-
Trotz Sexpuppen-Skandals: Online-Händler Shein eröffnet ersten Laden in Paris
-
Hotels scheitern mit Verfassungsbeschwerde wegen entgangener Gewinne in Pandemie
-
EU-Länder einigen sich kurz vor COP30 auf Klimaziele
-
Díaz wünscht Hakimi gute Besserung
-
Todesfälle durch Forschungschemikalien: Bayerische Polizei warnt vor Konsum
-
Sorge um El Mala: Shootingstar muss Training abbrechen
-
Jüdische Ziele in Berlin ausgespäht: Mutmaßlicher Komplize von Spion festgenommen
-
Krise der Stahlindustrie: Wirtschaftsforscher fordern Fokus auf Energiekosten
-
Tödlicher Unfall bei Orban-Eskorte: Prozess gegen Autofahrerin in Stuttgart
-
Im Schnitt 263 Euro für Geschenke: Handel hofft auf stabiles Weihnachtsgeschäft
-
Aus iranischer Haft entlassene Franzosen bedanken sich für Unterstützung
-
Lebenslange Haft für Pfleger wegen Mordes an zehn Patienten in Nordrhein-Westfalen
-
Urteil in Hessen: Sportunfall von Nachwuchsfußballer ist Arbeitsunfall
-
Autofahrer auf französischer Insel Ile d'Oléron verletzt "absichtlich" zehn Menschen
-
Russland-Kontakte und Anfragen der AfD: Wiese kündigt "härtere Gangart" an
-
Mord aus Schwulenhass: Cold-Case-Fall vor Landgericht Paderborn
-
14-Jähriger auf Spielplatz erstochen: Prozess in Arnsberg begonnen
-
China und USA setzen Vereinbarungen aus Xi-Trump-Gespräch bei Zöllen um
-
"Entlastungskabinett" beschließt Gesetze und Maßnahmen zum Bürokratierückbau
-
Norddeutsche Bundesländer wollen gemeinsame Drohnenabwehr aufbauen
-
In Australien verurteilte Pilz-Mörderin begründet Berufung mit Verfahrensfehlern
-
Anklage nach tödlichen Polizeischüssen auf 21-Jährigen in Oldenburg erhoben
-
Merkel will Merz "handschriftlich" zum 70. Geburtstag gratulieren
-
Pilotprojekt: Deutsche Bahn verbaut Schienen aus grünem Stahl
-
Wadephul vergleicht Situation in Syrien mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg
-
18 Festnahmen bei Schlag gegen internationales Geldwäsche- und Betrugsnetzwerk
-
Brüssel plant schnellere Zugverbindungen zwischen europäischen Hauptstädten
-
Urteil: Minister dürfen in Rheinland-Pfalz in Stadträte gewählt werden
-
Nach vier Rückgängen: Industrie verzeichnet im September wieder mehr Aufträge
-
Getöteter Junge aus Güstrow: Ermittler gehen zu "Aktenzeichen XY ... ungelöst"
-
Kalifornier stimmen für Neuzuschnitt von Wahlkreisen
-
Anpassungsfähige Pionierpflanze: Zitterpappel ist Baum des Jahres 2026
-
Gut die Hälfte der Beschäftigten erhält Weihnachtsgeld - Männer öfter als Frauen
-
Dresden: Mann bleibt zwischen Zaunspitzen stecken und verliert Bewusstsein
-
Innenministerium verbietet islamistische Vereinigung Muslim Interaktiv
-
"Zu einhundert Prozent": Schröder von Klassenerhalt überzeugt
-
Basketball: Hartenstein und OKC weiter unbesiegt
-
Taifun "Kalmaegi": Zahl der Toten auf den Philippinen steigt auf über 90
-
Tennis: Williams erhält Wildcard für Auckland
-
Trotz Draisaitls Treffer: Edmonton verliert im Penalty-Schießen
-
Trotz Draisaitls Treffers: Edmonton verliert im Penalty-Schießen
-
US-Haushaltssperre wird zur längsten in der Geschichte des Landes
-
NBA: Niederlage für Wagner und Orlando
-
"Ausdruck von Qualität": Bayern schwärmen von Coup bei PSG
-
BVB mit zwei Gesichtern: "In Champions League mehr Räume"
-
Urteil in Aachener Prozess um Mordserie von Pfleger auf Palliativstation erwartet
-
Regierung findet sich Mittwoch zu "Entlastungskabinett" zusammen
-
Bundestag: Wildberger und Prien stellen sich Fragen der Abgeordneten
-
Trump-Gegner Mamdani wird New Yorker Bürgermeister - Demokraten gewinnen Gouverneurswahlen
-
Prognosen: Demokraten gewinnen Gouverneurswahl in US-Bundesstaat Virginia
Verletzte bei Gebäudebrand gefilmt: Flensburger Amtsgericht verurteilt Mann
Wegen Videoaufnahmen von teilweise schwer verletzten Betroffenen eines Wohnungsbrands hat das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Flensburg einen 35-Jährigen verwarnt. Falls er binnen zwei Jahren erneut straffällig wird, muss der Mann nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Montag eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zahlen.
Der Mann filmte im Mai vergangenen Jahres laut Anklage mehrere Menschen, die aus einem brennenden Haus in Flensburg flohen. Die Aufnahmen veröffentlichte er auf der Videoplattform Tiktok. Unter anderem filmte der Beschuldigte demnach eine Frau, die zwei Kinder aus dem Dachgeschoss in einen Müllcontainer warf und hinterhersprang, wodurch sie sich verletzte.
Das unautorisierte Fotografieren oder Filmen von Menschen in hilflosen und intimen Situationen stellt eine Straftat dar. Diese nennt sich Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Die Strafvorschriften wurden in den vergangenen Jahren unter anderem als Reaktion auf Smartphonevideos von Unfällen und Verbrechen in den sozialen Netzwerken verschärft. Auch das Filmen Verstorbener ist demnach verboten. Strafbar sind außerdem bereits die Aufnahmen - auch ohne Veröffentlichung.
Nach Angaben des Gerichtssprechers räumte der Mann die Tat ein. Zugleich gab er während der Verhandlung am Montag an, er habe die Aufnahmen nur als eine Art "Frühwarnung" über eine geschlossene Gruppe im sozialen Netzwerk WhatsApp an ehemalige Kollegen im Flensburger Krankenhaus schicken wollen.
Er könne sich nicht erklären, warum er das mit der Tiktok-App aufgenommene Video versehentlich doch auf der Plattform veröffentlicht habe, sagte der Beschuldigte demnach. Für die Schuldfrage war dies aber nicht von Belang. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 1000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
H.E.Young--AMWN