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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Förderung der Medizinforschung
Die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln hierzulande soll künftig einfacher möglich sein. Ein entsprechendes Medizinforschungsgesetz verabschiedete der Bundestag mit der Mehrheit der Ampel-Fraktionen am Donnerstag. Gestärkt werden soll damit die Attraktivität des Standortes Deutschland in der medizinischen Forschung. Konkret werden laut dem Gesetzentwurf die Zulassung von Arzneimitteln sowie die Genehmigung und Umsetzung klinischer Prüfungen vereinfacht und beschleunigt.
Die Bundesregierung will zudem die Verhandlungsspielräume für Arzneimittelpreise vergrößern - mit dem Ziel, diese zu senken. Dafür können Pharmaunternehmen und der GKV-Spitzenverband befristet bis Ende Juni 2028 vertrauliche Erstattungsbeträge bei neuen Arzneimitteln zu vereinbaren. Vorgesehen ist weiter die Förderung akademischer Studien.
"Das Medizinforschungsgesetz hat schon vor Verabschiedung den Forschungsstandort Deutschland attraktiver gemacht", erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zum Bundestagsbeschluss. In Erwartung besserer Rahmenbedingungen hätten viele Firmen bereits investiert.
Die Entscheidung des Bundestags bestätige nun die Unternehmen. Die geplanten Maßnahmen würden zu besserer Forschung in der Medizin in Deutschland führen, betonte der Minister. Noch immer seien viele Krebserkrankungen und Demenz nicht heilbar. "Deutschland wird als wieder auferstandenes Schwergewicht in der Forschung hier wichtige Beiträge liefern."
Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus begrüßte das Gesetz als "für unseren Innovationsstandort ein Riesenerfolg". Die beschlossenen Maßnahmen würden für "beschleunigte Prüfungen, Bürokratieabbau und optimale Forschungsbedingungen" sorgen. Deutschland werde damit in der Forschung und Entwicklung innovativer Arzneimittel wieder international Vorreiter, was letztlich auch den Patienten zugute komme.
Kritik kommt hingegen vom GKV-Spitzenverband. Mit dem Gesetz würden "die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und damit für 90 Prozent der Bevölkerung sicher steigen", prognostiziert der Verband. Hintergrund sei die geplante Regelung, wonach Pharmaunternehmen mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelte Arzneimittelpreise, "die dann für alle gesetzlich und privat Versicherten in Deutschland gelten", künftig geheim halten können. Die Vize-Vorsitzende des Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, kritisierte die Einführung von "Geheimpreisen" als "Rückschritt in puncto fairer Erstattungsbedingungen".
Der Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums muss jetzt noch im Bundesrat beraten werden - er braucht dort nicht die Zustimmung der Länderkammer. Diese kann allerdings den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundestag anrufen.
Th.Berger--AMWN