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Neuer Staatsvertrag zu Jugendmedienschutz in Kraft: Mehr Kontrolle für Eltern
Am Montag ist ein neuer Staatsvertrag der Länder zum Jugendmedienschutz in Kraft getreten. Er sieht die Einführung technischer Maßnahmen zur besseren Sicherung gegen nicht altersgemäße Nutzung von Apps auf Smartphones vor, wie die rheinland-pfälzische Landesregierung am Montag in Mainz mitteilte. "Aus gutem Grund sind TikTok und YouTube erst ab 13 nutzbar", erklärte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), der die Rundfunkkommission der Bundesländer leitet.
Die Reform des Staatsvertrag sieht demnach Veränderungen vor, die es Erziehungsberechtigten künftig erleichtern sollen, von Kindern genutzte mobile Endgeräte "altersgerecht" einzurichten und deren Nutzung zu begrenzen. Möglich werden soll das durch Alterseinstellungen, die direkt auf dem Smartphone vorgenommen werden können. Zugleich wird demnach der Werkzeugkasten der deutschen Medienaufsicht erweitert.
Die großen Videoplattformen Tiktok und Youtube erlauben eine Nutzung laut eigenen Richtlinien ab einem Alter von 13 Jahren. In Deutschland ist gemäß datenschutzrechtlicher Vorgaben bei allen Unter-16-Jährigen zudem eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig. Die Plattformen bieten selbst Funktionen an, die Eltern eine Kontrolle der Nutzung von Kindern erlauben sollen. Es gibt allerdings immer wieder Debatten über fehlende Schutzmaßnahmen für Kinder in sozialen Medien und im Internet.
Den Reformstaatsvertrag zum Jugendmedienschutz hatten die Bundesländer parallel zu dem Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verhandelt. Auch dieser trat am Dienstag, dem 1. Dezember, in Kraft, nachdem die Ratifikationsurkunden aus allen Ländern vorlagen. Alle Landesparlamente hatten den Vertragsänderungen zuvor zugestimmt.
L.Harper--AMWN