
-
Touristen kehren zur Inka-Ruinenstadt Machu Picchu in Peru zurück
-
Freund schwärmt von Kane: "Ganz, ganz selten"
-
WNBA: Sabally gleicht mit Phoenix aus
-
Social Media: Leverkusens Vázquez der "Instagram-König"
-
Eiskunstlauf: Gartung hofft auf Olympiaticket - Russen dabei
-
Grozer nach WM-Aus: "Versuchen, dieses Turnier zu vergessen"
-
Bahn und Straße: Krause plant Zukunft "zweigleisig"
-
Nach Kirk-Äußerungen: US-Sender ABC setzt Late-Night-Show von Jimmy Kimmel vorerst ab
-
Starmer empfängt Trump zu Gesprächen auf seinem Landsitz Chequers
-
Streiks und Proteste gegen Sparpläne der französischen Regierung
-
Merz zu Antrittsbesuch bei spanischem Regierungschef Sánchez
-
Bundestag stimmt über Haushalt für 2025 ab
-
Continental-Sparte Aumovio geht an die Börse
-
EU-Umweltminister verhandeln über Zusagen für UN-Klimakonferenz
-
Trump: Einstufung von Antifa als "terroristische Organisation"
-
CL: Siege für PSG und Inter - Liverpool jubelt spät
-
Spannungen mit den USA: Venezuela beginnt mit Militärmanöver auf Karibikinsel
-
Kane trifft: Bayern mit Rekordsieg gegen den Klub-Weltmeister
-
Rede: König Charles III. lobt Trumps "persönliches Engagement" für den Frieden
-
Dänemark kauft erstmals Langstrecken-Präzisionswaffen - Russland spricht von "Wahnsinn"
-
"Bin interessiert": Mourinho vor Rückkehr zu Benfica
-
PKK-Chef Öcalan darf erstmals seit sechs Jahren seine Anwälte treffen
-
Erstmals seit Trumps Amtsantritt: US-Zentralbank senkt Leitzins um 0,25 Punkte
-
Hautkrebs bei Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro diagnostiziert
-
Trump auf Staatsbesuch in Großbritannien: Königlicher Empfang und Proteste
-
Merz: Kritik an Israel "kann nötig sein" - Rede zu 75 Jahre Zentralrat der Juden
-
Merz würdigt Einsatz des Zentralrats für Demokratie - Gründung vor 75 Jahren
-
Laschet zu von der Leyens Israel-Politik: "erschütternd"
-
Schuster mahnt zu Unterstützung Israels - trotz Unmuts über Netanjahu
-
Bauern in Sambia verklagen chinesische Bergbaufirma wegen Umweltverschmutzung
-
Tausende Menschen demonstrieren in London gegen Staatsbesuch von Trump
-
Frankreichs Premier Lecornu kommt mit Haushaltsberatungen nicht voran
-
Bolsonaro muss wegen Nierenleiden im Krankenhaus bleiben
-
Kreise: US-Regierungsmitglied soll Schlüsselrolle beim IWF erhalten
-
"Financial Times": China verbietet Unternehmen Kauf von Nvidia-Chips
-
Frau in Darmstadt offenbar getötet - Zeugen finden 38-Jährige nahe Gleisen
-
Volleyball-WM: Deutschland verpasst das Achtelfinale
-
Studie: 82 Prozent erwarten Beitrag zu Zusammenhalt von Öffentlich-Rechtlichen
-
Deutscher Verdächtiger in Fall Maddie ist frei - muss aber Fußfessel tragen
-
Witwe des russischen Oppositionellen Nawalny: "Alexej wurde vergiftet"
-
Vorwürfe gegen Politiker: Justizkommission in Südafrika beginnt mit Anhörungen
-
Saarländische Ministerin: Deutschlandticket soll ab Januar 62 Euro kosten
-
Wachkoma nach Autoattacke in Bandenkrieg: Neuneinhalb Jahre Haft in Stuttgart
-
Gaza-Krieg: EU-Kommission legt EU-Ländern Sanktionspaket gegen Israel vor
-
Bundesinstitut für Risikobewertung: Lupinensamen können zu Vergiftungen führen
-
Berichte: Deutscher ESC-Vorentscheid nur noch in ARD - ohne Stefan Raab und RTL
-
Schmuggel von rund zehn Tonnen Kokain: 13 Jahre Haft für Drogenhändler in Hamburg
-
Warnung aus Brüssel: Indiens Ölkäufe aus Russland stehen EU-Handelsabkommen im Weg
-
Hindernis: Krause rennt trotz Sturz auf Platz sieben
-
KI-Schub für den Welthandel: WTO sieht Potenziale - warnt aber vor digitaler Kluft

Rentnerin wehrt sich in Karlsruhe erfolgreich gegen Höhe von Krankenkassenzuzahlung
Eine Bewohnerin eines Pflegeheims hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Höhe ihrer Zuzahlungen bei der Krankenkasse gewehrt. Das Sozialgericht Osnabrück muss erneut über den Fall entscheiden, wie das Verfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die Belastungsgrenze muss demnach anders ermittelt werden. (Az. 1 BvR 422/23)
Die 1938 geborene Frau bezieht eine Altersrente, die sie zum großen Teil für den Eigenanteil an den Heimkosten aufbraucht. Den Rest der Heimkosten übernimmt die Sozialhilfe. Die Rentnerin ist gesetzlich krankenversichert und beantragte bei ihrer Kasse, eine Belastungsgrenze für Zuzahlungen festzusetzen.
Solche Zuzahlungen sind für gesetzlich Versicherte grundsätzlich bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens gedeckelt. Für Bezieher von bestimmten Sozialleistungen gibt es aber Ausnahmen. Hier wird der sogenannte Regelbedarf als Grundlage genommen, so dass die Zuzahlungen niedriger ausfallen. Das gilt etwa für Menschen, bei denen die Kosten der Unterbringung in einem Heim von der Sozialhilfe übernommen werden.
Die Krankenkasse der Rentnerin machte diese Ausnahme aber nicht. Sie setzte ihre Belastungsgrenze für Zuzahlungen anhand ihrer Rente fest, so dass die Frau potenziell mehr zahlen sollte. Dagegen klagte sie vor dem Sozialgericht, hatte aber keinen Erfolg. Dieses entschied, dass die Ausnahme hier nicht greife.
Die Hilfe zur Pflege, welche die Frau bezieht, sei keine Kostenübernahme im Sinn der Vorschrift. Um die Zuzahlung weiter zu begrenzen, sei es notwendig, dass die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen würden und die Frau als Sozialhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt beziehe. Für diese Annahme des Sozialgerichts gebe es aber keine nachvollziehbare Grundlage, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
S.F.Warren--AMWN