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Chef von bayerischem NSU-Untersuchungsausschuss hält Zschäpes Reue für glaubwürdig
Der Vorsitzende des bayerischen NSU-Untersuchungsausschusses, Toni Schuberl (Grüne), sieht im Schuldeingeständnis der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe bei einer Befragung durch dem Ausschuss eine "neue Qualität". "Ich habe das Empfinden, dass sie es wirklich bereut", sagte Schuberl am Dienstag im Mitteldeutschen Rundfunk.
Zschäpe hatte demnach am Montag bei einer nichtöffentlichen Befragung durch den Ausschuss deutlicher als je zuvor eine Mitschuld an der NSU-Mordserie eingeräumt. "Ich persönlich nehme ihr das schon ab", sagte Schuberl. Sie habe das "immer wieder" betont und auch "nicht einfach nur so heruntergeleiert". Insgesamt habe die Befragung aber nichts "bahnbrechend Neues" erbracht. Zschäpe habe "viele Dinge nochmal bestätigt".
Die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), der Zschäpe neben Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos angehörte, hatte zwischen 2000 und 2007 neun Menschen mit ausländischen Wurzeln sowie eine Polizistin ermordet sowie zwei Bombenanschläge und mehrere Raubüberfälle begangen. Die Existenz des NSU wurde erst 2011 bekannt, als Böhnhardt und Mundlos nach einem Banküberfall in Eisenach Suizid begingen. Zschäpe stellte sich.
2018 wurde Zschäpe vom Oberlandesgericht München unter anderem wegen zehnfachen Mordes zu einer lebenslanger Haft verurteilt, obwohl die Morde selbst von Böhnhardt und Mundlos begangen worden waren. Zusätzlich wurde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
In mehreren Bundesländern sowie im Bundestag befassten sich parlamentarische Untersuchungsausschüsse mit der Aufarbeitung des NSU-Komplexes. Vor einem Jahr nahm der zweite NSU-Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag seine Arbeit auf, nachdem sich bereits 2012 und 2013 ein Untersuchungsausschuss dem Thema gewidmet hatte.
Das Gremium soll nun offene Fragen und mögliche Fehler der bayerischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz einschließlich der zuständigen Ministerien untersuchen.
G.Stevens--AMWN