz freut sich auf mehr gemeinsame Zeit mit Ehefrau
-
Verfassungsschutz stuft nun gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
-
Dobrindt geht von "gerichtlicher Überprüfung" der AfD-Einstufung aus
-
Zollstreit: EU könnte USA zusätzliche 50 Milliarden Euro für US-Produkte anbieten
-
Ter Stegen gibt Comeback für Barcelona
-
AfD will sich gegen Verfassungsschutz-Einstufung "juristisch zur Wehr setzen"
-
530 Millionen Euro Strafe gegen Tiktok wegen Transfers von Daten nach China
-
Prozess um Lieferung von Elektronik für Drohnen an Russland in Hamburg begonnen
-
BASF hält Folgen der US-Zollpolitik für zunächst "überschaubar"
-
Schätzung: Solarstrom wird dieses Jahr in Deutschland Braunkohle überholen
-
Nach Gewalt gegen Drusen in Syrien: Israel greift Ziele in Damaskus an
-
Faeser zu AfD-Verbot: Kein Automatismus nach Einstufung durch Verfassungsschutz
-
Totes Neugeborenes in Baden-Württemberg: Baby lebte laut Obduktion bei Geburt
-
AfD-Vize Brandner: Verfassungsschutz-Einstufung ist "rein politisch" motiviert
-
Geplante Etatkürzungen: Berlins Kultursenator Joe Chialo tritt zurück
-
Faeser: Neue Einstufung der AfD ist "klar und eindeutig"
-
Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
-
ZDF-"Politbarometer": Union vergrößert Abstand zur AfD wieder
-
FC Bayern: Freund bestätigt Dier-Abschied
-
Tote in Güllebecken in Sachsen: Identität von Mann und Frau geklärt
-
Neuer-Comeback? Entscheidung im "letzten Moment"
-
Britische Rechtspopulisten gewinnen Sitz im Unterhaus und legen in Kommunen zu
-
Ifo: Deutsche sind mehr im Homeoffice als Beschäftigte in anderen Ländern
-
Temperatursturz: Nach dem sommerlichen Wetter kommen Gewitter und Hagel
-
Amazon steigert Gewinn und Umsatz - Prognose aber unter den Erwartungen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)
Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.
Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.
Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.
Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.
Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.
D.Kaufman--AMWN