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Bundesrat billigt Gesetz zu Stärkung der Rechte Behinderter bei Triage
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen im Fall von Triage-Entscheidungen bei knappen Behandlungskapazitäten gebilligt. Die Länderkammer gab am Freitag grünes Licht für das Gesetz, mit dem die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nachkommt, die Benachteiligung Behinderter bei der Triage gesetzlich zu verhindern.
Die Neuregelung gilt für jene Extremsituationen, in denen nicht genügend intensivmedizinische Kapazitäten zur Verfügung stehen - und Ärzte dann entscheiden müssen, wer behandelt werden kann und wer nicht.
Im Kern stellt das Gesetz nun klar, dass diese ärztlichen Zuteilungsentscheidungen nur nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten getroffen werden dürfen. Bei dieser Entscheidung dürfe niemand benachteiligt werden - "insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung", wie es in dem Gesetz heißt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem im Dezember 2021 ergangenen Urteil beanstandet, dass die bisher geltende Regelung dazu führen könne, dass Menschen mit Behinderung bei der Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen diskriminiert werden könnten. Geklagt hatten damals vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen.
Vor zwei Wochen hatte der Bundestag dem Gesetz mit den Stimmen der Koalition zugestimmt. Die nun auch vom Bundesrat gebilligte Neuregelung enthält ferner Regelungen zum Verfahren bei der Zuteilungsentscheidung. Verankert wurde sie im Infektionsschutzgesetz, das dafür geändert wurde.
Unter Triage verstehen Mediziner ein System der Kategorisierung von Patienten, bei dem die hoffnungslosesten Fälle nicht mehr behandelt werden; das System kommt zum Tragen, wenn die Behandlungskapazitäten begrenzt sind und Ärzte eine Auswahl darüber treffen müssen, wen sie behandeln.
L.Miller--AMWN