
-
Pentagon-Chef ordnet Reduzierung der Zahl der Spitzenoffiziere um 20 Prozent an
-
US-Regierung bietet illegalen Einwanderern 1000 Dollar bei freiwilliger Ausreise
-
Nach Huthi-Angriff auf Israel: USA und Israel fliegen Luftangriffe auf Jemen
-
Historie im Crucible: Zhao erstmals Snooker-Weltmeister
-
Abschied beim Zapfenstreich: Scholz ruft zu Wahrung der Demokratie auf
-
Rumäniens Regierungschef tritt nach erster Runde der Präsidentschaftswahl zurück
-
Pakistan testet erneut Rakete - Indien kündigt Zivilschutzübungen an
-
Israelischer Regierungsvertreter: Israel fliegt Luftangriffe auf Jemen
-
Nächster Trainerentlassung: Fürth trennt sich von Siewert
-
Rumäniens Regierungschef kündigt Rücktritt an - Reaktion auf Wahlergebnis
-
Scholz telefoniert kurz vor Ende seiner Amtszeit mit Selenskyj
-
Spahn löst Merz an Spitze der Unionsfraktion ab - über 90 Prozent Zustimmung
-
Riesige Speicheranlage für CO2 an dänischer Küste nimmt nächste Hürde
-
Unionsfraktion wählt Spahn mit über 90 Prozent zum neuen Vorsitzenden
-
Trotz Berater-Wechsel: Bayern-Bosse bei Sané zuversichtlich
-
Großbritannien startet viertägige Feierlichkeiten zum Kriegsende vor 80 Jahren
-
Rückzug als CEO: Buffett bleibt Vorsitzender des Verwaltungsrats seiner Holding
-
Spanische Justiz untersucht Schicksal von in NS-Lagern ermordeten Landsleuten
-
Prozess gegen "Diddy" Combs beginnt mit Auswahl der Geschworenen
-
Snooker-WM: Zhao kurz vor Titelgewinn
-
Ehrung für "Kaiser" in München: Allianz-Arena liegt nun am Franz-Beckenbauer-Platz
-
Einkommen von Landwirten nach Rekordjahr wieder gesunken
-
Datenleck bei Facebook: Betroffene können sich Sammelklage anschließen
-
Hessischer Europaminister Pentz schließt AfD-Abgeordnete von Auslandsreisen aus
-
Künftige Bauministerin Hubertz: "Die Bagger müssen wieder rollen"
-
Israels Sicherheitskabinett billigt Plan für "Eroberung" des Gazastreifens
-
Illegale Zigarettenherstellung in Nordrhein-Westfalen: 19 Angeklagte vor Gericht
-
Nach Hochstufung: AfD reicht Klage gegen Verfassungsschutz ein
-
Vor der Papstwahl: Alle wahlberechtigten Kardinäle in Rom eingetroffen
-
Beckenbauer-Platz in München eingeweiht
-
Hubig: Mögliches AfD-Verbotsverfahren unabhängig von deren Umfragewerten
-
Moderation auf Facebook und Instagram: Massiver Stellenabbau in Spanien
-
Funkel über FC-Rückkehr: "Musste nicht lange überlegen"
-
Mutmaßliches IS-Mitglied in Bayern festgenommen
-
Schifffahrt: Verdi fordert Stärkung der Handelsflotte unter deutscher Flagge
-
EU will 500 Millionen Euro für Anwerbung von US-Wissenschaftlern investieren
-
Tod in wassergefülltem Gully in Braunschweig: 29-Jähriger will Ring retten und stirbt
-
Nach Rücktritt Chialos: Staatssekretärin Wedl-Wilson Kultursenatorin in Berlin
-
Miersch soll Klingbeil an Spitze der SPD-Fraktion ablösen
-
Nach Sofa-Sause: Kane fühlt sich "wunderbar"
-
Vierjähriger steigt auf Sylt allein in Zug - Bundespolizisten halten Kind bei Laune
-
Verbraucherschützer fordern Preisdeckel bei Fernwärme
-
Prozess um Mord an 40-Jährigem auf Friedhof: Zwei Männer in Bremen vor Gericht
-
Essstörungen: Starke Zunahme bei zwölf bis 17 Jahre alten Mädchen
-
Spanien empfängt im ersten Quartal Rekordanzahl an Touristen
-
Sommermärchen-Prozess: DFB-Verteidigung unter Druck
-
Huthi-Rebellen im Jemen melden rund ein Dutzend US-Luftangriffe mit 16 Verletzten
-
Kisten im Kanzleramt: Scholz bereitet Auszug aus Büro vor
-
Regierungskritische Journalistin flieht mit Hilfe von NGO aus Russland
-
Koalitionsvertrag unterzeichnet - Merz kündigt Regierung der Reformen an

Klagen gegen Polizeieinsatz bei Coronakundgebung in Stuttgart teils erfolgreich
Die Klagen von zwei Gegnern der Coronamaßnahmen wegen eines Polizeieinsatzes bei einer Demonstration 2021 in Stuttgart sind teilweise erfolgreich gewesen. Das Einkesseln der Kläger und die Platzverweise seien rechtswidrig gewesen, entschied das Verwaltungsgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt nach Angaben vom Donnerstag. Ihre Personalien durften demnach aber festgestellt werden.
Es ging um eine Demonstration am 17. April 2021. Alle vier für den Tag angemeldeten Versammlungen waren von den Behörden verboten worden. Gegen zwei der Verbote gerichtete Eilanträge wurden vom Verwaltungsgericht abgelehnt, Beschwerden dagegen vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatten keinen Erfolg. Die Veranstalter wandten sich sogar an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ihre Eilanträge aber ebenfalls ablehnte.
Die Gerichte begründeten ihre Entscheidungen im April 2021 vor allem mit der Einschätzung der Infektionsgefahr in der Coronapandemie und mit den Erfahrungen bei einer früheren Demonstration im März 2021 in Stuttgart. Damals hatte es zahlreiche Verstößen gegen die geltenden Abstandsregeln und die Maskenpflicht gegeben.
Am 17. April kamen dennoch hunderte Menschen in der Stuttgarter Innenstadt zusammen, um gegen die Coronapolitik zu demonstrieren. Etwa 550 von ihnen wurden von der Polizei angehalten und für mehrere Stunden eingekesselt, darunter auch die beiden Kläger. Ihre Personalien wurden festgestellt und Platzverweise ausgesprochen.
Das sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht nun. Die Versammlung sei zuvor nicht aufgelöst worden. Das Polizeirecht sei während einer Versammlung aber nicht anzuwenden. Die Feststellung der Personalien stütze sich dagegen auf Vorschriften des Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrechts und sei daher zulässig.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht ließ eine Berufung zwar nicht zu. Dagegen kann aber innerhalb eines Monats ein Antrag auf Zulassung gestellt werden.
S.F.Warren--AMWN