-
Norwegen trauert um Harald V. - neuer König Haakon VIII. hält Rede an die Nation
-
Operation nötig: Pogacar bricht sich Schlüsselbein
-
Sirtaki zum Auftakt: Dortmund dominiert den HSV
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. würdigt verstorbenen Vater in erster Rede
-
Karlsruher Großraumdiskothek Agostea kündigt Schließung an
-
Karlsruher SC verliert torreiches Heimspiel gegen Wolfsburg mit 2:5
-
Deutsch-französische Musikfreizeit fordert verlässlichere EU-Förderung
-
Mobiler Freizeitpark Happy Fun World öffnet in Ettlingen
-
Wiesn-Bedienungen können in 16 bis 18 Tagen bis zu 16.000 Euro verdienen
-
Gebühren können Altersvorsorge über 40 Jahre erheblich mindern
-
Führerscheine von 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden
-
McDonald’s bringt M&M Bacon und mehrere neue Aktionsprodukte zurück
-
Coca-Cola-Abfüller erhöht Abgabepreise ab September
-
Kinderärztin wirft Merz in Bürgergespräch schädliche Politik vor
-
Zweijähriges Mädchen bei russischem Drohnenangriff auf Kiew getötet
-
Siedlergewalt in Kusra: Fahrzeuge beschlagnahmt und Ermittlungen eingeleitet
-
Berner Regierung will Vetorecht der Gemeinden bei großen Energieanlagen streichen
-
Esther González wechselt nach Vertragsauflösung zu Al-Qadsiah
-
El Mala widmet erstes Saisontor Basketballstar Dennis Schröder
-
Gladbachs Daiki Hashioka nach Kopfverletzung in Leipziger Klinik untersucht
-
Kubicki erwartet FDP-Ergebnis von fünf bis sechs Prozent in Sachsen-Anhalt
-
Finnlands Präsident Stubb hält russischen NATO-Angriff für unwahrscheinlich
-
Flekken kritisiert Leverkusen nach 2:3-Niederlage in Elversberg
-
Thüringer BSW hält trotz Kritik am Sonderparteitag am 6. September fest
-
Darmstadt 98 verpflichtet William Mikelbrencis
-
Bayer Leverkusen plant offenbar weiter mit Robert Andrich
-
Sieben Bewohner in Kusra von Siedlern belagert – Berichte über Verletzte und Brände
-
Neue Gewalt in Kusra: Israelische Siedler dringen in palästinensisches Haus ein
-
Lausanne-Sport soll Nicolas Cozza für drei Jahre verpflichtet haben
-
Patrouille Suisse begeistert Tausende beim Jubiläum in Altenrhein
-
Ndoye trifft in Liverpool, Elversberg feiert historischen Bundesliga-Sieg
-
Nicht jedes ultraprozessierte Lebensmittel ist automatisch ungesund
-
Pogacar scheidet als Vuelta-Leader nach Sturz aus
-
Person im Bahnhof Leuk von Zug erfasst und getötet
-
Haakon VIII. würdigt verstorbenen König Harald in erster Ansprache
-
Villa mit Pool und Zürichseeblick kostet 9,8 Millionen Franken
-
Audrey Werro sagt Start in Bellinzona ab
-
Siegmund fordert Beobachtung der Stimmenauszählung
-
Deichmann und Rutkowski beenden Europa-Rundfahrt über 24.000 Kilometer
-
Gosen-Neu Zittau gedenkt zweier Opfer einer Gewalttat
-
Krösche weicht Fragen zu möglichem Eintracht-Abschied aus
-
Krösche sagt TV-Interview ab, Aufsichtsrat berät nach Transferschluss
-
Mehrere Rivalitäten prägen das Formel-1-Fahrerlager
-
Dallinga führt Köln bei seinem Debüt zum 3:2 gegen Hoffenheim
-
Carneys harter Kurs gegen Trump dient auch Kanadas Innenpolitik
-
Lausanne führt zur Pause gegen Zürich, Luzern gleicht in Unterzahl aus
-
Heidenheim dreht Spiel gegen Dresden nach spektakulärem Eigentor
-
Zwickau siegt, Erfurt patzt und Halle gewinnt in Berlin
-
Micky-Maus-Magazin feiert 75 Jahre Comicgeschichte
-
Pogacar muss Vuelta nach schwerem Sturz verlassen
Berner Regierung will Vetorecht der Gemeinden bei großen Energieanlagen streichen
Die Berner Regierungsrätin Aline Trede will die Zustimmungspflicht der Standortgemeinden für Solar- und Windanlagen von nationalem Interesse per dringlicher Verordnung aufheben. Gemeinden und Kritiker bezweifeln Zulässigkeit und Dringlichkeit.
Die Berner Kantonsregierung plant, Gemeinden bei der Genehmigung von Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse das Vetorecht zu entziehen. Die Regelung soll nach den Plänen der neuen Regierungsrätin Aline Trede von den Grünen am 1. November in Kraft treten.
Trede will die Änderung nicht über ein ordentliches Gesetz, sondern über eine dringliche Verordnung umsetzen. Damit entscheidet die Kantonsregierung ohne vorherige Beteiligung des Parlaments und ohne öffentliche Vernehmlassung. Der Gemeindepräsident von Bargen im Berner Seeland, Christian Bracher, erfuhr nach eigenen Angaben erst in der Vorwoche von dem Vorhaben.
Bargen zählt 1.113 Einwohner, drei Restaurants und acht Vereine. Bracher kritisierte, eine politisch umstrittene Maßnahme werde durch die Hintertür eingeführt. Für ihn gehe es nicht um eine grundsätzliche Ablehnung der Windenergie, sondern um die Frage, wie Behörden bei kontroversen Vorhaben die Bevölkerung und die Gemeinden beteiligen.
Ein Vergleich mit dem Kanton Luzern zeigt einen anderen Weg. Dort wurde das Mitspracherecht von Standortgemeinden bei Windkraftprojekten ebenfalls eingeschränkt, allerdings durch eine Gesetzesänderung. Die Bevölkerung stimmte der Vorlage in einer Abstimmung mit knapp 70 Prozent zu.
In Bern leitete Trede eine Konsultation ausgewählter Kreise ein. Die Unterlagen wurden jedoch nicht öffentlich zugänglich gemacht. Bei einer formellen Vernehmlassung würden Dokumente im Internet veröffentlicht, und Behörden, Organisationen sowie Privatpersonen könnten Stellung nehmen. Die Berner Verordnung sieht bei Erlassen mit erheblichen Auswirkungen auf Gemeinden grundsätzlich ein solches öffentliches Verfahren vor.
Hintergrund ist der politisch umstrittene Ausbau der Windenergie, die für die Stromversorgung im Winter eine wichtige Rolle spielen soll. Das eidgenössische Parlament hatte die Verfahren für Anlagen von nationalem Interesse ein Jahr zuvor beschleunigt. Beim kommunalen Mitspracherecht legte es fest, dass die Zustimmung der Gemeinden erforderlich ist, soweit das jeweilige kantonale Recht nichts anderes bestimmt.
Unbestritten ist, dass Kantone die Plangenehmigungsverfahren zunächst per Verordnung regeln können. Umstritten bleibt jedoch, ob sie auf diesem Weg zugleich auf die Zustimmung der Gemeinden verzichten dürfen.
Bracher hält den geplanten Schritt für nicht vereinbar mit der Absicht des Bundesgesetzgebers, nach der die Zustimmung der Standortgemeinde der Regelfall bleiben solle. Er argumentiert außerdem, es gebe kein rechtliches Vakuum, das eine dringliche Verordnung rechtfertige, weil bis zu einer kantonalen Regelung bundesrechtliches Ersatzrecht gelte. Nach seiner Einschätzung fehlt sowohl die Dringlichkeit als auch die Notwendigkeit; zudem werde die in der Kantonsverfassung verankerte Gemeindeautonomie verletzt.
Tredes Direktion weist diese Vorwürfe zurück. Das Verfahren entspreche dem politischen Ziel, Projekte von nationalem Interesse rasch zu ermöglichen. Eine Verletzung der Gemeindeautonomie liege nicht vor. Auch Nationalstraßen und andere Infrastrukturprojekte von nationaler Bedeutung würden in bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren bewilligt, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Gemeinden vorgeschrieben sei.
Die Direktion bestreitet zudem den Vorwurf mangelnder Transparenz. Nach dem üblichen Vorgehen seien dieselben Gemeinden zur Stellungnahme eingeladen worden wie bei einer formellen Vernehmlassung. Kritiker halten dem entgegen, dass eine gezielte Konsultation weder öffentliche Unterlagen noch ein allgemeines Recht zur Beteiligung vorsieht.
Politische Aufmerksamkeit erhält der Fall auch wegen früherer Kritik Tredes an Bundesrat Albert Rösti. Trede und andere Grüne hatten Rösti wiederholt vorgeworfen, politische Entscheidungen über Verordnungen zu treffen. Im vergangenen Jahr kritisierte sie insbesondere eine Änderung der Tempo-30-Regeln, weil Gemeinden Kompetenzen entzogen und ein Referendum verhindert werde. Die Fälle unterscheiden sich inhaltlich, werfen aber jeweils die Frage auf, ob weitreichende Entscheidungen auf Verordnungsstufe getroffen werden sollten.
G.Stevens--AMWN