-
تعيين أليكس بودي نائبًا لرئيس مجموعة SCANDIC FINANCE
-
SCANDIC FINANCEグループ、アレックス・ボディ氏を副社長に任命
-
SCANDIC FINANCE 그룹, 알렉스 보디 부사장 선임
-
亞歷克斯・博迪獲任命為 SCANDIC FINANCE 集團副總裁
-
Алекса Боді призначено віцепрезидентом групи SCANDIC FINANCE
-
Алекс Боди назначен вице-президентом группы SCANDIC FINANCE
-
Alex Bodi, numit vicepreședinte al grupului SCANDIC FINANCE
-
Alex Bodi zum Vizepräsidenten der Konzerngruppe SCANDIC FINANCE berufen
-
Maxime Chattam über Trennung von Faustine Bollaert und neuen Lebensmut
-
Großbrand zerstört Schreinerei in Krefeld und schließt Schulzentrum
-
Hornissennest unterbricht Bonner Straßenbahnlinien 61 und 62
-
Falsche Bombendrohungen beeinträchtigen rund zehn Europaflüge
-
RB Leipzig muss gegen Manchester Citys Torjäger Haaland bestehen
-
Spaniens Verkehrsminister Puente tritt nach Zugkatastrophe zurück
-
El-Sayed verteidigt Senatssitz für Demokraten in Michigan
-
Brand bei Berchem verursacht Verspätungen und Zugausfälle
-
Hamburg: Senat verschleiert Kosten für Museums-Alternativen im Elbtower
-
Hamburger Senat hält Berechnungen zu Elbtower-Museumsalternativen zurück
-
OnlyFans zeigt Abhängigkeiten in der Plattformökonomie digitaler Sexarbeit
-
Cyberangriff legt digitale Infrastruktur der Universität Leipzig lahm
-
Steinmeier drängt China zu stärkerem Einfluss auf Russland im Ukrainekrieg
-
Tucker Carlson verbreitet unbelegte Warnung vor möglichem US-Atomangriff auf Iran
-
Gesundheitswesen soll stärker in deutsche Gesamtverteidigung eingebunden werden
-
Polaris Renewable Energy gibt die Ergebnisse für das 3. Quartal 2026 bekannt
-
Polaris Renewable Energy gibt Quartalsdividende bekannt
-
MicroVision und LAKE FUSION Technologies unterzeichnen eine mehrjährige strategische Partnerschaftsvereinbarung für IRIS(TM)-Lidar-Sensoren
-
Neue, von TIS gesponserte EuroFinance-Studie rückt das Treasury in den Mittelpunkt der Cybersicherheit
-
Chervon ernennt Doug Palmer zum Vice President of Finance - Canada
-
Dr. Johanna Dahm: Warum Aufhören eine der wichtigsten Entscheidungen unseres Lebens ist
-
Loar Holdings Inc. meldet Rekordergebnisse für das dritte Quartal 2026, hebt die Prognose für 2026 an und gibt einen Ausblick für das Gesamtjahr 2027
-
Geheimgefängnis bei Kiew nach gewaltsamen Auseinandersetzungen untersucht
-
Abdul El-Sayed gewinnt in Michigan und wird erster muslimischer US-Senator
-
Reservekraftwerk-Ausschreibung stärkt Marktposition von RWE und LEAG
-
Ermittler durchsuchen Vorstandsbüros der National-Bank
-
Merz sagt Selenskyj weitere Ukraine-Hilfe und europäischen Gipfel zu
-
Trump kündigt Ende des milliardenschweren Israel-Hilfsprogramms an
-
Russischer Angriff auf Dorf in Saporischschja fordert mindestens 33 Tote
-
TAP erhält neue Autonomie: Lufthansa-Deal und Regierungsdekret
-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
Urteil zu Masernimpfung: Anordnung ärztlicher Untersuchung von Schüler rechtens
Gesundheitsämter dürfen die ärztliche Untersuchung eines Schülers anordnen, wenn es Zweifel an einem Attest gibt, das den Betroffenen von einer Masernimpfung freistellt. Das entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, wie es am Freitag mitteilte. Es ging um einen siebenjährigen Schüler, der sich nach Anordnung des Gesundheitsamts der Stadt Wuppertal zur Überprüfung seines ärztlichen Attests einer ärztlichen Untersuchung unterziehen sollte.
Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Schülerinnen und Schüler einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern nachweisen. Die Eltern legten jedoch ein Attest einer Ärztin aus Bayern vor. Dies bescheinigte dem Jungen mittels Vordruck eine zeitlich unbegrenzte Freistellung von sämtlichen Impfungen aufgrund medizinischer Gegenanzeigen. Gegen die anschließende Untersuchungsanordnung des Gesundheitsamts gingen die Eltern mit einem Eilantrag vor.
Das Verwaltungsgericht erklärte nun, das Gesundheitsamt habe zu Recht Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit des Attests gehegt. Allerdings könne die ärztliche Untersuchung nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Werde der Untersuchungsanordnung nicht Folge geleistet, dürfe gegen den Schüler aber ein sogenanntes Betretensverbot ausgesprochen werden.
Das Verbot betreffe wegen der geltenden Schulpflicht nicht den Unterricht, erklärte das Gericht weiter. Es umfasse jedoch Angebote der offenen Ganztagsbetreuung und außerschulische Veranstaltungen. Denn diese seien von der Schulpflicht ausgenommen.
Die Entscheidung fiel bereits am Mittwoch. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
F.Dubois--AMWN