-
Tausende Unterstützer sowie Kritiker der Regierung bei Massenprotesten in Belgrad
-
Deutschland Cup: Auftaktsieg für DEB-Frauen
-
Nach Mamdani-Wahlsieg: Trump will sich um New York "kümmern"
-
DHB-Pokal: Kiel mit viel Mühe, Magdeburg ganz locker
-
Maradona-Prozess wird ab März neu aufgerollt
-
US-Shutdown erreicht Rekordlänge - Trump gibt sich kompromisslos
-
Remis statt Komplett-Blamage: Chelsea patzt bei Qarabag
-
Trump-Zölle: Am Supreme Court werden Zweifel laut
-
WTA Finals: Swiatek verpasst Halbfinale
-
Berichte: Angelina Jolie zu Überraschungsbesuch in südukrainischer Stadt Cherson
-
Nationaler Sicherheitsrat zu erster Sitzung zusammengetreten
-
Wirbel um Wadephul: Kanzler gibt Außenminister Rückendeckung
-
Oberstes US-Gericht befasst sich mit Trump-Zöllen
-
Putin: Russland erwägt nach Trump-Aussagen Wiederaufnahme von Atomwaffentests
-
Union und SPD werfen AfD im Bundestag Handlanger-Dienste für Russland vor
-
Nach Bayern-Pleite: Hakimi und Dembélé fehlen PSG wochenlang
-
US-Shutdown ist längster der Geschichte - Trump gibt sich kompromisslos
-
Baden-Württemberg: 81-Jähriger fährt mit Auto in Rhein und ertrinkt
-
Ankara bekräftigt Ziel der Teilname der Türkei an EU-Rüstungsprogramm Safe
-
Mindestens neun Tote bei Absturz von Frachtflugzeug in US-Bundesstaat Kentucky
-
Machtkampf in Hoffenheim: TSG beruft Schütz und Briel ab
-
DFL gibt Ansetzungen bekannt: Flutlicht-Freitage für BVB
-
Mann in Nordrhein-Westfalen von S-Bahn getötet - Mehrere Schulklassen im Zug
-
US-Arbeitsmarkt schwächelt weiter - große Unsicherheit wegen fehlender Daten
-
Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen
-
Hommage an 1990: DFB präsentiert WM-Trikot
-
Prinz Harry schwärmt immer noch von Großbritannien: Habe meinen Land stolz gedient
-
Ausschluss von "Schäden durch Pandemien" in Reiseversicherung ist zulässig
-
Ter Stegen nach Rücken-OP wieder auf dem Platz
-
Weiter Wirbel um Wadephul: Kanzler gibt Außenminister Rückendeckung
-
Hohe Kakaopreise belasten Geschäft von Schokoladen-Konzern Barry Callebaut
-
Abnehmspritzen-Hersteller Novo Nordisk senkt abermals Umsatzerwartung für 2025
-
Erste Kegelrobbenbabys der Saison auf Nordseeinsel Helgoland geboren
-
UNO: Mindestens 40 Zivilisten bei Kämpfen im Zentrum des Sudan getötet
-
Verwaltungsgericht Düsseldorf erlaubt Abschiebung von zwei Syrern
-
Start der Herbstferien beschert Flughafen BER Allzeitrekord
-
Bundesregierung: Digitaler Führerschein soll Ende 2026 eingeführt werden
-
Urteile in Ingolstädter Doppelgängerinnenmordfall rechtskräftig
-
Sexpuppen-Skandal: Frankreich will Onlinehändler Shein vorläufig sperren
-
Bauunternehmer in Bayern wegen Schwarzlohnzahlungen zu Haftstrafe verurteilt
-
Kanzler Merz stärkt Wadephul den Rücken - weitere Debatte um Syrien-Äußerungen
-
Hirsch bei Wildunfall in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich von zwei Autos erfasst
-
Klöckner verurteilt Angriff auf Auto von AfD-Politiker Baumann
-
33-Jähriger übersprüht Kunstwerk mit Davidstern an Berliner East Side Gallery
-
Illegale Cannabisplantage in leerstehendem Gasthof in Sachsen-Anhalt entdeckt
-
Erneut deutlicher Anstieg der Pkw-Neuzulassungen - Markt für E-Autos wächst stark
-
Flucht über 50 Kilometer in Bayern: Berauschter Fahrer geschnappt
-
Trump-Gegner Mamdani triumphiert bei Bürgermeisterwahl in New York
-
Polizeihubschrauber und Jäger im Einsatz: Kuh legt Bundesstraße bei Tübingen lahm
-
Trotz Sexpuppen-Skandals: Online-Händler Shein eröffnet ersten Laden in Paris
Rentnerin wehrt sich in Karlsruhe erfolgreich gegen Höhe von Krankenkassenzuzahlung
Eine Bewohnerin eines Pflegeheims hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Höhe ihrer Zuzahlungen bei der Krankenkasse gewehrt. Das Sozialgericht Osnabrück muss erneut über den Fall entscheiden, wie das Verfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die Belastungsgrenze muss demnach anders ermittelt werden. (Az. 1 BvR 422/23)
Die 1938 geborene Frau bezieht eine Altersrente, die sie zum großen Teil für den Eigenanteil an den Heimkosten aufbraucht. Den Rest der Heimkosten übernimmt die Sozialhilfe. Die Rentnerin ist gesetzlich krankenversichert und beantragte bei ihrer Kasse, eine Belastungsgrenze für Zuzahlungen festzusetzen.
Solche Zuzahlungen sind für gesetzlich Versicherte grundsätzlich bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens gedeckelt. Für Bezieher von bestimmten Sozialleistungen gibt es aber Ausnahmen. Hier wird der sogenannte Regelbedarf als Grundlage genommen, so dass die Zuzahlungen niedriger ausfallen. Das gilt etwa für Menschen, bei denen die Kosten der Unterbringung in einem Heim von der Sozialhilfe übernommen werden.
Die Krankenkasse der Rentnerin machte diese Ausnahme aber nicht. Sie setzte ihre Belastungsgrenze für Zuzahlungen anhand ihrer Rente fest, so dass die Frau potenziell mehr zahlen sollte. Dagegen klagte sie vor dem Sozialgericht, hatte aber keinen Erfolg. Dieses entschied, dass die Ausnahme hier nicht greife.
Die Hilfe zur Pflege, welche die Frau bezieht, sei keine Kostenübernahme im Sinn der Vorschrift. Um die Zuzahlung weiter zu begrenzen, sei es notwendig, dass die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen würden und die Frau als Sozialhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt beziehe. Für diese Annahme des Sozialgerichts gebe es aber keine nachvollziehbare Grundlage, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
S.F.Warren--AMWN