-
Letzte Funksprüche zeigen Kontrollverlust vor Learjet-Absturz in Florida
-
Der Begriff „migrantisches Milieu“ belebt die Stadtbild-Debatte neu
-
Europas digitale Finanzinfrastruktur soll unabhängiger und robuster werden
-
Raiffeisen Bank International muss den geplanten Addiko-Deal neu strukturieren
-
Dobrindts Äußerung über „Chaoten“ löst Kritik von Grünen und Linken aus
-
Mehr als 1000 Berliner SPD-Mitglieder wenden sich gegen Rot-Grün-Rot um jeden Preis
-
Sachsen-Anhalts CDU ringt um Konsequenzen aus einem umstrittenen Papier
-
Niko Ilicevic stellt mit 16 Jahren den Bundesliga-Altersrekord ein
-
Der Berliner Gendarmenmarkt erzählt von französischer Einwanderung und Wandel
-
Kapstadts Konflikt mit Pavianen verschärft sich in wohlhabenden Vororten
-
NFL-Katastrophenangst: Helikopter fliegt direkt in Feuerwerk
-
Deutschland sucht beim Digitalgipfel nach eigenen Stärken in der KI
-
Geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts zielt auf heimliche Aufnahmen
-
Pflegeversicherung steht trotz angekündigter Reform weiter unter Finanzdruck
-
Digitales Zeitungsabo für Unternehmen: Vorteile und Buchung von Abendblatt PLUS
-
Trump-Wähler in New York ziehen vor den Midterms eine neue Bilanz
-
ADHS erhöht Risiko für leichte kognitive Störungen im Alter
-
Rauch aus Indonesien belastet erneut Luft und Klima in Südostasien
-
Deutsche U23-Boxmeisterschaft startet in Frankfurt
-
Debatte nach Ausschreitungen richtet sich erneut gegen ein „migrantisches Milieu“
-
Stress bei jungen Menschen: Soziale Isolation als häufige Reaktion
-
Microsoft Purview und Securiti AI: Automatisierter Schutz sensibler Daten
-
Ermittler untersuchen steilen Absturz eines Learjet 60 in Florida
-
Verlosung: Tickets für Mendelssohn-Konzert, 80er-Party und Bonaparte gewinnen
-
Sean Combs soll früher als bislang erwartet aus der Haft entlassen werden
-
Jochen Seitz fordert Auflösung der Regionalliga Bayern
-
Unfall in Schwenningen endet mit einem Audi auf einem zweiten Wagen
-
Neue Ausstellung im Naturkundemuseum Leipzig: Archäologischer Krimi um Brandspuren
-
Funkaufnahmen dokumentieren die letzten Minuten des abgestürzten Learjets
-
Erdnüsse senken Cholesterin leicht und fördern keine Gewichtszunahme
-
Ukraine, Russland und USA planen zweitägige Gespräche in Abu Dhabi
-
Webcast zur Virtualisierung: VMware, Proxmox und Cloud-native Strategien
-
Hertha BSC bereitet sich auf Wolfsburg vor: Fabian Reese kehrt zurück
-
Mutter entdeckt Nähnadel in verpacktem Halloween-Bonbon
-
CDU-Kreisvorsitzende Schrade kritisiert Parteiführung in Ronzheimer-Podcast
-
STUTS dokumentiert seit 50 Jahren soziale Realität in Berlin
-
Technikfolgenforscher warnt vor digitaler Abhängigkeit und Konzernmacht
-
Kreatinin-basierte eGFR unterschätzt Nierenfunktionsstörungen bei Krebspatienten
-
Kreuzfahrtschiff MV Odyssey wird zum Symbol für Luxus und Ungleichheit
-
Der extreme Reichtum einer kleinen Minderheit wächst weiter
-
BGH bestätigt Rechtsweggarantie: Usmanow darf EU-Rat wegen Verleumdung verklagen
-
Deutschlands Wirtschaft verliert weiter an Gewicht und Einfluss
-
Staatsbesuch Selenskyjs in Berlin: Massive Verkehrseinschränkungen und Sperrungen
-
Sturm der Liebe-Vorschau: Larissas Plan, Massimos Vater und Abschied vom Fürstenhof
-
Kubas Westen bereitet sich auf einen herannahenden Wirbelsturm vor
-
Spülschwamm als Keimherd: Warum die Bürste hygienischer ist
-
Politik reagiert mit Repressionsforderungen auf Proteste der Generation Z
-
USA kündigen neue Ukraine-Gespräche mit Kiew und Moskau in Abu Dhabi an
-
Manipulierte Kühlanlagen treffen Supermärkte in mehreren europäischen Ländern
-
Trump rückt vor den US-Zwischenwahlen die Sanierung des Reflecting Pool in den Mittelpunkt
Karlsruhe billigt Blutentnahmeverbot für Heilpraktiker bei bestimmten Eigenbluttherapien
Das Bundesverfassungsgericht hat das bestehende Verbot der Blutentnahme durch Heilpraktiker im Rahmen nicht-homöopathischer Eigenbluttherapien gebilligt. Die entsprechende gesetzliche Regelung sei gerechtfertigt und kein erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit oder das Gleichbehandlungsgebot, entschieden die Karlsruher Richterinnen und Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Mit diesem lehnten sie die Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin ab. (Az. 1 BvR 2324/24)
Nach Gerichtsangaben ging es bei der Beschwerde um die Blutentnahme bei sogenannten nativen und erweiterten nativen Eigenblutbehandlungen sowie Eigenserumstherapien. Die Heilpraktikerin wollte Patienten Blut aus einer Vene entnehmen und danach unverändert oder versetzt mit Arzneimitteln wieder in die Muskulatur spritzen. Bei der Eigenserumtherapie geht es um die Wiederinjektion von zentrifugiertem Serum aus dem Patientenblut.
Laut Arzneimittel- und Transfusionsgesetz fallen alle Blutentnahmen zu derartigen Zwecken unter den sogenannten Arztvorbehalt. Sie dürfen nur von Ärztinnen oder Ärzten oder entsprechend qualifiziertem Personal vorgenommen werden. Ausnahmen etwa für Heilpraktiker gelten nur bei der sogenannten homöopathischen Eigenblutbehandlung, bei der eine winzige Blutmenge - etwa ein Tropfen aus einer Fingerkuppe - entnommen wird.
Verfassungsrechtlich sei die gesetzliche Regelung nicht zu beanstanden, hieß es in dem Beschluss vom 20. Mai. Es gehe um "wichtige Belange des Allgemeinwohls im Sinn der öffentlichen Gesundheit". Die Vorschrift ziele auf die Integrität von Behandlungsmethoden, die Sicherheit der dabei eingesetzten Blutprodukte und die Sicherheit der Behandelten.
Der damit verbundene Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit sei nicht als erheblich einzustufen. Heilpraktiker, die nicht-homöopathische Eigenbluttherapien anbieten wollten, würden nur gehindert, "einen Teilbereich" ihrer Tätigkeit auszuüben, betonte das Gericht.
Auch die Unterscheidung zwischen nicht-homöopathischen und homöopaathischen Eigenbluttprodukten durch den Gesetzgeber sei nicht zu beanstanden. Die Differenzierung sei sachlich begründet. Ein etwaiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot lasse sich nicht feststellen.
Die Beschwerdeführerin war zuvor schon vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert, dieses verwarf eine Beschwerde der Frau gegen frühere Entscheidungen von Verwaltungsgerichten im August 2024 als unbegründet. Daraufhin zog sie vor das Bundesverfassungsgericht.
Nach damaligen Angaben des Bundesverfassungsgerichts bot die Frau seit 2011 verschiedene Formen der Eigenbluttherapie an. 2019 untersagten ihr die zuständigen Aufsichtsbehörden die Blutentnahme zur Herstellung nicht-homöopathischer Eigenblutprodukte. Dagegen zog sie vor Gericht.
P.Costa--AMWN