-
Russland-Geschäft von Nestlé und Auchan unter russische Verwaltung gestellt
-
Europa League: Tor-Debüt für Woltemade, Baur trifft für Celtic
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Linke in Umfrage knapp vor CDU
-
Wahllokale im Fernen Osten geöffnet: Parlamentswahl in Russland hat begonnen
-
Handball: Nur Magdeburg in Champions League noch ungeschlagen
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD schiebt sich in Umfrage vor AfD
-
Rankel erlebt Zitterpartie: Meister Berlin gewinnt DEL-Auftakt
-
Prinz Harry absolviert ersten größeren Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
USA geben grünes Licht für möglichen F-35-Verkauf an Saudi-Arabien
-
Merz und Trump holen abgesagtes Telefonat nach
-
UNO: Weniger Migranten erreichen Europa über das Meer - doch mehr sterben beim Versuch
-
Handball: Melsungen zahlt Champions-League-Lehrgeld
-
Pleite zum Auftakt: Hoffenheim geht auf Kreta baden
-
Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen
-
Merz: Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch am Mittwoch im Kabinett
-
Merz verteidigt Reformkurs: "Wir holen nach, was wir längst hätten machen müssen"
-
Rallye: WM-Finale in Saudi-Arabien wegen Kriegs gestrichen
-
Mindestens fünf Tote bei Angriffen im Jemen und in Saudi-Arabien
-
Staatsbesuch: Trump will Xi persönlich am Flughafen empfangen
-
Klage scheitert: Schulleiter bekommt keinen Ausgleich für Überstunden
-
"Kontrolle nicht verlieren": Charles III. richtet Appell an führende KI-Unternehmen
-
AFP-Fotos scheinen Trump mit Darstellung von Abriss des Kennedy Centers zu zeigen
-
Deutschlands größter Offshore-Windpark eingeweiht
-
Drohender Streik: Micron-Beschäftigte in Taiwan lehnen Bonus von 68 Monatsgehältern ab
-
Erkrankter stirbt nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Glücksspiel im Internet: BGH prüft Rückforderung von verlorenen Einsätzen
-
Polzin vor Vertragsverlängerung beim HSV
-
KI-Aufholjagd: Europa macht bei industriellen Anwendungen Boden gut
-
Dianas Bruder erhebt heftige Vorwürfe gegen Charles III. - Palast dementiert
-
US-Kongress will Haushalte vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren schützen
-
Todesfall nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden
-
Ukrainische Regierung plant 2027 Rekordausgaben für Verteidigung
-
Bayern: Festnahme nach mutmaßlichem Mord an 45-Jährigem bei Feier in Coburg
-
Festnahme in Brandenburg: IS-Anhänger soll Anschlag auf Kirche in Bremen geplant haben
-
Aus Rotweinfass verschwunden: Unbekannte stehlen tausende Liter Maische von Weingut
-
Erdogan will 2028 erneut antreten und setzt auf vorgezogene Wahl
-
Streit um Teilnahme Israels: Irland will ESC auch 2027 boykottieren
-
Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch
-
Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook
-
Carney begrüßt "neue Allianz" mit der EU und weist Kritik Trumps zurück
-
Russland stehen verschärfte US-Sanktionen bevor - Kreml nennt Kongressvotum "feindselig"
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden knapp
-
OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen
-
SPD-Generalsekretär räumt Fehler bei Erklärung zu Zweitwohnungssteuer ein
-
Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH
-
Viele Menschen würden mehrere tausend Euro für humanoide Haushaltsroboter zahlen
-
Neptun-Werft in Rostock profitiert von weiterem Großauftrag für Offshore-Konverter
-
Nach Kreislaufproblemen: Karetsas vor Comeback
-
Brutaler homophober Angriff auf 26-Jährigen an Berliner S-Bahnhof
Gastronomieschließungen im Saarland 2020 für zwei Wochen formell rechtswidrig
Die von der saarländischen Landesregierung angeordneten Gastronomieschließungen wegen der Coronapandemie sind einem Gerichtsurteil zufolge im November 2020 für etwa zwei Wochen formell rechtswidrig gewesen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis nach Angaben vom Dienstag in einem Normenkontrollverfahren, das von einem Restaurantbetreiber angestrengt worden war. Demnach fußte die in dieser Zeit geltende Landescoronaverordnung nicht auf einer ausreichenden sogenannten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
Die Ursache lag laut Gericht in der Ausgestaltung des bundesgesetzlichen Regelungen, auf denen die Verordnungen des Landes fußten. Nach Auffassung des Gerichts war Ende Oktober 2020 ein Übergangszeitraum abgelaufen, in dem die Verwaltung aufgrund einer Krisensituation auch ohne entsprechend klare Formulierungen im Bundesinfektionsschutzgesetz entsprechend tätig werden konnte. Mit einer Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes Mitte November 2020 sei das Problem dann allerdings beseitigt worden.
Konkret bemängelten die Richter einen Verstoß gegen das grundgesetzlich fixierte sogenannte Bestimmtheitsgebot. Demnach müssen Gesetze, die die Verwaltung zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, zugleich die Inhalte, Zwecke und Ausmaße dieser Ermächtigungen hinreichend eindeutig definieren. Für eine Übergangszeit sei "aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls" noch ein Rückgriff der Verwaltung auf "Generalklauseln" möglich. Diese gelte zu dem für das Verfahren maßgeblichen Zeitpunkt zwischen Ende Oktober und Anfang November 2020 allerdings nicht mehr.
Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Gesetzgeber auf Bundesebene wegen der "Eingriffstiefe" der Eindämmungsmaßnahmen spätestens mit dem Ende der parlamentarischen Sommerpause in jenem Jahr eine entsprechende Neufassung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg bringen müssen. Eine Fassung mit den erforderlichen Klarstellungen hinsichtlich der Rechtsfolgen und einer speziellen "parlamentsgesetzlichen Grundlage" für Gastronomieschließungen sei dann allerdings erst Mitte November 2020 tatsächlich in Kraft getreten.
Eine mögliche Revision beim Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter in Saarlouis zu. Sie begründeten dies mit der "grundsätzlichen Bedeutung".
Y.Kobayashi--AMWN