-
Irak wählt neues Parlament
-
Nach 1:9-Debakel: Draisaitls Oilers melden sich zurück
-
NBA: Wagner legt Buzzer Beater zum Sieg auf
-
Wolfsburg trifft in Lyon auf Ex-Spielerin Brand
-
Ter Stegen als WM-Torwart? Nagelsmann nennt Bedingungen
-
Ende von "Shutdown" in den USA rückt näher: Senat stimmt für Ende von Haushaltssperre
-
Ende von "Shutdown" in den USA rückt näher: Senat stimmt Kompromisshaushalt zu
-
Google will "bis dato größten Investitionsplan für Deutschland" vorstellen
-
Landgericht München verkündet Urteil zu Klage der Gema gegen KI-Anbieter OpenAI
-
Europäischer Gerichtshof entscheidet über Mindestlohnrichtlinie
-
BGH verhandelt über Klage Marokkos gegen deutsche Medien in Pegasus-Affäre
-
"Shutdown" in den USA: Senat beginnt mit Abstimmungsprozess zur Verabschiedung von Kompromisshaushalt
-
Britisch-ungarischer Autor David Szalay erhält renommierten Booker-Literaturpreis
-
Kreide-Proteste gegen Regierung in der Slowakei
-
Sinner ohne Probleme zum Auftaktsieg
-
Trump droht Fluglotsen wegen "Shutdown"-Abwesenheit mit Gehaltskürzungen
-
Baur ersetzt Ouédraogo bei der U21
-
Plastikpellets verschmutzen in Massen Strände in England
-
Hainer: Kompany kann eine "Ära wie Pep oder Heynckes prägen"
-
Weihnachtsmarkt in Magdeburg wegen Sicherheitsbedenken vorerst nicht genehmigt
-
Ein Mensch bei Explosion in Allianz-Filiale in Frankreich verletzt
-
Umstrittene Dokumentation: Trump droht BBC mit Klage über eine Milliarde Dollar
-
Bandausrisse: Kombinierer Geiger verpasst Saisonstart
-
Aktuelle Stunde im Bundestag beantragt: Grüne wollen über Klimapolitik debattieren
-
Trump ruft "Woche des Antikommunismus" aus
-
Anwaltskreise: Trump droht BBC mit Klage über eine Milliarde Dollar
-
Beratungen in Jerusalem über weitere Umsetzung des Gaza-Friedensplans
-
Nicht klagen, sondern machen: UN-Klimakonferenz im brasilianischen Belém eröffnet
-
Oberstes Gericht der USA befasst sich nicht mit Klage gegen Homo-Ehe
-
Ermittler entdecken bei Kontrolle in Bayern 31 Schildkröten in Fahrzeug
-
Tod von Zwölfjähriger in Klinik: Haftstrafe für Arzt in Detmold
-
Kryptowährungen: Britische Zentralbank schlägt Rechtsrahmen für Stablecoins vor
-
Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy ist wieder auf freiem Fuß
-
Lange Haft und Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung bewusstloser Frauen
-
Gezielte Verunsicherung? Drohnen über Atomkraftwerk in Belgien gesichtet
-
Druck auf BBC wegen irreführender Doku wächst: Sender will Brief von Trump prüfen
-
Knoten geplatzt: Deutsche U17 furios in die K.o.-Runde
-
Bahn: Verbände und Branche fordern Freigabe von Trassenpreisförderung durch Bundestag
-
DFB-Team: Neuling Ouédraogo ersetzt Amiri
-
Carl weiter ohne Urteil: "Gibt Tage, da möchte ich aufgeben"
-
Bei Reinigung von Stolperstein in Hamburg: 71-Jähriger attackiert Frau antisemitisch
-
32-Jähriger soll Mitpatient in Kölner Klinik getötet haben
-
SPD-Mitgliederbegehren zum Bürgergeld offiziell beim Parteivorstand beantragt
-
Woltemade erhält Fair-Play-Medaille
-
Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy hat Gefängnis verlassen
-
Weltklimakonferenz COP30 in brasilianischer Amazonas-Stadt Belém eröffnet
-
China setzt Hafengebühr für US-Schiffe aus
-
BBC-Präsident Shah entschuldigt sich für irreführende Trump-Doku
-
Drohnen über Atomkraftwerk Doel in Belgien gesichtet
-
Betrug aufgeflogen: 18-Jähriger bestellt Waren für hunderttausend Euro an Schule
Gastronomieschließungen im Saarland 2020 für zwei Wochen formell rechtswidrig
Die von der saarländischen Landesregierung angeordneten Gastronomieschließungen wegen der Coronapandemie sind einem Gerichtsurteil zufolge im November 2020 für etwa zwei Wochen formell rechtswidrig gewesen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis nach Angaben vom Dienstag in einem Normenkontrollverfahren, das von einem Restaurantbetreiber angestrengt worden war. Demnach fußte die in dieser Zeit geltende Landescoronaverordnung nicht auf einer ausreichenden sogenannten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
Die Ursache lag laut Gericht in der Ausgestaltung des bundesgesetzlichen Regelungen, auf denen die Verordnungen des Landes fußten. Nach Auffassung des Gerichts war Ende Oktober 2020 ein Übergangszeitraum abgelaufen, in dem die Verwaltung aufgrund einer Krisensituation auch ohne entsprechend klare Formulierungen im Bundesinfektionsschutzgesetz entsprechend tätig werden konnte. Mit einer Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes Mitte November 2020 sei das Problem dann allerdings beseitigt worden.
Konkret bemängelten die Richter einen Verstoß gegen das grundgesetzlich fixierte sogenannte Bestimmtheitsgebot. Demnach müssen Gesetze, die die Verwaltung zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, zugleich die Inhalte, Zwecke und Ausmaße dieser Ermächtigungen hinreichend eindeutig definieren. Für eine Übergangszeit sei "aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls" noch ein Rückgriff der Verwaltung auf "Generalklauseln" möglich. Diese gelte zu dem für das Verfahren maßgeblichen Zeitpunkt zwischen Ende Oktober und Anfang November 2020 allerdings nicht mehr.
Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Gesetzgeber auf Bundesebene wegen der "Eingriffstiefe" der Eindämmungsmaßnahmen spätestens mit dem Ende der parlamentarischen Sommerpause in jenem Jahr eine entsprechende Neufassung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg bringen müssen. Eine Fassung mit den erforderlichen Klarstellungen hinsichtlich der Rechtsfolgen und einer speziellen "parlamentsgesetzlichen Grundlage" für Gastronomieschließungen sei dann allerdings erst Mitte November 2020 tatsächlich in Kraft getreten.
Eine mögliche Revision beim Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter in Saarlouis zu. Sie begründeten dies mit der "grundsätzlichen Bedeutung".
Y.Kobayashi--AMWN