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Forschende ziehen nach Cannabis-Teillegalisierung durchwachsene Bilanz
Die erste wissenschaftliche Bilanz nach der im April 2024 erfolgten Teillegalisierung von Cannabis fällt durchwachsen aus. Die vorliegenden Daten deuteten darauf hin, dass sich "die Zahl der Konsumierenden und der Umfang gesundheitlicher Probleme durch Cannabiskonsum kurzfristig kaum verändert haben", erklärte Projektkoordinator Jakob Manthey von der Universitätsklinik Hamburg Eppendorf am Montag bei der Vorstellung eines ersten Zwischenberichts. Einen deutlichen Rückgang gab es demnach jedoch bei mit Cannabis verknüpften Straftaten.
"Was wir jetzt schon sagen können, ist, dass es sich bei der Teillegalisierung von Cannabis um die quantitativ bedeutsamste Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik handelt", sagte der Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen, Jörg Kinzig. "Im Jahr 2024 hat die Polizei im Bereich der Cannabisdelikte über 100.000 Fälle weniger verzeichnet als im Vorjahr", hob er hervor.
Keine klaren Ergebnisse sehen die Forschenden hinsichtlich des Ziels der Neuregelung, den Cannabis-Schwarzmarkt durch legale Bezugsquellen zu ersetzen. Es zeichne sich ab, dass die dafür vorgesehenen Anbauvereinigungen "für die vom Gesetzgeber beabsichtigte Verdrängung des Schwarzmarktes bislang keinen relevanten Beitrag leisten", heißt es in dem Zwischenbericht. Die Forschenden dringen hier daher auf Nachbesserungen.
Seit der Teillegalisierung sind der Besitz von Cannabis und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch mit Einschränkungen erlaubt. Es gibt dafür jedoch eine Reihe von Auflagen, unter anderem zum Schutz von Minderjährigen. Der Zwischenbericht weist darauf hin, dass robuste Aussagen zu den Auswirkungen der Neuregelung noch nicht möglich seien. Einen dringenden Handlungsbedarf sehen die Forschenden auf Grundlage der Ergebnisse des Berichts nicht.
"Der Zwischenbericht deutet darauf hin, dass es seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes zu keinem dramatischen Anstieg des Konsums in der erwachsenen Bevölkerung oder bei der vulnerablen Gruppe der Kinder und Jugendlichen gekommen ist", erklärte die Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren zu dem Bericht. Verwiesen wird auf einen Rückgang der Inanspruchnahme von Leistungen der Suchtberatung seit der Neuregelung, besonders durch Jugendliche.
Dies sei als problematisch zu bewerten, hieß es. Zudem habe die Gesetzesänderung noch nicht dazu geführt, "dass Menschen, die Cannabis konsumieren, ausreichenden Zugang zu Cannabisprodukten einer gesicherten Produktqualität haben". Vielmehr bestehe weiterhin ein großer Schwarzmarkt mit Produkten, von denen zusätzliche Gesundheitsgefahren ausgingen.
Die SPD-Rechtsexpertin Carmen Wegge hob das Berichtsergebnis hervor, dass der Cannabis-Konsum bei Erwachsenen nicht relevant angestiegen und bei Minderjährigen sogar gesunken sei. Dies bestätige, "dass die Legalisierung von Cannabis der richtige und längst überfällige Schritt war", erklärte sie in Berlin. Die Zahl cannabisbezogener Delikte sei um 60 bis 80 Prozent gesunken, auch der Schwarzmarkt befinde sich "auf dem Rückzug". Allerdings müsse bei den Anbauvereinigungen nachgesteuert werden.
"Die Teil-Legalisierung verläuft kontrolliert - ohne Anstieg bei Jugendkonsum, Suchterkrankungen oder Verkehrsrisiken", erklärte auch die Grünen-Gesundheitspolitikerin Linda Heitmann. Die erreichte Entkriminalisierung entlaste nicht nur Konsumierende, sondern vor allem auch Polizei und Justiz. "Jetzt ist es wichtig, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen" und die beschlossenen Regelungen, "klug weiterzuentwickeln", verlangte Heitmann.
Y.Kobayashi--AMWN