
-
Hopfenbauer in Niederbayern von morscher Hopfenstange erschlagen
-
Medien: Funkel folgt beim FC auf Struber
-
Kreise: Israels Sicherheitskabinett verabschiedet Plan zur "Eroberung" des Gazastreifens
-
SPD: Pistorius bleibt Verteidigungsminister - Bas wird Arbeitsministerin
-
Umfrage: Weniger Deutsche wollen Geld für Muttertagsgeschenke ausgeben
-
Anteil der Geburten per Kaiserschnitt auf neuem Höchststand
-
Arbeitgeberpräsident fordert von neuer Koalition mehr Eingriffe in den Sozialstaat
-
Eishockey: Kanada bei WM mit Crosby
-
Byron Nelson: Heimsieg für Rekordmann Scheffler
-
Anwälte: Kim Kardashian will bei Prozess in Paris ihren Angreifern "gegenübertreten"
-
Kampf gegen Drogenhandel: Trump bestätigt Angebot an Mexiko zu Entsendung von US-Soldaten
-
Wegen Überschwemmungen: 1800 Touristen aus antiker Stadt Petra in Jordanien evakuiert
-
7er-Rugby: Deutschland gelingt Aufstieg in die Weltserie
-
MLS: Reus und Galaxy mit nächster Niederlage
-
NBA-Play-offs: Warriors eine Runde weiter
-
Linken-Politikerin Reichinnek: "In den heutigen Zeiten muss man radikal sein"
-
Missbrauchsvorwürfe: US-Rapper "Diddy" Combs ab Montag vor Gericht
-
Cybermobbing nach Pariser Olympia-Eröffnung: Urteil gegen sieben Angeklagte erwartet
-
Bundeswehr verabschiedet Bundeskanzler Scholz mit Großem Zapfenstreich
-
SPD stellt Ministerinnen und Minister vor - Koalitionsvertrag wird unterzeichnet
-
Bericht: Alabali-Radovan soll Entwicklungsministerin werden - Kein Regierungsposten für Esken
-
Trump kündigt Zölle von hundert Prozent auf außerhalb der USA produzierte Filme an
-
Trump ordnet Wiederinbetriebnahme von berüchtigtem Gefängnis Alcatraz an
-
Medien: Ostbeauftragter Schneider soll Umweltminister und Miersch SPD-Fraktionschef werden
-
Piastri erneut am stärksten - Jungvater Verstappen Vierter
-
Medien: Köln trennt sich von Struber und Keller
-
Wolfsburg trennt sich von Hasenhüttl - Bauer übernimmt
-
Früherer Formel-1-Pilot Mass gestorben
-
Frankfurts Party muss noch warten: Nur Remis in Mainz
-
Machtwort vor den French Open: Ruud triumphiert in Madrid
-
Bericht: Schneider soll Umweltminister und SPD-Fraktionsvize Hubertz Bauministerin werden
-
Prognosen: Ultrarechter Kandidat Simion führt bei Präsidentenwahl in Rumänien deutlich
-
Erster Titel für Kane: Pokal-Emoji und "We are the Champions"
-
Israels Armeechef kündigt Ausweitung von Offensive im Gazastreifen an
-
Neuntägige Trauerzeit nach Tod von Papst Franziskus beendet
-
Erster Titel der Karriere: Kane postet Trophäen-Emoji
-
Reichert überragt erneut: THC feiert ersten Europapokaltitel
-
Polizei meldet vereitelten Anschlag auf Mega-Konzert von Lady Gaga in Rio
-
Meister entthront: Remis besiegelt Bayer-Schicksal
-
Statt Ibiza-Trip: Bayern feiert Meisterschaft im Restaurant
-
Bericht: Matthias Miersch soll neuer SPD-Fraktionsvorsitzender werden
-
Mit Kapitän Seider: DEB-Team verpatzt WM-Generalprobe
-
Snooker-WM: Zhao nach der ersten Session klar auf Titelkurs
-
Israels Armeechef bestätigt Einberufung zehntausender Reservisten
-
DM: Wellbrock mit Weltjahresbestzeit - zwei deutsche Rekorde
-
HBL-Titelrennen: Füchse wehren Melsungen-Angriff ab
-
Polizei meldet vereitelten Bombenanschlag auf Mega-Konzert von Lady Gaga in Rio
-
Stützle angeschlagen: DEB hofft auf schnelle WM-Zusage
-
Zweiter Sieg in Folge: Kiel schöpft in Augsburg Hoffnung
-
HBL: Melsungen legt im Meisterrennen vor

Rentnerin wehrt sich in Karlsruhe erfolgreich gegen Höhe von Krankenkassenzuzahlung
Eine Bewohnerin eines Pflegeheims hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Höhe ihrer Zuzahlungen bei der Krankenkasse gewehrt. Das Sozialgericht Osnabrück muss erneut über den Fall entscheiden, wie das Verfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die Belastungsgrenze muss demnach anders ermittelt werden. (Az. 1 BvR 422/23)
Die 1938 geborene Frau bezieht eine Altersrente, die sie zum großen Teil für den Eigenanteil an den Heimkosten aufbraucht. Den Rest der Heimkosten übernimmt die Sozialhilfe. Die Rentnerin ist gesetzlich krankenversichert und beantragte bei ihrer Kasse, eine Belastungsgrenze für Zuzahlungen festzusetzen.
Solche Zuzahlungen sind für gesetzlich Versicherte grundsätzlich bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens gedeckelt. Für Bezieher von bestimmten Sozialleistungen gibt es aber Ausnahmen. Hier wird der sogenannte Regelbedarf als Grundlage genommen, so dass die Zuzahlungen niedriger ausfallen. Das gilt etwa für Menschen, bei denen die Kosten der Unterbringung in einem Heim von der Sozialhilfe übernommen werden.
Die Krankenkasse der Rentnerin machte diese Ausnahme aber nicht. Sie setzte ihre Belastungsgrenze für Zuzahlungen anhand ihrer Rente fest, so dass die Frau potenziell mehr zahlen sollte. Dagegen klagte sie vor dem Sozialgericht, hatte aber keinen Erfolg. Dieses entschied, dass die Ausnahme hier nicht greife.
Die Hilfe zur Pflege, welche die Frau bezieht, sei keine Kostenübernahme im Sinn der Vorschrift. Um die Zuzahlung weiter zu begrenzen, sei es notwendig, dass die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen würden und die Frau als Sozialhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt beziehe. Für diese Annahme des Sozialgerichts gebe es aber keine nachvollziehbare Grundlage, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
S.F.Warren--AMWN