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Staatsoper Berlin kann weiterhin lebende Kaninchen auf Bühne einsetzen
Die Staatsoper Berlin kann auch weiterhin bei den Aufführungen der Wagner-Opern Rheingold und Walküre lebende Kaninchen auf die Bühne holen. Der Verwaltungsgericht wies am Donnerstag den Eilantrag eines Tierschutzvereins zurück, der den Einsatz der Tiere für tierschutzwidrig hält und dies durch das Veterinäramt unterbinden lassen wollte. (VG 17 L 245/22)
In zwei Neuinszenierungen der beiden Opern von Richard Wagner an der Staatsoper werden 20 lebende Kaninchen zur Schau gestellt. Sie sollen ein Forschungslabor in der Götterburg Walhall symbolisieren.
Nach Auffassung des Gerichts muss zwar die zuständige Behörde nach dem Tierschutzgesetz dafür sorgen, dass Tiere nicht zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung herangezogen werden, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Der Tierschutzverein habe in seinem Antrag aber nicht in ausreichender Weise glaubhaft gemacht, dass dies tatsächlich der Fall sei.
Es sei durchaus plausibel, dass Kaninchen angesichts der in den Käfigen fehlenden Rückzugsmöglichkeiten besonderem Stress bei den Aufführungen ausgesetzt seien, betonte das Gericht. Die Amtstierärztin des Bezirksamts Mitte halte aber andererseits den 15-minütigen Bühneneinsatz der Tiere für insgesamt akzeptabel. Zudem sei die Lautstärke der Musik auf der Bühne leiser als im Zuschauerraum. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
S.Gregor--AMWN