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FDP und Grüne kritisieren SPD-Vorstoß zu verbalen Belästigungen
Ein Vorstoß der SPD-Fraktion zur strafrechtlichen Bekämpfung von verbalen sexuellen Belästigungen hat Kritik bei den Koalitionspartnern FDP und Grüne hervorgerufen. "Dem Vorstoß der SPD, verbale sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen, kann ich nichts abgewinnen", sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Sie verwies darauf, "dass das Strafrecht stets Ultima Ratio bleiben sollte".
Widerspruch kam auch von den Grünen: "Wir stehen nicht zur Verfügung für populistische Entwürfe, die dann in der Praxis keine Anwendung finden", sagte die Grünen-Obfrau im Bundestags-Rechtsausschuss, Canan Bayram, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern vom Mittwoch. Sie kritisierte zudem, dass den Grünen als Koalitionspartner das Positionspapier nicht vorliege.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte das Papier am Dienstag beschlossen. Die Hauptforderung ist die Schaffung eines neuen Straftatbestands für gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche sexuelle Belästigung.
Bayram sagte dazu: "Klar ist: Strafrecht darf stets nur Ultima Ratio sein." Es müsse "hinterfragt werden, welche Straftatbestände erforderlich sind und welche Verhaltensweisen von der Gesellschaft für strafwürdig erachtet werden, die bisher nicht strafbar sind", sagte die Grünen-Abgeordnete weiter.
SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast kündigte am Mittwoch "Gespräche auf der Fachebene" über das Thema an. Mit dem Positionspapier habe ihre Fraktion einen "Aufschlag gemacht", um eine Debatte in Gang zu bringen, sagte Mast. Sie halte eine entsprechende Änderung des Strafrechts für "sinnvoll".
FDP-Rechtsexpertin Helling-Plahr sagte zu AFP, dass die Koalition - unabhängig von der Frage der Strafbarkeit verbaler sexueller Belästigungen - in den kommenden Monaten das gesamte Strafgesetzbuch einer Prüfung unterziehen wolle. Die Koalition strebe "ganz kurzfristig eine umfangreiche Überarbeitung des Strafrechts an", sagte sie. "Ziel ist es, eine fundierte umfassende Reform auf den Weg bringen, die auf Evidenz basiert."
Die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Heidi Reichinnek, kritisierte das Vorgehen der SPD in der Frage der verbalen Belästigungen: "Es ist, befürchte ich, eine recht konsequenzenlose Schein-Handlung." Das Problem der sexuellen Belästigung lasse sich nicht von heute auf morgen durch einen neuen Strafrechtparagrafen lösen. "Damit macht man es sich etwas einfach", so Reichinnek.
Die AfD lehnte den SPD-Vorstoß vehement ab und verwies darauf, dass es bereits jetzt rechtlichen Schutz gegen verbale Übergriffe gibt. "Verbale Verhaltensweisen", die bislang noch nicht vom Strafrecht erfasst seien, "mögen unanständig, unmoralisch und abstoßend sein - dies ist in einer freiheitlichen Gesellschaft allerdings hinzunehmen", erklärte der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Thomas Seitz.
Zuvor hatte bereits die Union die Forderungen der SPD als kaum umsetzbar eingeschätzt. "Die Grenzen zu nicht sanktionswürdigen Äußerungen sind oftmals fließend und der Nachweis wird leider kaum zu führen sein", sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), der Mediengruppe Bayern.
Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge erklärte, Gewalt gegen Frauen werde in der Gesellschaft oft noch immer nicht ernst genommen, "obwohl das Ausmaß riesig ist". Auch verbale sexuelle Belästigungen würden verharmlost, "dabei sind die Folgen erheblich: von der Vermeidung bestimmter öffentlicher Orte durch die Betroffenen bis hin zu psychischen Folgen wie Depressionen, Schlafstörungen und Antriebsarmut". Die SPD wolle daher "erhebliche verbale sexuelle Belästigungen unter Strafe stellen".
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede, ergänzte: "Unerwünschte sexuelle Belästigungen verletzen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und würdigen Frauen zum Sexualobjekt herab." Sie fügte hinzu: "Obwohl jede einfache Beleidigung strafbar ist, sind selbst obszöne, anstößige und einschüchternde verbale sexuelle Belästigungen im Regelfall straflos." Hier bestehe Handlungsbedarf.
B.Finley--AMWN