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Berlin: Teils hohe Haftstrafen wegen Betrugs mit gefälschten Kunstfotografien
Wegen eines Millionenbetrugs mit gefälschten Kunstfotografien sind vier Männer in Berlin zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht die Einziehung von knapp eineinhalb Millionen Euro bei zwei der Angeklagten an, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Einer der Angeklagten ist im Zusammenhang mit einem gefälschten Diplomatenpass für den ehemaligen Tennisstar Boris Becker bekannt.
Der heute 67-Jährige hatte Becker den Pass für die Zentralafrikanische Republik 2018 beschafft. Mit der damit verbundenen Immunität wollte der einstige Sportler einem Prozess wegen Insolvenzverschleppung in London entgehen.
In dem am Montag in Berlin zu Ende gegangenen Prozess ging es um Taten aus dem Jahr 2020. Das Landgericht sah es der Sprecherin zufolge als erwiesen an, dass der 67-Jährige und ein heute 75-Jähriger in Köln ein Konvolut von 34 vermeintlich wertvollen Werken international bekannter Fotografen an eine Investment AG verkauft hatten. Die angeblichen Fotografien von Richard Prince, Helmut Newton oder Cindy Sherman waren aber nur wertlose Digitaldrucke - Künstlersignaturen, Stempel und Provenienzangaben waren gefälscht. Die Investment AG bezahlte dafür eineinhalb Millionen Euro.
Der 67-Jährige soll zudem in zwei ähnlich gelagerten Fällen 2021 in Berlin und Frankfurt zwei weitere gefälschte Fotosammlungen zum Verkauf angeboten haben. Hier kam es jedoch zu keinem Abschluss. Er wurde wegen Urkundenfälschung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Betrug und unter Einbeziehung älterer Verurteilungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 75-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
Ebenfalls angeklagt war ein 51-Jähriger. Er hatte die Bilder zu den Besichtigungsterminen transportiert und wurde wegen Beihilfe zum Betrug und unter Einbeziehung einer älteren Strafe zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ein 63-Jähriger wurde zudem wegen Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Er hatte sein Konto für einen Teil des Kaufpreises zur Verfügung gestellt und von dort Barzahlungen an die übrigen Angeklagten veranlasst. Das Verfahren gegen eine ursprünglich ebenfalls angeklagte 34-jährige Frau wurde gegen eine Zahlung von 50.000 Euro eingestellt.
Der Prozess hatte bereits am 14. Juni 2023 begonnen. Es wurde 143 Tage lang verhandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
T.Ward--AMWN