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Berner Regierung will Vetorecht der Gemeinden bei großen Energieanlagen streichen
Die Berner Regierungsrätin Aline Trede will die Zustimmungspflicht der Standortgemeinden für Solar- und Windanlagen von nationalem Interesse per dringlicher Verordnung aufheben. Gemeinden und Kritiker bezweifeln Zulässigkeit und Dringlichkeit.
Die Berner Kantonsregierung plant, Gemeinden bei der Genehmigung von Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse das Vetorecht zu entziehen. Die Regelung soll nach den Plänen der neuen Regierungsrätin Aline Trede von den Grünen am 1. November in Kraft treten.
Trede will die Änderung nicht über ein ordentliches Gesetz, sondern über eine dringliche Verordnung umsetzen. Damit entscheidet die Kantonsregierung ohne vorherige Beteiligung des Parlaments und ohne öffentliche Vernehmlassung. Der Gemeindepräsident von Bargen im Berner Seeland, Christian Bracher, erfuhr nach eigenen Angaben erst in der Vorwoche von dem Vorhaben.
Bargen zählt 1.113 Einwohner, drei Restaurants und acht Vereine. Bracher kritisierte, eine politisch umstrittene Maßnahme werde durch die Hintertür eingeführt. Für ihn gehe es nicht um eine grundsätzliche Ablehnung der Windenergie, sondern um die Frage, wie Behörden bei kontroversen Vorhaben die Bevölkerung und die Gemeinden beteiligen.
Ein Vergleich mit dem Kanton Luzern zeigt einen anderen Weg. Dort wurde das Mitspracherecht von Standortgemeinden bei Windkraftprojekten ebenfalls eingeschränkt, allerdings durch eine Gesetzesänderung. Die Bevölkerung stimmte der Vorlage in einer Abstimmung mit knapp 70 Prozent zu.
In Bern leitete Trede eine Konsultation ausgewählter Kreise ein. Die Unterlagen wurden jedoch nicht öffentlich zugänglich gemacht. Bei einer formellen Vernehmlassung würden Dokumente im Internet veröffentlicht, und Behörden, Organisationen sowie Privatpersonen könnten Stellung nehmen. Die Berner Verordnung sieht bei Erlassen mit erheblichen Auswirkungen auf Gemeinden grundsätzlich ein solches öffentliches Verfahren vor.
Hintergrund ist der politisch umstrittene Ausbau der Windenergie, die für die Stromversorgung im Winter eine wichtige Rolle spielen soll. Das eidgenössische Parlament hatte die Verfahren für Anlagen von nationalem Interesse ein Jahr zuvor beschleunigt. Beim kommunalen Mitspracherecht legte es fest, dass die Zustimmung der Gemeinden erforderlich ist, soweit das jeweilige kantonale Recht nichts anderes bestimmt.
Unbestritten ist, dass Kantone die Plangenehmigungsverfahren zunächst per Verordnung regeln können. Umstritten bleibt jedoch, ob sie auf diesem Weg zugleich auf die Zustimmung der Gemeinden verzichten dürfen.
Bracher hält den geplanten Schritt für nicht vereinbar mit der Absicht des Bundesgesetzgebers, nach der die Zustimmung der Standortgemeinde der Regelfall bleiben solle. Er argumentiert außerdem, es gebe kein rechtliches Vakuum, das eine dringliche Verordnung rechtfertige, weil bis zu einer kantonalen Regelung bundesrechtliches Ersatzrecht gelte. Nach seiner Einschätzung fehlt sowohl die Dringlichkeit als auch die Notwendigkeit; zudem werde die in der Kantonsverfassung verankerte Gemeindeautonomie verletzt.
Tredes Direktion weist diese Vorwürfe zurück. Das Verfahren entspreche dem politischen Ziel, Projekte von nationalem Interesse rasch zu ermöglichen. Eine Verletzung der Gemeindeautonomie liege nicht vor. Auch Nationalstraßen und andere Infrastrukturprojekte von nationaler Bedeutung würden in bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren bewilligt, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Gemeinden vorgeschrieben sei.
Die Direktion bestreitet zudem den Vorwurf mangelnder Transparenz. Nach dem üblichen Vorgehen seien dieselben Gemeinden zur Stellungnahme eingeladen worden wie bei einer formellen Vernehmlassung. Kritiker halten dem entgegen, dass eine gezielte Konsultation weder öffentliche Unterlagen noch ein allgemeines Recht zur Beteiligung vorsieht.
Politische Aufmerksamkeit erhält der Fall auch wegen früherer Kritik Tredes an Bundesrat Albert Rösti. Trede und andere Grüne hatten Rösti wiederholt vorgeworfen, politische Entscheidungen über Verordnungen zu treffen. Im vergangenen Jahr kritisierte sie insbesondere eine Änderung der Tempo-30-Regeln, weil Gemeinden Kompetenzen entzogen und ein Referendum verhindert werde. Die Fälle unterscheiden sich inhaltlich, werfen aber jeweils die Frage auf, ob weitreichende Entscheidungen auf Verordnungsstufe getroffen werden sollten.
G.Stevens--AMWN